2.1.1 Kritische Reflexion über die Kosten- und Leistungsrechnung

Schaut man sich die Artikel der Juristenzunft zur Kosten- und Leistungsrechnung im Internet an, man findet mit google mit den Begriffen Kosten- und Leistungsrechnung Justiz 72000 Treffer. Man findet dann Artikel, deren Abstraktheit vermuten lässt, dass die Autoren gar nicht wissen, wie die Kosten- und Leistungsrechnung eigentlich konkret durchgeführt wird. Der erste Irrtum besteht schon darin, dass angenommen wird, dass in Unternehmen, die in einer marktwirtschaftlichen Ordnung funktionieren, die Implementierung derselben ein einfacher Vorgang ist. Dem ist mitnichten so. Die Kosten- und Leistungsrechnung in der Wirtschaft ist wesentlich, aber wesentlich komplexer als sie in der Justiz sein müsste. In Unternehmen erfordert die Implementierung und Durchführung von Controllingsystemen ein Studium oder eine Ausbildung als Industriekaufmann (Die Industriekaufleute sind der kaufmännisch anspruchsvollste Ausbildungsberuf. Was das rein Kaufmännische angeht, liegt das, was die machen über dem Niveau des Studiums.)

Wir bezweifeln also, dass Juristen, ökonomische Laien, die Stellung beziehen zur Kosten- und Leistungsrechnung in der Justiz auch nur den Schimmer einer Ahnung haben, von was sie eigentlich reden. Klären wir vorab mal ein paar Begriffe und spielen das System dann anhand eines fiktiven Beispiels durch.

Was ist das grundsätzliche Problem? Das grundsätzliche Problem ist in Untenehmen und Verwaltung das gleiche. Dass Unternehmen mit der doppelten Buchführung dokumentieren, Verwaltungen mit der Kameralistik ist nicht der entscheidende Unterschied. Beide Rechenwerke erfassen nur KOSTENARTEN und den Abfluss derselben. Ein Unternehmen kann z.B. folgende Buchungssätze haben (die Buchungssätze vereinfachen wir jetzt ein bisschen). Die Logik der Buchungssätze muss man nicht verstehen, das macht im Zweifelsfalle ihr Steuerberater. Wichtig ist nur, dass die Kosten- und Leistungsrechnung von der doppelten Buchführung startet. Die öffentliche Verwaltung von der Kameralistik. Beide Systeme sind aber im Grunde reine Kostenartenrechnungen, auch wenn das im externen Rechnungswesen, also in der Buchhaltung, nicht so heißt. Da nennt man das Aufwand und Ertrag. (Im Detail ist das nicht genau das Gleiche, aber das ist hier egal. Kosten ist nicht das gleiche wie Aufwand und Ertrag nicht das gleiche wie Leistung. Das ist aber egal.) Buchungssätze sehen so aus.

Lohn- und Gehalt an Bank 10 000
Mietaufwendungen an Bank 6 000
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe an Bank 8 000
Abschreibungen an Anlagen und Maschinen 4 000
Rohstofaufwand an Rohstoffe 14 000

Wenn das die einzigen Aufwendungen des Wirtschaftsjahres waren, dann sind, naheliegenderweise, in diesem Jahr folgende Kostenarten angefallen. (Wir vereinfachen jetzt und nehmen an, dass Aufwand und Kosten das Gleiche ist.)

Löhne 10 000
Miete 6000
Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe 8000
Abschreibungen 4000
Rohstoffe 14 000

Nehmen wir an das Unternehmen produziert Speiseeis und hat drei Produkte: Capri, Magdalena und Fresas. Der Leser braucht jetzt nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass in der real existierenden Wirklichkeit er den Komplexitätsgrad um den Faktor 1000 erhöhen kann. Wir wollen hier wirklich nur das Prinzip zeigen, zumal es in der Justiz weit weniger kompliziert ist.

Bei dem folgenden Beispiel sollte der Leser nicht davon ausgehen, dass sich der Autor einbildet, eine Karriere als Fabrikant von Tiefkühlprodukten machen zu können. Die Dinger gibt`s im Tiefkühlfach, wie die dahin kommen hat sich der Autor so im Detail noch nie überlegt. Es ist ein Beispiel. Er hofft jetzt einfach, dass man den Einfluss der Juristen eindämmen kann und man weiterhin diese Produkte im Tiefkühlfach findet.

Was ist aber unser Problem? Wir wüssten natürlich gerne, was ein Capri / Magdalena / Fresas Eis denn nun eigentlich kostet. Wissen wir das nicht, dann wird es uns auch ausgesprochen schwer fallen, den Preis zu ermitteln, zu dem wir es gerade noch verkaufen können. Da aber keine Beziehung besteht zwischen den Kostenarten (Löhne, Miete, Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe etc.) und den Kostenträgern (also den Endprodukten Capri, Magdalena und Fresas) besteht, haben wir so erstmal keine Chance, die Kosten pro Produkt, also die Kosten des Kostenträgers zu ermitteln. Damit es uns also irgendwie gelingt, die Kostenarten auf die Kostenträger umzuwälzen, brauchen wir einen Zwischenschritt, die Kostenstellen. Wenn wir bedenken, dass Capri ein Wassereis ist, Magdalena ein Milcheis mit Stil und Fresas (spanisch für Erdbeere) in einer Waffel steckt, dann haben wir einen Anhaltspunkt, wie uns das gelingen könnte. Vorher müssen wir uns aber noch was überlegen. Es gibt Kosten, die sind einem Produkt DIREKT zuordenbar, das sind EINZELKOSTEN. Diese stellen natürlich kein Problem dar. Wie viel Milch in den Fresas stecken, ist unmittelbar klar. In den Rohstoffen z.B. Steckt die Milch und Eigelb, das fällt nur bei Magdalena und Fresas an. Da diese zwei Eissorten in jeweils unterschiedlichen Kesseln zusammengerührt werden, wäre hier also die Zuordnung einfach. Schwieriger wird es dann beim Lohn. Das Unternehmen hat z.B. einen Buchhalter, einen Kleintransporter, macht Werbung etc.etc.. Diese Kosten sind nicht zuordenbar, es sind GEMEINKOSTEN. (Diese zerfallen in Unternehmen wiederum in fixe / variable Einzelkosten bzw. fixe / variable Gemeinkosten, die man dann wiederum als entscheidungsrelevant oder nicht entscheidungsrelevant zuordnen kann. Aber auch das vernachlässigen wir hier, weil wir in der Justiz denkbar einfache Verhältnisse haben.) Wir könnten also Folgendes tun. Wir trennen erstmal die Kosten in Gemein - und Einzelkosten. Die Gemeinkosten verteilen wir auf die Kostenstellen (Einkauf / Lager, Fertigung Capri, Fertigung Magdalena, Fertigung Fresas, Buchhaltung, Marketing, Vertrieb) und hoffen dann, dass wir irgendeine sinnvolle Methode finden, die Kosten der Kostenstelle auf den Kostenträger weiterzuwälzen. Nehmen wir an, die Kostenarten verteilen sich folgendermaßen auf Gemeinkosten und Einzelkosten.

Einzelkosten Gemeinkosten
Löhne 8000 2000
Miete - 6000
Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe 3000 5000
Abschreibungen 3000 1000
Rohstoffe - 14000
Summe 14000 28000

Die Summe der Einzelkosten und Gemeinkosten beträgt also 42000. Die aufsummierten Kosten der Kostenträgerrechnung muss also wieder auf 42000 kommen.

Wir hoffen also, dass die Gemeinkosten relativ niedrig sind und kein Verwaltungskropf da ist. Die Mehrzahl der Leute also in der Produktion beschäftigt sind. Die Miete müssen wir in unserem kleinen Miniunternehmen leider als Gemeinkosten deklarieren. Alle drei Produktionsstätten sind in einem großen Raum und der Buchhalter, der Marketingmensch und der Vertrieb sitzen da irgendwo hinter Glas hinter ihrem Computer. Die Hilfs- (Reinigungsmittel) und Betriebstoffe (z.B. Strom) können wir halbwegs sauber aufteilen. Die verschiedenen Produktionsstätten, Zubereitung der Eismasse, Versehen der Eismasse mit einem Stil / Abfüllen in eine Waffel und Verpackung haben jeweils einen eigenen Stromzähler. Die Kosten kann man also zuordnen. Dann müssen die Anlagen jeden Tag gereinigt werden, dabei fallen verschiedene Reinigungs- und Desinfektionsmittel an. Das kann man auch zuordnen. Den Riesenblock Heizung kann man nicht zuordnen, denn es ist wie gesagt, eine einzige riesige Halle. In den Gemeinkosten der Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe ist auch das Benzin für den Kleintransporter drin. Der kutschiert ja alle drei Produkte durch die Gegend, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist.

Die gründliche Analyse der Verhältnisse ergab auf jeden Fall, dass wir bei den Roh-, Hilfs- und Betriebstoffen 3000 direkt zuordnen können, das sind Einzelkosten und 5000 nicht direkt, das sind Gemeinkosten. Die Abschreibungen wiederum teilen sich auf die Abschreibungen der Anlagen in der Produktion, das sind Einzelkosten und die Abschreibungen auf das Gebäude und auf den Kleintransporter, die nicht direkt zuordenbar sind, das sind Gemeinkosten. Bei den Rohstoffen, Milch / Ei / Aromastoffe / Holzstile / Waffeln / Wasser handelt es sich natürlich um Einzelkosten. Der gesamte Zitronensaft ist zum Beispiel eindeutig Capri zuzuordnen und die Erdbeeren gehen auf Fresas. Dann bräuchten wir nur noch einen sinnvollen Schlüssel, um die Kosten von den Kostenstellen auf die Kostenträgerrechnung weiterzuwälzen. Wenn die Gemeinkosten zum Beispiel parallel zu den Einzelkosten steigen, könnte man einfach die Gemeinkosten prozentual auf die Einzelkosten draufschlagen. Wenn also bei der Produktion von Capri mehr Arbeiter beschäftigt sind, als bei der Produktion von Fresas, dann ist es ja keine absurde Annahme, dass da auch mehr Maschinen eingesetzt werden, die wiederum mehr Strom verbrauchen und wenn mehr Arbeiter auch mehr Eis produzieren, transportiert der Transporter vielleicht mehr Capri als Fresas. Der Schlüssel allerdings ist immer eine Fiktion. In den seltensten Fällen ist er exakt. Allein bei der Rechtssprechung könnte er exakt sein, weil hier die Verhältnisse sehr überschaubar sind. Der Umrechnungsschlüssel ist schlicht die Zeit.

Rechnen wir also mal um auf Kostenstellen. Wir gehen in diesem Beispiel davon aus, dass sich die Gemeinkosten auf die Kostenstellen exakt weiterwälzen lassen. In der Regel geht das tatsächlich. Wenn es so einfach nicht geht, gibt es komplexere Verfahren (z.B. gestufter Betriebsabrechnungsbogen). Mit solch komplizierten Verhältnissen haben wir es aber in der Justiz nicht zu tun, von daher können wir das vernachlässigen. Die Kostenstellenrechnung wir mit einem Betriebsabrechnungsbogen durchgeführt. Der diese Form hat.

- Einkauf / Lager Zubereitung Eismasse Stil / Becher Verpackung Buchhaltung Marketing, Vertrieb Summe
Löhne 100 500 500 500 200 200 2000
Miete 1000 1000 1000 1000 1000 1000 6000
Roh-, Hilf- und Betriebstoffe 200 1700 1300 1500 150 150 5000
Abschreibungen 100 200 200 300 100 100 1000
Rohstoffe - 5000 6000 3000 - - 14000

Zur Weiterwälzung der Gemeinkosten von der Kostenstellenrechnung auf die Kostenträgerrechnung verwenden wir zwei verschiedene Schlüssel. Bei Einkauf, Vertrieb / Marketing und Buchhaltung nehmen wir schlicht die Stückzahl. Wir gehen davon aus, dass mit der Stückzahl auch der Aufwand in der Buchhaltung und im Marketing / Vertrieb steigt, was plausibel ist, wenn die Abnehmer, Kioske, Strandverkäufer etc. immer gleiche Mengen abnehmen. Da wir die Einzelkosen ja direkt zuordnen können, ist es kein Problem, die Einzelkosten auf die Produkte zu verteilen.

- Einzelkosten Stückzahl
Capri 6000 20000
Magdalena 3000 9000
Fresas 5000 10000
Summe 14000 39000

Damit lassen sich dann die Zuschlägssätze, die wir für den Betriebsabrechnungsbogen brauchen, ermitteln.

- Einkauf/Lager Zubereitung Eismasse Stil/Becher Verpackung Buchhaltung Marketing, Vertrieb Summe
Löhne 100 500 500 500 200 200 2000
Miete 1000 1000 1000 1000 1000 1000 6000
Roh-, Hilf- und Betriebstoffe 200 1700 1300 1500 150 150 5000
Abschreibungen 100 200 200 300 100 100 1000
Rohstoffe - 5000 6000 3000 - - 14000
Summe Gemeinkosten 1400 8400 9000 6300 1450 1450 28000
Umlageschlüssel Stückzahl Einzelkosten Einzelkosten Einzelkosten Stückzahl Stückzahl
Wert 39000 14000 14000 14000 39000 39000
Zuschlagssatz
(X/14000 oder X/39000)
0,03589743589 0.6 0,64285714 0,45 0,03717948 0,03717948

Die Zuschlagssätze berechnet man, indem man die gesamten Gemeinkosten der Kostenstelle durch den jeweiligen Schlüssel teilt. Dann lassen sich natürlich rückwärts die Gemeinkosten einer Kostenstelle auf das konkrete Produkt, den Kostenträger, verrechnen. Die Summe der Kosten aller Kostenträgers an einer bestimmten Kostenstelle muss dann natürlich wieder die Summe der Kosten der Kostenstelle ergeben. In diesem Fall haben wir zwei Schlüssel verwendet. Bei Einkauf / Lager, Buchhaltung, Marketing / Vertrieb die Stückzahl, bei der Fertigung die Gesamtkosten. Der Zuschlagssatz ergibt sich dann, wenn man die Einzelkosten der Fertigung durch den Schlüssel teilt. (1400 / 39000 = 0,0358974, 8400 / 600 = 1,4 etc.).

Berechnung der Kosten der Kostenstelle Einkauf / Lager

- Stück Zuschlagssatz Kosten der Kostenstelle Einkauf / Lager pro Kostenträger
Capri 20000 0,03589743589 717,95
Magdalena 9000 0,03589743589 323,08
Fresas 10000 0,03589743589 358,98
Summe (gerundet) 39000 0,03589743589 1400

Berechnung der Kosten der Kostenstelle Zubereitung Eismasse

- Einzelkosten Zuschlagssatz Kosten der Kostenstelle Zubereitung Eismasse pro Kostenträger
Capri 6000 0,6 3600
Magdalena 3000 0,6 1800
Fresas 5000 0,6 3000
Summe - - 8400

Auf dieser Basis lässt sich dann eine Kostenträgergesamtrechnung oder eine Kostenträgerstückrechnung durchführen. Bei der Kostenträgergesamtrechnung werden die Kosten auf die Gesamtheit der entsprechenden Kostenträger übertragen. Die Summe dieser Gesamtkosten pro Kostenträger muss dann naheliegenderweise den gesamten Kostenarten entsprechen. Für die Kalkulation eines Produktes brauchen wir naheliegenderweise eine Kostenträgerrechnung. Diese erhalten wir entweder indem wir die gesamten Kosten des Kostenträgers durch die Stückzahlen teilen oder eben als Umlageschlüssel die Werte nehmen, die auf ein einzelnes Stück des Kostenträgers entfallen. Wir führen jetzt eine Kostenträgergesamtrechnung durch.

- Berechnunggrundlage Zubereitung Eismasse Stil / Becher Verpackung Gesamtgemeinkosten pro Kostenstelle
Gemeinkosten Einkauf / Lager X * 0,0358974 717,95 323,08 358,98 1400
Gemeinkosten Zubereitung Eismasse X * 0,6 3600 1800 3000 8400
Gemeinkosten Stil / Becher X * 0,64285714 3857,1429 1928,57142 3214,2857 9000
Gemeinkosten Verpackung X * 0,45 2700 1350 2250 6300
Gemeinkosten Buchhaltung X * 0,03717948 743, 5896 334,61532 371,7948 1450
Gemeinkosten Marketing / Vertrieb X * 0,03717948 743, 5896 334,61532 371,7948 1450
Einzelkosten - 6000 3000 5000 14000
Summe - 18362,2721 9070,88206 14566,8553 42000

Die Summen der auf einen Kostenträger entfallenden Kosten wie auch die Aufsummierung der Gesamtkosten einer Kostenstelle ergeben wieder die Gesamtkosten. Somit ist die Rechnung richtig.

Damit haben wir dann die Kostenarten auf die Kostenträger verteilt und wissen jetzt, welche Kostenblöcke auf die Kostenträger entfallen. Teilen wir die Gesamtkosten durch die Stückzahl (z.B. Capri 18362,2721 / 6000 = 3,0603) dann haben wir den Preis pro Stück. Damit könnten wir aber auch im Sinne einer Plankostenrechnung die Kosten für jede x beliebige Menge eines Produktes an jeder einzelnen Kostenstelle berechnen.

Plankostenrechnung für 2000 Capri für die wir Einzelkosten in Höhe von 650 ansetzen. (Die Zuweisung der Mittel aufgrund einer Plankostenrechnung heißt dann in der Verwaltung Budgetierung.)

- - - Gesamtkosten pro Kostenstelle
Gemeinkosten Einkauf / Lager X * 0,0358974 2000 * 0,0358974 71,7948
Gemeinkosten Zubereitung Eismasse X * 0,6 650 * 0,6 390
Gemeinkosten Stil / Becher X * 0,64285714 650 * 0,64285714 417,85714
Gemeinkosten Verpackung X * 0,45 650 * 0,45 292,5
Gemeinkosten Buchhaltung X * 0,03717948 2000 * 0,03717948 74,35896
Gemeinkosten Marketing / Vertrieb X * 0,03717948 2000 * 0,03717948 74,35896
Einzelkosten - - 650
Gesamtkosten - - 1970,869

Tatsächlich ist die Kosten- und Leistungsrechnung in Unternehmen sehr viel komplexer. Es gibt Fertigungsstellen, die selber wieder nur an andere Fertigungsstellen liefern und verrechnet werden müssen, es gibt naheliegenderweise sehr, sehr viel mehr Kostenstellen, es gibt sehr, sehr viel mehr Umlageschlüssel etc. etc.. Ohne entsprechende Software, SAP in Unternehmen bzw. ProFiskal in der öffentlichen Verwaltung, ist die Kosten- und Leistungsrechnung in der Realität nicht durchführbar. Des Weiteren gibt es noch ein grundsätzliches Problem. Hier wurde eine sogenannte Vollkostenrechnung durchgeführt, das heißt zwischen variablen und fixen Kosten wurde nicht getrennt. Diese Art der Kalkulation birgt die Gefahr, dass sich ein Unternehmen ins Grab rechnet. Wenn wir z.B. davon ausgehen, dass die Maschinen für die Zubereitung der Eismasse bei der der oben zugrunde gelegten Auslastung unterbeschäftigt sind, dann erhöhen sich z.B. die Löhne der an diesen Maschinen beschäftigten Arbeiter nicht, wenn die Produktion ausgedehnt wird. Es gibt dann lediglich weniger Leerlauf. Das gleiche gilt für die Miete für den Produktionsraum. Diese wird, unabhängig von der Frage, ob etwas produziert wird oder nicht, fällig. Der zusätzliche Auftrag von 2000 Stück wäre also z.B. schon rentabel gewesen, wenn der Käufer 17000 Euro bezahlt hätte. Um es sich einfacher vorzustellen: Die beschäftigungsunabhängigen Kosten, die fixen Kosten, waren ohnehin schon gedeckt. Jeder Verkaufserlös, der die variablen Kosten deckt, erwirtschaftet einen sogenannten Deckungsbeitrag. Nimmt man es aber ganz genau, dann wäre zwischen fixen / variablen Gemeinkosten und fixen / variablen Einzelkosten zu unterscheiden. Soll zum Beispiel eine neue Eissorte produziert werden, bei der die Waffel innen mit Schokolade bestrichen wird, damit das schmelzende Eis nicht durch die Waffel durchsickert, wäre eine zusätzliche Maschine fällig. Diese fixen Kosten, also die zusätzliche Maschine, wären aber nur diesem Produkt zuzurechnen. Genau genommen geht es bei der Kosten- und Leistungsrechnung um die Ermittlung der entscheidungsrelevanten Kosten. Nichtsdestotrotz ist das oben beschriebene Schema der am häufigst anzutreffende Typ der Kosten- und Leistungsrechnung. Das liegt daran, dass die Kosten für die Endbestände an Halb- und Fertigerzeugnisse nach § 255 Abs. 2 und 3 HGB nach diesem Schema zu berechnen sind. Für Zwecke der Kalkulation ist eigentlich eine Fixkostendeckungsbeitragsrechnung das geeignetere Rechenwerk. Wir werden darauf nicht eingehen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass das oben genannte Rechenwerk auf die industrielle Fertigung, das heißt auf eine Massenfertigung oder zumindest auf eine Sorten und Serienfertigung abstellt. In dem Moment, in dem Unikate hergestellt werden, mit immer anderen Kostenstellen, wird es schwierig.

Das übernächste Problem besteht darin, dass die Kostentreiber eigentlich Handlungen sind. Ob bei Amazon ein Buch bestellt wird für 20 Euro oder für 150 Euro macht für Amazon keinen Unterschied. Er muss das Geld einziehen, das Buch aus dem Regal holen, es verpacken und verschicken. Es gibt Versuche, solche Verhältnisse durch andere Rechenwerke darzustellen (activity based system). Auch darauf werden wir nicht eingehen.

Der Glaube des deutschen Richterbundes, dass die Kosten- und Leistungsrechnung in der Justiz es mit komplexen Fragen zu tun habe, ist völliger Schwachsinn. Die Justiz ist sogar ein besonders einfacher Fall. Sie produziert seit Jahrhunderten immer die gleichen Produkte mit den immer gleichen Arbeitsabläufen und sie wird das auch noch die nächsten 100 Jahre tun. Sie hat sehr wenig Kostenstellen und produktionstechnisch eine äußerst simple Produktionsstruktur. Das Argument, dass die monetäre Bewertung den Richter daran hindere, sich mit einem Verfahren in gebotener Sorgfalt zu beschäftigen, sticht überhaupt nicht. Wie bei jedem anderen Produkt der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung gleicht sich die Komplexität im Durchschnitt aus. Ein KfZ-Meister, der einen Kostenvoranschlag macht für den Austausch eines Motors, geht von einer durchschnittlichen Komplexität aus. Die Schrauben lassen sich zum Beispiel problemlos lösen oder sind so zugerostet, dass sie aufgefräst werden müssen. Die Extraktion eines Backenzahnes kann ein Vorgang von 20 Sekunden sein, wenn der entsprechende Weisheitszahn keinen Gegenspieler mehr hatte und schon von alleine "rausgewachsen" ist oder er kann horizontal gewachsen sein und sich in den Wurzeln der anderen Zähne verkeilt haben. Dann wird es ein langwieriger chirurgischer Eingriff. Schlimmer ist es natürlich, bei Einzelfertigung. Bei der Einzelfertigung gibt es natürlich keinen Durchschnittspreis. Kommt es hier unerwartet zu Schwierigkeiten, dann trägt der Auftragnehmer die Kosten. Und selbstverständlich kalkuliert die Justiz mit einer durchschnittlichen Komplexität, schließlich muss ja festgelegt werden, wie viele Richter man überhaupt braucht. Und natürlich gibt es auch in der Justiz Vorstellungen über Komplexität, die sich im Zuschlagssatz (1,3 für normal schwierig, 1,6 für komplizierter) niederschlägt. (Wobei wir noch darüber diskutieren müssen, ob dieses Verfahren sinnvoll ist.) Kritischer wäre es unter Umständen, wenn ein Richter konkret dafür sanktioniert würde, dass er für einzelne Verfahren länger braucht. Davon spricht aber niemand. Braucht aber ein einzelner Richter grundsätzlich und immer länger als seine Kollegen, die das gleiche Rechtsgebiet und ähnliche Fälle behandeln, dann wird man schon klären müssen, warum alle "schwierigen" Fälle immer bei diesem Richter landen. Da aber der deutsche Richterbund derart Angst hat vor der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, darf man vermuten, dass es für diese Angst wohl konkrete Gründe gibt. Befürchtet wird wohl, das Phänomen kennt der Autor aus seiner Tätigkeit als Dozent im Rahmen der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der berliner Verwaltung, dass sich doch Unterschiede zwischen einzelnen Kammern herauskristallisieren, die durch die unterschiedliche Komplexität nicht erklärt werden können. Schlüssig wäre die Argumentation des Richterbundes nur dann, wenn er plausibel begründen könnte, dass in Abhängigkeit vom Standort, Bevölkerungsstruktur, spezifische Bedingungen des Amtsgerichts (z.B. hoher Fixkostenblock) die Unterschiede strukturell bedingt sind. Ist dem aber so, dann haben sie nichts zu befürchten. Der Autor vermutet aber, sie haben einiges zu befürchten.

Tatsächlich ist es so, dass mit Pebb§y, gesprochen Pepsi, siehe Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften, die Personalbedarfsplanung bei den Justizbehörden heute schon auf Durchschnittswerten basiert. Erfasst werden also die durchschnittlichen Zeiten eines Vorganges in Minuten. Die durchschnittliche Zeit multipliziert mit der Anzahl der Fälle und dividiert durch die Arbeitszeit eines einzelnen Mitarbeiters ergibt dann den Personalbedarf. Der Widerstand gegen dieses System von Seiten der Richterschaft ist natürlich erheblich, weshalb sich das niedersächsische Justizministerium auch beeilt zu versichern, dass ein Benchmarketing, also der Vergleich zwischen einzelnen Kammern / Richtern untereinander anhand dieses Systems nicht erfolgt.

PEBB§Y ist kein System für ein bundesweites Benchmarking.
aus: http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3779&article_id=10316&_psmand=13

Die ganze Konstellation ist dem Autor aus seiner Tätigkeit im Rahmen der berliner Verwaltungsreform bestens bekannt. Obwohl jedem klar war, um was es eigentlich ging, hatten die Schulungen nach dem Schema "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" zu verlaufen. Und obwohl die berliner Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt etwa 1/3 mehr Angestellte / Beamte im öffentlichen Dienst hatte, pro Tausend Einwohner, als andere vergleichbare Städte wie Hamburg, waren die berliner Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst immer total gestresst und völlig überfordert. Wäre man den Kommentaren in den Schulungen gefolgt, hätte der Bestand deutlich erhöht werden müssen. Tatsächlich wurde er seit 1995 fast halbiert. Die folgende Statistik setzt erst mit 2002 ein, siehe Personal im öffentlichen Dienst, 2002 - 2011. Der eigentliche Rückbau erfolgte vorher, die Reduktion um lediglich 17 Prozent im Zeitraum 2002 - 2011 täuscht über die tatsächliche Dimension. Allerdings hatte diese Reduktion keinerlei Auswirkungen auf den "Service" der öffentlichen Verwaltung.

Die marktwirtschaftliche Ordnung lenkt anhand objektiver Fakten, die das Ergebnis von objektiven Entwicklungen des Marktes sind. Wer mit diesen Fakten nicht klar kommt, wird ökonomisch vernichtet. Die marktwirtschaftliche Ordnung ist keine Diskussionsveranstaltung von der Art, wie sie bei Juristen so beliebt ist und keine Frage des ins Unendliche erweiterten subjektiven Ermessens. Der Autor stimmt Hayek, Friedman und anderen Marktradikalen nie zu, siehe www.economics-reloaded.de.

An einem Punkt haben sie aber Recht. Unternehmen in einer marktwirtschaftlichen Ordnung sind "geerdet". Werden also z.B. Löhne ausgehandelt, die am Markt objektiv nicht durchsetzbar sind, dann scheidet das Unternehmen aus. Wie hoch dieser Lohn also sein kann, ist, innerhalb eines gewissen Spielraums, keine Frage der subjektiven Empfindung, sondern der objektiver Tatsachen. In der öffentlichen Verwaltung ist der Lohn eher eine Frage subjektiver Empfindungen und die Rechnung zahlt letztlich ein Dritter, nämlich der Steuerzahler, der aber gar nicht weiß, in welchen Löchern sein Geld eigentlich verschwindet. In der marktwirtschaftlichen Ordnung würde sich zum Beispiel auch sehr schnell die Frage stellen, wie hoch das Gehalt eines Richters eigentlich sein darf. Wenn die Leistung, die in dem Verfahren, das dieser Analyse zugrunde liegt z.B. eine durchschnittliche Leistung war, dann stellt sich natürlich die Frage, ob man bei der Flut der Juristen, wir haben ja eine Verdoppelung an niedergelassenen Rechtsanwälten in den letzten 10 Jahren, nicht auch deutlich abgesenkt werden könnte. Normalerweise zahlt man hohe Löhne, wenn Qualifikationen knapp sind. Dies ist marktwirtschaftlich vernünftig. Die hohen Löhne veranlassen die Leute sich dementsprechend zu qualifizieren und damit die Knappheit zu beseitigen. Bei Juristen allerdings bräuchte man eher ein Signal, das Studienanfänger davon abhält, Jura zu studieren. Hier wäre eine Absenkung des Lohnes sinnvoll. Die in diesem Verfahren gezeigte Leistung wäre wohl mit 1800 Euro brutto pro Monat großzügig honoriert. Tatsächlich ist aber das Einstiegsgehalt für Richter an Amtsgerichten 3488,16 Euro und steigt auf sagenhafte 4756,41 Euro nach acht Jahren. Vergleicht man das mit Gehältern von Ingenieuren, Informatikern, Wissenschaftlern, die tatsächlich einer scharfen Kontrolle durch den Markt bzw. durch externe Begutachtung unterliegen, sind die Gehälter für Richter abstrus hoch.

Zu der vergleichweise geringen Qualifikation, der Argumentation eines Urteils kann praktisch jeder folgen, unabhängig von der Frage, ob er sie sachgerecht findet, kommt die geringe Verantwortung. Für den Fehler eines Bauingenieurs, der durchaus fatale Wirkungen haben kann, haftet dieser höchstpersönlich. Ein Richter haftet persönlich für schlicht gar nichts. Wie dieses Verfahren konkret zeigt, ist sowohl die

durch den subjektiven Bewertungsspielraum gedeckt. Das heißt im Umkehrschluss: Wir können eigentlich jeden Laien dahin setzen. Subjektiv kann jeder. Ein Laie würde zwar keine Gesetze nennen sondern rein "aus dem Bauch heraus" entscheiden, aber der Unterschied zwischen die falschen Gesetze nennen und gar keine Gesetze nennen ist eigentlich unerheblich.

Eigentlich ist schlicht alles im Bereich der subjektiven Bewertung und der Richter haftet für gar nichts. Haften, wie auch immer, müsste er allerhöchstens für eine Rechtsbeugung, die aber faktisch ausgeschlossen ist, da weder mit der Unkenntnis der Rechtslage noch der schlichten Ignorierung der Rechtslage der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist. Allein die Tatsache, dass Frau Benz in diesem Verfahren Urteile krass sinnentstellend plagiiert, sie die MfM-Tarife als vom Oberlandesgericht Braunschweig als bestätigt beschreibt, wohingegen dieses die Anwendbarkeit der MfM-Tarife fast vollständig verneint hat und den vom Kläger geltend gemachten „Schaden“ von 300 Euro auf 20 Euro reduzierte, könnte strafrechtlich relevant sein. Allerdings wird sie sich darauf berufen können, dass sie schlicht nicht in der Lage war, das Urteil intellektuell zu durchdringen. Der allseits bekannte Spruch „Dummheit schützt vor Strafe nicht“ gilt bei Richtern eben gerade nicht. Inkompetenz schützt vor Strafe.

Selbst der LKW Fahrer, der mal zwei Sekunden nicht aufpasst und einen Unfall verursacht, haftet. Wenn er Pech hat, ist sein Leben dann vernichtet. Der Autor ist durchaus der Meinung, dass man die Dinge mal mit ein bisschen common sense betrachten sollte und die Bezahlung sich an der tatsächlichen Verantwortung orientiert sollte. Eine zu geringe Bezahlung von Brummi Fahrern ist tatsächlich für die Gesellschaft gefährlich. Bei Richtern könnte man, legt man die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit dieses Verfahren zugrunde, Einschnitte machen.

Die staatliche Tätigkeit, das ist die These von Hayek und Friedman, denen der Autor ja wie oben erwähnt nie zustimmt, tendiert dazu, sich auszudehnen, bzw. die dort Beschäftigten dazu neigen, aus unterschiedlichen Gründen, immer mehr Ressourcen an sich zu ziehen.

Die Kernthese bringt dann schon der Titel des Buches von Hayek zum Ausdruck, Wege zur Knechtschaft bzw. der Titel des Buches von Milton Friedman Capitalism and Freedom.

Systeme, die nicht durch objektive Fakten geerdet sind, laufen aus dem Ruder. Die Fehler von Friedrich August von Hayek und Milton Friedman liegen auf der rein ökonomischen Ebene, auf die wir hier nicht eingehen. Wen es interessiert, möge es auf der www.economics-reloaded.de nachlesen. Hayek und Friedman verstehen Keynes nicht und Keynes ist Chef im Ring. Auf die Fehlinterpretationen von Milton Friedman geht der Autor im Kapital Monetarismus ausführlich ein.

Federführend beteiligt an Pebb§y war die Anderson Consulting GmbH. Diese ist an den meisten Reformen der öffentlichen Verwaltung im Bereich Controlling beteiligt. Dokumentiert ist das Verfahren hier Erarbeitung eines Systems der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staats- (amts-)anwaltlichen und Rechtspflegedienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Liest man sich das durch, dann tönt das ein bisschen wie der Versuch in Planwirtschaften anhand von Kennziffern einen Fünfjahresplan aufzustellen. Auch die Verfahren ähneln sich. Man befragt die Leute, was sie denn meinen in einer bestimmten Zeit leisten zu können. Diese werden natürlich eine gewisse "Reserve" einplanen und sie werden insbesondere nichts tun, um ihr Soll überzuerfüllen, denn das würde bedeuten, dass in der Folgeperiode die Anforderungen erhöht werden. Das Phänomen ist für die DDR sehr gut dokumentiert und war auch in der DDR bekannt. „Reserven“ einzuplanen ist ein rationales Verhalten. Man kann damit rechnen, dass es passiert.

Unter Zivilsachen 1. Instanz gewerblicher Rechtsschutz (darunter fällt wohl auch das Urheberrecht, werden 430 Minuten veranschlagt, das sind geschlagene, volle 7 (in Worten: SIEBEN) Stunden und 10 Minuten, siehe Gewerblicher Rechtsschutz. Alter Schalter!!!

Also der Autor musste sich in das Thema ja von Null einarbeiten, hat bestimmt 10 Mal mehr zu dem Thema geschrieben als die Richterin und Fundierteres, denn er musste selbige ja auch noch über Grundlagen aufklären, also warum z.B. die gesamtschuldnerische Haftung bei Unterlassungsschulden nicht möglich ist und warum der § 32 UrhG mit dem Thema nichts zu tun hat.

Aber ganz ehrlich. 7 Stunden hat er damit nicht zugebracht. Der Zeitaufwand entstand eigentlich nur durch die Fehlerkorrektur, das eigentlich Thema hätte er in zwanzig Minuten abgehandelt. 20 Minuten dauerte im Übrigen auch die Verhandlung, von der ging aber die meiste Zeit durch den Kampf mit dem Diktiergerät drauf. Das war zwar sinnfrei, weil das dort Wiederholte für das Urteil überhaupt keine Rolle spielte, aber lustig anzusehen. Frau Benz hatte also noch mal 6 Stunden und 50 Minuten Zeit für das Verfassen des Urteils.

Wow! Fast ein voller Arbeitstag! Witzig ist dann noch die Bewertungszahl. Die Bewertungszahl ist die gesamte Arbeitszeit eines Richters pro Jahr in Minuten geteilt durch die Minuten, die er für den Vorgang braucht. Beim gewerblichen Rechtsschutz ist das 240. Würde also ein Richter nur gewerblichen Rechtsschutz machen, könnte er 240 Urteile fällen. Das wäre mal eine Option. Da im Bereich Urheberrechtsverletzung eh der "fliegende Gerichtsstand" gilt, da die Urheber sich aussuchen können, wo das streitgegenständliche Bild in spe über den Bildschirm gehuscht ist, könnte man auch für bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte Gerichte einrichten. Im Moment nehmen die Rechtevertreter der Urheber das "beste" Gericht, also das mit den ordentlichen Streitwerten. Wäre nur noch ein Gericht zuständig, das sich ausschließlich mit der Thematik befasst, wären die Urteile vielleicht kompetenter.

Die Erfahrungen des Autors als Dozent im Rahmen der berliner Verwaltungsreform lassen ihn vermuten, dass ein System wie Pebb§y nicht funktionieren kann. Wer einen Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen.

Das Thema, also der Versuch, ökonomische Systeme über Kennziffern zu steuern ist schon x Mal versucht worden und x Mal gescheitert und war schon x Mal Gegenstand theoretischer Analysen.

Ausführlich mit dem Thema hat sich zum Beispiel Mises befasst, siehe Socialism: An Economic and Sociological Analysis.

Der Blickwinkel ist da zwar ein anderer, er wettert gegen "sozialistische" Strömungen aller Art, aber im Grunde geht es um die Frage, ob sich ökonomische Systeme zentral über Kennziffern, die nicht gegen objektive, sich dynamisch ergebende Größen abgeglichen werden, steuern lassen. Das ging noch nie, geht nicht und wird nie gehen und Pebb§y ist so ein System. Man befragt die Leute, wie viel Zeit sie brauchen für eine bestimmte Tätigkeit und erwartet, dass diese die Zeit angeben, die man bei effizienter Arbeitsweise dafür braucht. Wer dann erwartet, dass die Leute sich für Stress entscheiden, der lebt auf einem anderen Planeten.

Man begreift das Problem, das die Kontrolle von Justitia aufwirft auch nicht vollinhaltlich, wenn man nicht sieht, dass wir es mit einem generellen Problem zu tun haben. Der Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst ist von Natur aus ein Kommunist. Seine Leistung wird höchst abstrakt, anhand von formalen Zugangskriterien und Alter gemessen und entlohnt. Es gibt keinen objektiven Maßstab, anhand dessen seine Leistung gemessen werden könnte und wie der Kommunist hält er jeden Versuch, seinen Bereich den Mechanismen, die denen in der marktwirtschaftlichen wirkenden ähneln, anzunähern für eine Ökonomisierung.

Diese Ökonomisierung ist entweder nackte brutale Ausbeutung oder ein tiefer Eingriff in Bereiche von so subtiler Tiefe, dass der Pöbel sie nicht erkennen kann. Der Steuerzahler, bzw. bei Gericht der Gebührenzahler, beutet eigentlich die Beamten aus, weil eigentlich ist das Produkt, das sie erstellen von unermesslicher Reinheit und Güte.

Einen ähnlichen Zusammenhang habe wir auch hier Stoppt das Goethe Institut . Das Goethe Institut vertritt die deutsche Kultur im Ausland, eigentlich prinzipiell das Wahre, Schöne und Gute. Wer jetzt behauptet, dass nicht schlicht jede Summe für das Wahre, Schöne und Gute zur Verfügung stehen muss, der ist ein Primitivling. Das kann gar nicht anders sein. Das Problem ist: Dass z.B. die Portale zur deutschen Sprache der infos24 (www.curso-de-aleman.de www.german-grammar.de www.tedesco-online.de www.allemand-online.de täglich mehr Leuten die Chance bieten, sich mit der deutschen Sprache zu beschäftigen, als das Goethe Institut. Dieses finden wir nämlich nur da, wo es sich gut und angenehm leben lässt.

Ein ganz ähnlichen Fall wie Justitia finden wir beim deutschen Philologenverband, siehe deutscher Philologenverband. Es ist geradezu verblüffend, wie dessen Positionen den Positionen von Justitia ähneln. Beamtenstatus darf nicht aufgegeben werden, Leistung nicht messbar, hoheitliche Aufgabe, hohe Standards, die nicht aufgegeben werden dürfen (wobei kein Mensch weiß, worin diese konkret bestehen), Öffentlichkeit nicht in der Lage, die Arbeit zu bewerten etc. etc. etc.. Philologen sind sogar Hilfsrichter, wie wir verblüfft lesen.

Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erfüllen Hoheitsaufgaben, denn sie beeinflussen mit Noten- und Zeugniserteilung, mit Versetzungs- und Abschlussvergabe-Kompetenz und in der Ausübung von Disziplinarrechten in hohem Maße die Lebenslaufbahn einzelner Schülerinnen und Schüler. Diese Aufgabe bedarf einer besonderen Bindung an Recht und Gesetz, wie sie nur der Beamtenstatus bietet.

aus: Stellungnahme der Vertreterversammlung 2004 des Deutschen Philologenverbandes zur Berufspolitik

Wir haben es also mit keinem spezifischen Problem zu tun, welches sich auf Justitia beschränkt. Wir haben es mit einem allgemeinen Problem zu tun und nur weil es ein allgemeines Problem ist, ist es interessant. Von den Problemen mit dem Urheberrecht wird in 10 Jahren keiner mehr sprechen, das ist irrelevant. (Relevant sind höchstens die Kollateralschäden, da das die Rechtssprechung in diesem Bereich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtssprechung massiv erschüttert wurde.) Der Leser im Jahre 2020 mag sich also fragen, was das für ein Gedöns war mit dem Urheberrecht. Das Urheberrecht, dies die Message an die Zukunft, ist ein Beispiel. Begreifen wir das Phänomen aber nicht als ein allgemeines Problem, dann hat es Null Erkenntniswert. Solange aber Knappheit herrscht, also der technische Fortschritt diese nicht ein für alle mal beseitigt hat, bedarf es eines Steuerungsmechanismus über marktwirtschaftliche Mechanismen und wo wir diese außer Kraft setzen und durch nichts ersetzen, also auf die moralische Intergrität der Akteure vertrauen, werden wir Zustände haben wie jetzt bei Justitia.

Das Problem tritt immer dann auf, wenn eine Steuerung über Marktmechanismen nicht möglich ist. Wenn wir aber im Gegenzug akzeptieren müssen, dass sich bestimmte Bereiche nicht marktwirtschaftlich regeln lassen, und das müssen wir wohl aus den verschiedensten Gründen akzeptieren, dann brauchen wir andere Verfahren der Kontrolle und wir glauben, dass das Internet hierfür einen Ansatz liefert.

Über das Internet ist es möglich Transparenz herzustellen, zu Deutsch, die Fakten, die für die Beurteilung einer Situation nötig sind zur Verfügung zu stellen, und dass es zweitens möglich ist, die Theorie, die man braucht um die Fakten zu beurteilen, ebenfalls über das Internet zur Verfügung gestellt werden können. Um dieses Problem kreist die www.economics-reloaded.de. Justitia ist nur Anschauungsmaterial für ein komplexes allgemeines Problem. Wir sind also ganz prinzipiell nicht so richtig überzeugt, ganz im Gegensatz zu Hayek und Konsorten, dass es eine systemische Lösung für alle Probleme dieser Welt gibt. Wir gehen eher davon aus, dass es auf den gut ausgebildeten, wohl informierten, verantwortungsbewussten Bürger wesentlich ankommt. Das hat aber auch zur Folge, wie auf der www.economics-reloaded.de immer mal wieder beschrieben, der deutsche Philologenverband völlig und total auf dem Holzweg ist. So einen Elitescheiß braucht kein Mensch.

Eine relativ einfache Methode, Justitia unter Kontrolle zu bringen, wäre also die systematische Veröffentlichung aller Urteile. Justitia kann dann ruhig weiterhin unabhängig sein. Es reicht, wenn sie sich dann, wie wir alle, der Kritik der Gesellschaft stellen müsste. Des Weiteren würden die Strukturen, die z.B. hinter der Abmahnindustrie stecken, sehr schnell deutlich. Allein das hätte eine Korrektur des Verhaltens zur Folge.

Einen weiteren Ansatz, das Problem zu lösen, besteht darin, in ökonomische Systeme, die nicht der marktwirtschaftlichen Ordnung unterliegen, quasi künstlich marktwirtschaftliche Mechanismen einzuführen. Davon dann mehr im nächsten Kapitel, 2.2. Die Kosten- und Leistungsrechnung in der Verwaltung.

 


update
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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