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Das Duo Klein / Lochstampfer ist weiterhin aktiv, wenn auch jetzt nicht mehr erfolgreich. Wenig erstaunlich ist, dass Eugen Klein immer wieder versucht, die 100 Prozent Zuschlag wegen nicht Nennung des Urhebers durchzudrücken, obwohl er inzwischen weiß, dass kein Gericht das anerkennt und natürlich ist er auch hier gescheitert. Maßgeblich ist hier wohl weniger die Durchsetzung des Rechts, als die Gewinnerzielungsabsicht.

Mehr Chancen hätte er gehabt bei den 160 Euro wegen Verletzung des Urheberrechts. Hier sperrten sich, zumindest früher, die Gerichte hartnäckig sich den Paragraphen 97 (1) UrhG, durchzulesen. Dieser sieht ja vor, dass nur das geltend gemacht werden kann, was der Urheber hätte erhalten können, so er denn das Bild lizenziert hätte. Das sind in diesem Fall 0 Euro, weil niemand für ein Bild etwas bezahlt, das er kostenlos erwerben kann.

Hier allerdings, siehe [URTEIL], hat das Gericht zumindest mal die verbleibenden Summe, 160 Euro,  drastisch gekürzt, auf 54 Euro.  Von 360 Euro, die er haben wollte, sind noch 54 Euro übriggeblieben.

Weiter hat sich das Gericht dem Urteil de Oberlandesgerichts Braunschweig angeschlossen, wird im Weiteren ausführlich behandelt. Dieses hat schon verneint, dass ein Urheber, der ständig klagt, womit sich Uwe Lochstampfer ja auch brüstet, wissen muss, wie man ein Abmahnschreiben verfasst und tatsächlich weiß er dies, denn an uns hat er es selbst verfasst.

Das Gericht befand also, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hier entbehrlich war und hat das Rechtsanwaltshonorar schlicht gestrichen. Mit dieser simplen Maßnahme könnte im übrigen der ganze Abmahnsumpf, insbesondere die industriell produzierten Massenabmahnungen, trocken gelegt werden.

Da das Duo Klein / Lochstampfer aber auch die Gerichtskosten zu 88 Prozent trägt, war dieser Prozess ein dickes Verlust Geschäft.

Ob dies das Duo allerdings in Zukunft davon abhält, Abmahnungen zu verschicken ist fraglich.

Zumindest Eugen Klein ist weiterhin aktiv, wie wir aus zahlreichen emails wissen, allerdings, soweit wir davon erfahren, aus unterschiedlichen Gründen meistens erfolglos, z.B. wenn er gegen jemanden in der Schweiz klagt. Vermutlich gibt es aber immer noch genug Leute, die einfach zahlen, umso weiteren Stress zu vermeiden, was insgesamt ein Fehler ist.

Insgesamt: Es sieht so aus, dass das Geschäftsmodell Abmahnungen allmählich an Attraktivität verliert. Das ist aber eigentlich nicht der interessante Punkt.

Für den Rechtstaat bedenklich ist die Tatsache, dass Leute sich offensichtlich so ausgeliefert fühlen, dass sie es auf einen Rechtsstreit gar nicht ankommen lassen. Hat man es dann noch mit einer Richterin wie Frau Regina Benz zu tun, die es grundsätzlich als moralisch anrüchig ansieht, siehe  Punkt 7, wenn ein Rechtsproblem gerichtlich geklärt werden soll, dann haben wir ein Problem.

Das zweite Problem ist, dass Richter sich oft an der Rechtssprechung orientieren. Die Honorartabellen der Mittelstandsvereinigung für Fotografen hätte nie die Grundlage für den Ansatz der Werte werden dürfen. Realistischer wären z.B. die Honorare für Fotojournalisten gewesen, die sehr viel niedriger sind, bzw. die Werte der Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst. Liegt eine gefestigte Rechtssprechung vor, gibt es nur wenig Richter, das Oberlandesgericht Braunschweig ist hier eine rühmliche Ausnahme, die sich das dann nochmal detailliert anschauen und z.B. feststellt, dass Mittelstandsvereinigung für Fotografen
gar keine Honorargebühren für Stockbilder hat, geschweige denn Honorare für die private Nutzung solcher Bilder.

Frau Benz ist nun Direktorin des Amtsgerichts Stadthagen, darüber gibt es einen Artikel in den http://www.sn-online.de. Dort wird sie wie folgt zitiert.

Trotz allem weiß auch Benz: „Eigentlich ist eine solche Auszeit ein Karriereknick. Früher wäre es nicht möglich gewesen, danach beruflich aufzusteigen. Aber die Vorsitzenden in der Justiz haben erkannt, dass man sich auch in dieser Zeit weiterentwickeln kann – auch zugunsten des Berufs.“

Den ganzen Artikel kann jetzt jeder nachlesen, einfach das Zitat bei google eingeben mit Anführungsstrichen. Wir allerdings fragen uns, wieso bei Tätigkeiten, die die Allgemeinheit, also der Steuerzahler finanziert, an Leistungsfähigkeit- und Leistungswilligkeit andere Maßstäbe angesetzt werden, wie in der freien Wirtschaft.

Womit wir dann beim eigentlich interessanten Thema wären. Wir haben es bei der Rechtssprechung mit einem System zu tun, das keine Mechanismen Kontrollmechanismen kennt, die mit den Kontrollmechanismen des Marktes vergleichbar sind. Das System ist also angewiesen auf die moralische Integrität der Akteure. Das ist ein Zustand, bei dem einem Wirtschaftswissenschaftler die Haare zu Berge stehen.

Das System ist weder von der Kostenseite her transparent, kein Mensch weiß z.B. wie die Gerichtskosten zustande kommen, noch hat das System irgendwelche Mechanismen, die die Qualifikation des eingesetzten Personals sichern. Wenn man einem Richter,  in diesem Fall Frau Benz,  Grundlagen erklären muss, z.B. warum es keine gesamtschuldnerische Haftung bei Unterlassungsschulden gibt, dann wird es schwierig. (Wobei keineswegs sicher ist, dass sie es jetzt verstanden hat, denn die Schriftsätze des Autors waren ihr zu lang, wie sie schreibt.)

Man muss jetzt Milton Friedman nicht mögen und seine Meinung, dass alles was regeln ist der Markt regelt und was dieser nicht regelt, auch nicht geregelt werden muss, nicht teilen. Unstrittig spricht er aber ein höchst relevantes Problem an.

Bedauerlich ist an seiner Lösung ist, dass sie praktisch nicht funktioniert. Es gibt nun mal Problemfelder, auch außerhalb des generellen Marktversagens, das Gegenstand des Keynesianismus ist, die der Markt nicht regeln kann.

In diesen Bereichen sind wir darauf angewiesen, dass Transparenz durch Engagement hergestellt wird. Demokratie ist kein Selbstläufer.

Eine ausführliche Debatte zu dieser Thematik findet sich auf www.economics-reloaded.de. Dort auch eine Diskussion der Rechtssprechung von Milton Friedman.



 


update 1, 2, 3
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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