2.2.2 Die Kosten- und Leistungsrechnung in der Verwaltung

Liest man sich die inzwischen ausufernde Literatur zur Kosten- und Leistungsrechnung in der öffentlichen Verwaltung durch, inzwischen steht darüber auch mehr im Internet, als ein einzelner Mensch in 100 Jahren lesen könnte, so kann der Eindruck entstehen, dass eine Kosten- und Leistungsrechnung in jedem Unternehmen implementiert ist, also so üblich ist wie die doppelte Buchführung und zweitens diese das zentrale Moment marktwirtschaftlich agierender Unternehmen sei. Weder erstes noch letzteres trifft natürlich zu. Es gibt tatsächlich sehr viele Unternehmen, die keine Kosten- und Leistungsrechnung haben. Bei kleineren Unternehmen hat derjenige, zu dessen Lasten eine suboptimale Leistungserstellung geht, noch ganz ohne Kosten- und Leistungsrechnung den Überblick und zweitens agieren viele Unternehmen, wie Schumpeter in "Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung" zutreffend schreibt, mit Erfahrungswerten.

Der Bäcker weiß schlicht, aus Erfahrung, dass er "hinkommt" wenn er dies oder jenes tut. Er weiß im Übrigen auch aus Erfahrung, wie viele Brote, Bretzeln und Torten er verkaufen kann. Er kennt sogar aus Erfahrung die Schwankungen im Jahresverlauf. Er knallt also seinem Steuerberater die Unterlagen auf den Tisch, der macht die Buchführung und gut ist. Das Problem der Kosten- und Leistungsrechnung wird dringlicher in dem Maße, in dem Leistungen auch eingekauft werden können. Können Leistungen auch eingekauft werden, bzw., in der öffentlichen Verwaltung, privatisiert werden, dann stellt sich natürlich ganz massiv die Frage, ob man etwas billiger einkaufen anstatt selbst produzieren kann. Allerdings reicht weder hier noch für die Frage, ob man ein Produkt anbietet die simple Form der Kosten- und Leistungsrechnung, wie sie im vorigen Kapitel vorgestellt wurde. Unternehmen rechnen mit entscheidungsrelevanten Kosten. Wir müssen das aber hier nicht diskutieren. Die Kosten- und Leistungsrechnung alleine bewirkt aber kaum eine Lenkungsfunktion. Allein der Vergleich der Ergebnisse mit objektiven Daten hat eine Lenkungsfunktion.

Damit das klar wird, kurz ein Ausflug in die Komplexität der Preisbildung in einer Marktwirtschaft. Nur im Zusammenhang mit dieser objektiven Form der Preisbildung hat die Kosten- und Leistungsrechnung eine Steuerungsfunktion. Preise sind das objektive Resultat äußerst komplexer Beziehungen. Im Preis spiegelt sich die Präferenz für Güter wieder, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, Änderungen in den Bezugskosten von Roh-, Hilfs- und Betriebstoffen, neue Fertigungsverfahren, Verfügbarkeit von Substituten, Besteuerung, veränderte Transportbedingungen, Struktur des Nachfrage und Anbietermarktes (Polypol, Oligopol, Monopol) etc. etc..

Das Ergebnis all dieser Beziehungen stellt für das Unternehmen ein Datum dar. Wie der Preis zustande kommt ist zwar unklar, dafür aber ist er objektiv. Zumindest im Polypol muss das Unternehmen diesen Preis hinnehmen und sich anpassen. Unter Wettbewerbsbedingungen ist der Preis auch das Ergebnis einer effizienten Leistungserbringung, da ineffiziente Unternehmen eliminiert werden.

Die in der öffentlichen Verwaltung immer so gerne geführten Debatten nach dem Preis, zu dem ein Produkt der öffentlichen Verwaltung dem Bürger angeboten wird, stellt sich in der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht. Der Preis ist ein Datum. Er spiegelt wieder, wie unter gegebenen Bedingungen eine Leistung effizient erbracht werden kann. Es nützt also wenig, einfach nur eine Kosten- und Leistungsrechnung zu erstellen, wenn die Ergebnisse derselben mit keinem objektiven Kriterium verglichen werden können.

Der Vergleich kann über zwei Methoden herbeigeführt werden. Entweder wird verglichen mit dem Preis, zu dem ein privatwirtschaftliches Unternehmen das Produkt herstellt oder es werden strukturgleiche öffentliche Verwaltungen verglichen. Härter ist hierbei natürlich immer der Vergleich mit dem privatwirtschaftlichen Unternehmen, da dieses sich unmittelbar im Wettbewerb bewähren muss. Konkurrieren öffentliche Unternehmen mit Unternehmen in privater Hand, sind sie immer unterlegen. In Berlin z.B. hat die BSR (die städtische Müllabfuhr) keine Chance gegen Alba. Nur bei natürlichen Monopolen, wenn also mit der Ausdehnung der Produktion eine Fixkostendegression stattfindet, kann es sinnvoll sein, die Versorgung in der öffentlichen Hand zu belassen. Das ist zum Beispiel bei Wasserwerken so. Der Verkauf der Berliner Wasserwerke war wohl keine so brillante Idee.

Bei Justitia allerdings gibt es noch einen anderen sehr guten Grund, eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. Wüsste man, was die Tätigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten durchschnittlich kostet, z.B. ein Verfahren im Bereich Urheberrecht, dann wäre es sehr naheliegend, die Parteien auch nur mit diesen Kosten zu belasten. Selbst ein Durchschnittswert über alle Fälle, wäre noch realistischer, als eine Gerichtsgebühr, die sich am "Streitwert" orientiert. In diesem Fall, Streitwert war 2000 Euro, betrugen die Gerichtsgebühren 535 Euro (Amts- und Landgericht).

Selbst wenn wir also den Pebb§y Wert zugrunde legen, 7 Stunden, siehe vorheriges Kapitel, kommen wir, wenn wir den Wert für Amt- und Landgericht verdoppeln auf einen Stundensatz von 38 Euro. Das entspräche dann wiederum bei 22 Arbeitstagen à 8 Stunden einem Lohn von 6688 Euro im Monat.

Vermutlich ist Frau Benz im dritten Lehrjahr, was wiederum etwas mehr als 3800 Euro bedeutet, siehe Richterbesoldung. Da kann also einiges an Gemeinkosten verrechnet werden. Allerdings glauben wir prinzipiell nicht an die sieben Stunden.

Es wird noch zu zeigen sein, dass praktisch keinerlei eigene geistige Durchdringung stattgefunden hat. Sie hat weitgehend, argumentativ und teilweise auch wörtlich, die Angaben des Rechtsvertreters übernommen mitsamt den gravierenden juristischen Fehlern (keine gesamtschuldnerische Haftung bei Unterlassungsschulden, § 32 UrhG nicht zuständig, Verwechslung von LichtbildWERK und Lichtbild etc.). Auf dem Niveau dürften 2 Stunden locker ausreichen. Auch beim Landgericht ist keine tiefsinnige Durchdringung erkennbar, auch hier sind wohl 2 Stunden eher im Bereich des Realistischen. Die Frage ist allerdings, ob die Lohnhöhe gerechtfertigt ist.

Bei einer ausgiebigen Juristenschwemme und bei nicht nachvollziehbaren Qualitätskriterien, hätte man reichlich Auswahl. Dasselbe Kriterium, welches Justitia als Waffe zur Durchsetzung ihrer Interessen verwendet, der lediglich subjektiv empfundene Qualitätsstandard, der aber auf keinen Fall unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden darf, kann auch gegen sie verwendet werden. Kann man niemandem anhand objektiver Kriterien vermitteln, worin sich die Qualität zeigt, bzw. wie diese konkret gemessen werden kann, kann man die Tätigkeit schlicht von jedem ausführen lassen. Wenn nicht mal Fachleute Qualitätsunterschiede objektive ermitteln können, dann kann die breite Öffentlichkeit das erst recht nicht. Qualitätsunterschiede, die niemand wahrnimmt oder sonst in irgendeiner Weise spürt, sind irrelevant.

Das Verfahren der Justiz ist insbesondere deswegen wenig überzeugend, weil in anderen, sehr viel komplexeren Bereichen, nämlich in der Forschung, eine Evaluierung stattfindet. Hier werden die Ergebnisse von externen Dritten begutachtet und von deren Beurteilung hängt dann die Mittelzuweisung ab. Es wäre also ohne weiteres möglich, Urteile durch externe Dritte zu evaluieren und hiervon auch die Beförderung abhängig zu machen. Diese Evaluierung könnte alle zwei Jahre durchgeführt werden anhand von stichprobenartig entnommenen Urteilen. Würden die Urteile veröffentlicht, könnten Interessierte sie auch kommentieren und auf Fehler vorab hinweisen. Es ist davon auszugehen, da es sich weitestgehend um triviale Zusammenhänge handelt, so dass eine objektive Evaluierung sehr, aber sehr viel einfacher möglich ist, als in der Wissenschaft.

Niemand kann sich in die vorderste Front der Forschung einarbeiten, es sei denn, er ist selber da beschäftigt. Wir haben uns zwar, siehe www.economics-reloaded.de auch zu den Steuerungsmechanismen der Wissenschaft kritisch geäußert, aber aus anderen Gründen. Sollen Ergebnisse der Forschung zu marktfähigen Produkten werden, braucht man Unternehmer und nicht jeder Spitzenforscher hat unternehmerisches Talent. Bei Justitia haben wir aber ganz einfache Verhältnisse.

Mit der Kosten- und Leistungsrechnung bei Justitia werden wir uns im nächsten Kapitel befassen.

Doch zurück zur Kosten- und Leistungsrechnung in der Verwaltung. An der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in Berlin war der Autor als Dozent beteiligt, das ist nun aber 15 Jahre her und zwischendurch gab es alle möglichen Entwicklungen, die spannender waren. Er stellt aber zu seiner Verblüffung fest, dass das System nun tatsächlich eingeführt wurde, siehe Finanzen der Bezirke der Bezirke.

Man kann da alles mögliche Lustige nachlesen. Das Ausstellen eines Gewerbebescheins zum Beispiel kostet zwischen 50 Euro, Pankow, und 24 Euro, Tempelhof-Schöneberg, siehe Berliner Bezirke im Kostenvergleich.

Dass dieses System tatsächlich jemals eingeführt wird und die Budgetierung, also die Zuweisung der Mittel an die einzelnen Haushalte tatsächlich jemals auf Basis der Kostenträgerrechnung erfolgen wird, was seit dem Jahre 2001 der Fall ist, hätte vor 15 Jahren wohl niemand gedacht. Der Widerstand der Beamten war heftig. Hier ist die Politik doch tatsächlich mal auf der Spur geblieben. Das begeistert den Autor nun tatsächlich, und nicht nur das. Er ist auch begeistert darüber, dass die Menge an Daten, die veröffentlicht werden, sich doch drastisch erhöht hat.

Das System der Kosten- und Leistungsrechnung in der öffentlichen Verwaltung in Berlin ähnelt weitgehend dem System, das wir im Kapitel Kritische Reflexion über die Kosten- und Leistungsrechnung vorgestellt haben. Hierbei werden Ausgaben und Einnahmen, über eine entsprechende Software, in Berlin Profiskal, bei der Erfassung erstmal über geeignete Schlüssel, Anzahl der Mitarbeiter, Quadratmeterzahl, Fallzahlen etc. auf eine Kostenstelle umgebucht (simultan wird auch der jeweilige Titel verbucht). Kostenstellen sind hierbei meistens Ämter (Abt. SozWohnUm, Umweltamt, Tiefbauamnt, Gesundheitsamt), die wiederum in andere Kostenstellen untergliedert sein können.

Von dort wird dann über unterschiedliche Umlageschlüssel, aufgewendete Zeit der Mitarbeiter, Fallzahl etc. auf die einzelnen Kostenträger umgebucht. Soweit entspricht das Verfahren der traditionellen Kostenrechnung. (Auf Details wie kalkulatorische Mieten / Abschreibungen / Pensionen etc. gehen wir hier nicht ein.) Der Clou kommt jetzt. Die Umbuchung der Kosten auf Kostenträger alleine würde keine Lenkungsfunktion entwickeln. Die Lenkungsfunktion entfaltet das System dadurch, dass nicht der tatsächliche Wert zugewiesen wird, sondern der Median. Der Median ist der Wert, der erreicht wird, wenn fünfzig Prozent aller Ereignisträger abgelaufen sind. Haben wir also eine Zahlenreihe von 5, 8, 9, 11, 12 dann ist 9 der Median.

Zugewissen wird der Median (multipliziert mit den Fallzahlen). Das heißt konkret, dass die Bezirksämter, die kostengünstiger produzieren als der Median, bei diesem Produkt, einen Gewinn erzielen und die, die darüber liegen, bei diesem Produkt, Verluste einfahren. Folglich haben wir eine Lenkungsfunktion, die der in marktwirtschaftlichen Verhältnissen ähneln. Wir haben objektive Daten, an die sich die Bezirksämter anpassen müssen. Erstmal haben wir also keine freischwebende Diskussion wie bei Justitia, wo Verhältnisse vermeintlich nie verglichen werden können, weil Justitia unter der Ökonomisierung grundsätzlich leidet, sondern Fakten.

Über die Fakten kann man diskutieren. Abweichungen können unterschiedliche Gründe haben. Teilweise können sie darauf beruhen, dass ein Bezirk einen Fixkostenblock aufgrund eines anderen Umlageschlüssels auf die Kostenträger anders verteilt. Das würde sich aber ausgleichen. Der eine Kostenträger wird in dem Maße mehr belastet, wie der andere entlastet wird. Denkbar ist auch, dass ein Bezirk eine bestimmte Leistung vorhalten muss, aber die Fallzahlen geringer sind. In diesem Falle würde er in geringerem Umfang von einer Fixkostendegression profitieren. Aber auch dies könnte, soweit gesetzlich zulässig, zu Optimierungen führen. Der Bezirk könnte dazu übergehen, diese Leistung nicht mehr selbst anzubieten, sondern von einem anderen Bezirk anbieten zu lassen. Findet ein Gesundheitsamt eine billigere Möglichkeit, die Stichproben bei der Überprüfung des Lebensmitteleinzelhandels zu analysieren, diese Tätigkeit wird in Berlin von privaten Firmen ausgeführt, so müssen die anderen Bezirke nachziehen. Zwei Bezirke können darüber nachdenken, ob sie nicht EINE große, vollständige Bibliothek zur Verfügung stellen, die kostengünstiger zu managen ist, als zwei kleine. Hier entfaltet also die Kosten- und Leistungsrechnung auf breiter Front eine Lenkungsfunktion. Diese Lenkungsfunktion ist zwar noch nicht so scharf wie bei einem Unternehmen, das im Wettbewerb steht, die Vernichtung droht ja bei Beamten bei Minderleistung nicht, aber auf jeden Fall schärfer, als ein System, bei dem die Mittel qua Diskussion zugewiesen werden. Der Effekt lässt sich noch verstärken, wenn die Daten transparent im Internet dargestellt werden. Dann kann sich jeder Bürger ein Bild machen über die Leistungsfähigkeit seiner Bezirksverwaltung.

Wir betonen aber nochmal. Wir unterhalten uns im Moment über rein systemische Lösungen. Das heißt wir unterhalten uns über Lösungsansätze, die praktisch automatisch ein gewünschtes Verhalten erzwingen und der Staat nur die Rahmenbedingungen setzt. Wir unterhalten uns also über Lösungen, wie sie nach dem zweiten Weltkrieg durch Walter Eucken, siehe www.economics-reloaded.de, theoretisch ausformuliert wurden, auch wenn sie praktisch in allen Industrienationen westlicher Prägung bereits verwirklicht waren. (Kartellgesetze, die bei Walter Eucken eine so große Rolle spielen, gab es schon in anderen Ländern schon viel früher.)

Ist aber der Anteil des Staates am BIP fast 50 Prozent, dann haben wir einen verdammt großen Bereich, der eben nicht über marktwirtschaftliche Mechanismen gesteuert wird. In dieses weite Feld können wir nun versuchen, marktwirtschaftliche Lenkungsmechanismen sozusagen "künstlich" einzuführen. Der Unterschied zwischen dem staatlichen Bereich und genuin marktwirtschaftlichen Bereichen besteht darin, dass die Marktwirtschaft sozusagen etwas "natürlicher" ist. Tut der Staat schlicht gar nichts, bzw. beschränkt er sich auf die Durchsetzung des Strafrechts, entsteht automatisch eine marktwirtschaftliche Ordnung, wenn auch nur in der Form eines laissez-faire Kapitalismus.

Der Staat ist also bei den Denkern, die im 18. / 19. Jahrhundert das Fach Wirtschaft begründet haben, Adam Smith, David Ricardo, Jean Baptiste Say, Alfred Marshall etc. schlicht überhaupt kein Thema. Er taucht (fast) gar nicht auf, weil die Staatsquote unbedeutend war, bzw. überwiegend Konsum irgendwelcher Monarchen war, der als Gott gegeben hingenommen wurde. Die Staatsquote wurde dann lange als lediglich politisches Phänomen betrachtet. Man entschied sich halt für oder gegen soziale Transferleistungen, für oder gegen öffentlich finanzierte Schulbildung, für oder gegen ein allgemeines Gesundheitssystem, für oder gegen die Finanzierung von Forschung und Entwicklung durch den Staat etc..

Dass man sich unabhängig von der Antwort auf diese Fragen sich noch überlegt, wie man die Ressourcen in diesem Bereich optimal einsetzt und mit welchen Instrumenten man die Ressourcen in diesem Bereich optimal steuert, ist eine relativ neue Entwicklung. Eigentlich hat die Implementierung von Controllinginstrumenten in der öffentlichen Verwaltung erst in den 90ger Jahren begonnen und erst jetzt erreicht diese Entwicklung allmählich auch Justitia, die sich natürlich genauso dagegen sträubt, wie die Beamten das in den 90ger Jahren getan haben und mit den gleichen Argumenten. Man kann der Politik nur raten, hier eisern Kurs zu halten.

Das Problem bei systemischen Lösungen dieser Art ist, dass sie aus unterschiedlichen Gründen allein nicht zu einer Lösung führen.

1) Die Kosten- und Leistungsrechnung gibt höchstens eine Antwort auf die Frage, ob etwas effizient angeboten wird. Sie beantwortet aber nicht die Frage, ob man etwas überhaupt anbietet. Städtische Bibliotheken zum Beispiel sind ein strittiges Thema. Die Kosten, die die Verleihung eines Buches verursacht, preist die Kosten- und Leistungsrechnung der berliner Bezirke mit 2 Euro aus. Also nicht das Buch selber, sondern der Vorgang des Verleihens selbst. Für zwei Euro kann man sich über e-bay die meisten Bücher auch schlicht kaufen. Hinzukommt, dass man über das Internet Tausend Mal mehr Bücher kostenlos downloaden kann, als ein Mensch in 100 Jahren lesen kann. Hat man einen Kindle, kann man sich die gesamte Literatur, deren Copyright abgelaufen ist, gratis downloaden. Das ist dann Hundert Mal mehr, als in jeder Stadtbücherei steht. Bei youtube kann man sich dann noch das Meiste vorlesen lassen. Der Autor würde hier also für eine Globallösung plädieren. Jedes Kind kriegt über die Schule einen Tablett PC, wo auch die Schulbücher drauf sind, wo es Bücher drauf laden kann etc. und Ruh ist. Der Autor würde den Internetzugang zur staatlichen Aufgabe erklären und die Bibliotheken schließen. Bei einkommensschwachen Familien soll der Staat die Internetgebühren bezahlen, dafür aber die Bibliotheken schließen Dies mal als Beispiel für die Problematik.

2) Eine Stunde Volskhochschule ist mit 61 Euro ausgepreist (siehe Berliner Bezirke im Kostenvergleich. Daraus entnimmt der Autor, dass ein Erkenntnisfortschritt stattgefunden hat. Vor 15 Jahren hat er, vergeblich, versucht, den Amtsleitern von Volkshochschulen zu erklären, dass die (kalkulatorische) Miete, Strom, Heizung, Werbung etc. ebenfalls anzusetzen sind. Damals fanden die Amtsleiter, dass die Volkshochschulen mit Gewinn arbeiten, weil die Einnahmen pro Kurs höher seien, als das Honorar für die Dozenten. Allerdings sind 61 Euro pro Stunde ein gigantisch hoher Kostensatz. Private Sprachschulen z.B. kommen mit 4,50 Euro pro Teilnehmer bei fünf Teilnehmern pro Stunde aus, macht also 18 Euro pro Stunde, womit dann ALLE Kosten gedeckt werden müssen. Wir sehen also, dass auf der öffentlichen Verwaltung nie der Druck herrscht, dem privatwirtschaftliche Unternehmen ausgesetzt sind. Des Weiteren gibt es auch keinen Druck hinsichtlich der Qualität.

Die Volkshochschule in Berlin bringt es eiskalt fertig, Mexikaner, mit zwei Hochschulabschlüssen zu behandeln wie Schüler. Wir mussten da eine Mexikanerin, mit der wir im Rahmen der Sprachportale zusammengearbeitet haben, schon mal wieder aus dem Kurs nehmen, sonst wäre sie auf die Idee gekommen, dass alle Berliner einen an der Waffel haben.

Wie es die Volkshochschulen schaffen, auf diese gigantischen Kosten zu kommen, ist unklar. Der Unterschied zu marktwirtschaftlich agierenden Unternehmen besteht darin, dass ein gewisser Druck durch den Kostenvergleich zwischen den Bezirken besteht, aber letztlich eben sich die Zuweisung der Mittel sich aus den Kosten ergibt, nicht aus den Einnahmen.

Das heißt eine Unterdeckung wird aus politischen Gründen hingenommen. Wie drastisch die Unterschiede zwischen marktwirtschaftlich agierenden Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung ist, lässt sich dann auch aus den enormen Unterschieden in der Kostenstruktur ableiten. Nimmt man es noch genauer, wäre es günstiger, die Volkshochschulen zu schließen und privaten Trägern Marktpreise zu überweisen. Interessenten erhalten Gutscheine.

Zumindest in Metropolen, mit einer breiten Bildungslandschaft wie Berlin wäre dies sinnvoll. Noch drastischer wird es, wenn man sich überlegt, dass durch die Volkshochschulen auch Leute gefördert werden, die absolut keiner Förderung bedürfen. Es ist nicht besonders sinnreich an den Bildungsgutscheinen für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu knappern, wenn man Spitzenverdiener subventioniert, die ohne mit der Wimper zu zucken auch den tatsächlichen Preis bezahlen könnten.

Dass es auch im Service Unterschiede gibt zwischen privatwirtschaftlichen Bildungsanbietern und einer Volkshochschule mit Beamtenmentalität kann jeder leicht nachprüfen. Er ruft eine Privatschule an und gibt vor Interesse an einem Italienischkurs zu haben und anschließend eine Volkshochschule. Danach hat jeder verstanden, was der Unterschied ist zwischen einem Unternehmen, das in einem marktwirtschaftlichen Umfeld agiert und dem öffentlichen Dienst ist. Die Steigerung von öffentlichem Dienst, sozusagen der Superlativ, ist dann Justitia. Ein adäquater Umgangston kann bei Justitia aber nicht systemisch erzwungen werden.

3) Es gibt dann riesige Bereiche, wie etwa Bildung, die schlecht systemisch gelenkt werden können. Milton Friedman, siehe www.economics-reloaded.de geht, vereinfacht ausgedrückt, davon aus, dass die Schulen von den Eltern selbst gemanaged werden, siehe What's Wrong With Our Schools Featuring Milton Friedman. Die Vorstellung ist, dass wenn die Eltern unmittelbar für Lerninhalte, Qualifikation und Fähigkeiten der Lehrer, Gebäude etc. verantwortlich wären, die Kontrolle größer wäre. An die Logik glaubt der Autor nicht. Die Kinder bekämen dann das mit, was die Eltern meinen, was nutzt und frommt. Der Autor sieht das so, dass ein Kind das Recht hat, erstmal alles zu erfahren, was es gibt. Es kann dann später selber aussuchen, was ihm nutzt und frommt. Der Autor ist sich auch nicht so sicher, dass private organisierte Islamschulen in Neukölln, sponsored by Saudia Arabia, es den Kindern irgendwann erlauben wird, eine freie Entscheidung treffen.

Eine freie Entscheidung ist ja immer eine Auswahl aus bekannten Alternativen. Für Unbekanntes kann man sich nun mal nicht entscheiden. Freiheit ist immer eine Wahlentscheidung. Die kann und soll der Staat niemandem abnehmen. Wenn jetzt Eltern über solch hochkomplexe Fragen abstimmen würden, wären sie überfordert. Zweite Fremdsprache abschaffen und mehr Physik? Zweite Fremdsprache Russisch oder Französisch? Das Fach Deutsch auf Grammatik und Orthographie reduzieren und mehr Chemie, Bio, Physik, Mathe? Geschichte oder Wirtschaft als Fach? Der Autor sagt nicht, dass Bildungsbehörden das im Alleingang entscheiden sollen, der gut informierte Bürger muss sich an dieser Debatte beteiligen und über einen demokratischen Entscheidungsprozess eine Entscheidung herbeiführen.

Die rein marktwirtschaftliche Lösung wäre aber nicht besser. Wir haben also ein Problem, das wir systemisch nicht steuern können. Ganz Schlaue kommen jetzt sicher auf die Idee, dass man ja den ROI (return on investment) von Physikunterricht und Goethes Faust berechnen könnte. Beim Physikunterricht ist der auf jeden Fall höher, denn Physik ist die Basis der allermeisten Ingenieurswissenschaften und Goethes Faust hat einen ROI von Null.

In einem demokratischen Entscheidungsprozess würde der Autor aber hier für den ROI von Null stimmen, weil hier die Werte vermittelt werden, die zum Beispiel Justitia in den letzten zwei Diktaturen, mit denen die BRD Bekanntschaft gemacht hat, eben missachtet hat.

Wir sehen also, dass Justitia völlig auf dem Holzweg ist, wenn sie meint, dass sie mit ganz komplexen Fragen konfrontiert wird, die in dieser Komplexität in keinem anderen Bereich der Gesellschaft auftreten. Justitia ist ganz überwiegend mit sehr, sehr einfachen Fragestellungen konfrontiert. So einfach, dass sie sich über weite Strecken systemisch steuern lassen, denn ihre Produkte sind im Grunde sehr stark standardisiert. Ein sinnvoller Mittelwert lässt sich immer bilden. Was dann noch an Kontrolle nötig ist, ließe sich über eine Veröffentlichung der Urteile kontrollieren. Diese Kontrolle wäre dann eine nicht - systemische Steuerung.

 


update
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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