2.2 Definition von strategisch relevanten Paramentern

Wenn wir das bis jetzt Gesagte zusammenfassen, präsentiert sich Justitia als ziemliche Chaostruppe. Kein Wirtschaftswissenschaftler käme auf die Idee, dass so ein System funktionieren kann. Erstaunlich ist nur, dass Justitia noch nie in den Fokus einer ökonomischen Analyse geraten ist, zumindest nicht von Seiten prominenter Wirtschaftswissenschaftler.

Um genau zu sein. Schon Adam Smith beschäftigt sich in Wealth of Nations, erschienen 1776 mit Justitia und konstatiert das Problem, dass die Parteien schlecht den Richter direkt bezahlen können, dann würde die Partei gewinnen, die mehr Geld locker macht. Man könnte ihn aber pro Urteil bezahlen, also nicht pauschal, sondern Urteil für Urteil, so werden ja auch die Rechtsanwälte bezahlt. Systematisch beschäftigt er sich aber nicht damit.

John Lock wiederum beschäftigt sich mit dem Thema abstrakt, also mit den Abwehrrechten gegen den Staat.

Danach ist dem Autor kein Klassiker, als Klassiker im Sinne von fundamental für die Entwicklung der Volkswirtschaftslehre, der sich mit dem Thema befasst. Es taucht dann erst wieder auf bei Milton Friedman in Capitalism and Freedom, allerdings als Nebenbemerkung innerhalb seiner Diskussion über Zugangsschranken zu bestimmten Berufen.

Es ist eine lange Traditionslinie, die im Grunde schon bei Adam Smith startet, jedes System, das nicht durch marktwirtschaftliche Mechanismen kontrolliert wird, äußerst misstrauisch zu beäugen.

Systeme wie das Bildungssystem, das Gesundheitssystem, Verteidigung, stattliche Kulturpolitik etc.etc. werden nicht gelenkt durch Marktmechanismen und die Probleme, die das hervorruft, sind allgemein bekannt und werden in Tausenden von Talkshows immer und immer wieder diskutiert. Meist geht es dann um Details.

Krankenhäuser, die Patienten länger im Krankenhaus zurückhalten, als notwendig, weil dies die Gewinne steigert, bzw. die operative Eingriffe vornehmen, die zwar nicht medizinisch, dafür aber ökonomisch sinnvoll sind. Ärzte, die bestimmte Medikamente eher verschreiben als andere, weil die teureren Medikamente aus unterschiedlichen Gründen wirtschaftlich rentabler sind.

Wir haben Schulen, bei denen weder klar ist, welche Inhalte zu unterrichten sind, noch wie diese zu unterrichten sind. Wir haben eine Bundeswehr, die durchaus auch eine Eigendynamik entwickelt und Ziele verfolgt, die vor allem ihrer Selbsterhaltung dienen. Verteidigungsminister bekommt da eine ganz tiefsinnige Bedeutung. Wir haben in Berlin drei Opernhäuser, von denen aber keines, im Gegensatz zu privat betriebenen Theatern, ohne staatliche Unterstützung auskommt.

Der Liberalismus in der Hardcore Variante à la Friedrich August von Hayek, Milton Friedman wie auch in der Softversion à la Alfred Müller-Armack und Walter Eucken ist verschrien und auch der Autor hat sich in der www.economics-reoloaded.de äußerst kritisch damit auseinandergesetzt, allerdings eher aus einer makroökonomischen Sichtweise heraus.

Wir können das hier nicht wiederholen und verweisen auf den Link. Da der Autor lange unterrichtet und Vorträge gehalten hat, kennt er die Argumente, die von mental verbeamteten Zeitgenossen vorgebracht werden. Die freie Marktwirtschaft versage eben ebenfalls, wie z.B. die Bankenkrise zeige. Das sieht der Autor anders. Die Marktwirtschaft hat nicht versagt, sondern der Staat hat es unterlassen, die Marktwirtschaft ihres Amtes walten zu lassen. Die Marktwirtschaft ist ein gerechter Richter. Sie bestraft Banken und andere Kapitalsammelstellen, die es nicht schaffen, rentable Realinvestitionen ausfindig zu machen und stattdessen an der Börse spielen oder mit anderen undurchsichtigen "Finanzprodukten" spekulieren, mit Vernichtung.

Wenn man sie denn ihres Amtes walten lässt. Das hätte zwar erstmal einige Schockwellen über den Globus geschickt, aber die, die effizient gewirtschaftet haben, hätten überlebt und man hätte gewusst, was tatsächlich los ist. Durch die Eingriffe des Staates hat man gleich zwei Probleme. Erstens weiß man gar nicht, was überhaupt genau los war, also welche Bank sich wie verhoben hat, will man es verstehen, muss man wiederum diesen Kapitalsammelstellen die Daten aus der Nase kitzeln. Zweitens muss man die Maßnahmen verstehen und bewerten, die zu deren Rettung unternommen wurden. Der Komplexitätsgrad nimmt also erheblich zu. Er kann so groß sein, dass er die Demokratie aushebelt. Systeme, die keiner mehr versteht, können auch nicht in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess bewertet werden. Die Reduktion von Komplexität und Transparenz ist ein Gut für sich.

Wir können uns bemühen, die Fakten und die Theorien, die es erlauben, einen Sachverhalt zu beurteilen, im Internet zu veröffentlichen, so dass sich jeder, der sich informieren will, sich informieren kann. An jedem Punkt der Erde, kostenlos und 24 Stunden am Tag. Wir konzedieren auch, dass auf diesem Gebiet gewaltige, aber gewaltige Fortschritte erzielt wurden in den letzten Jahren.

Wir werden aber alle einsehen, dass es, so sehr wir uns auch bemühen, Grenzen gibt. Je mehr versucht wird, Systeme über andere als marktwirtschaftliche Mechanismen zu steuern, desto komplexer wird es und desto mehr riskieren wir, in eine Welt zu geraten, die keiner mehr versteht. Um es mal klar zu formulieren: Wir haben nicht vor, Bürokratien als metaphysischen Prozess à la Kafka zu begreifen. Das geht in die völlig falsche Richtung. Undurchsichtigkeit hat einen Namen, eine Telefonnummer, eine email Adresse und wohnt irgendwo. Was wir brauchen ist den informierten Bürger, der sich selber ein Urteil bilden und Ross und Reiter nennen kann.

Die Sache hat eine gewisse Dialektik. Das Internet ist die mächtigste Waffe, die der Demokratie zur Verfügung steht. Das Internet kann jedes Problem bis in das letzte Detail darstellen, analysieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Informationen auch tatsächlich nachgefragt werden. Auch auf diesen Aspekt gehen wir in der www.economics-reolodaded.de näher ein. Die Nachrichtenindustrie ist rentabler, wenn sie Nachrichten für eine breite Masse senden kann. Je ausdifferenzierter die Zielgruppe, desto weniger rentabel wird die Produktion von Nachrichten. Das ist an sich schon ein Problem. Erlangen aber Nachrichten ihre Bedeutung allein durch die Tatsache, dass sie auf allen Kanälen verbreitet werden, dann haben wir einen besonders perversen Effekt. Es kann dann durchaus passieren, dass die Eskapaden einer monegassischen Prinzessin bedeutsamer sind, als eine Staatsschuldenkrise, die ganze Volkswirtschaften in den Abgrund reißt.

Eigenartigerweise ist die Justiz bis jetzt noch nie in den Fokus wirtschaftswissenschaftlicher Untersuchungen geraten und merkwürdigerweise sind Versuche, Justitia mit gängigen Controllingmethoden in den Griff zu bekommen, relativ neu. Soweit das im Internet nachvollziehbar ist, ist es ein Prozess, der etwa um das Jahr 2002 eingesetzt hat.

Liest man sich durch, was in den verschiedenen Sparten der Justizbürokratie dazu geäußert wird, dann ist die Begeisterung verhalten, was normal ist. Unabhängig davon unterliegt Justitia aber einem gravierenden Denkfehler. Die "outputorientierte" Zuweisung von Mitteln heißt, dass Justitia den Betrag erhält, denn sie für die Produktion ihres Outputs tatsächlich braucht. Das heißt, siehe die Kosten und Leistungsrechnung in der Verwaltung, dass die Mittel aufgrund der Kostenträgerrechnung multipliziert mit den Fallzahlen zugewiesen wird. Die Zuweisung der Mittel erfolgt also aufgrund tatsächlich angefallener Kosten. Das heißt aber, dass der Streitwert keine Rolle mehr spielt und die Gerichtskosten nicht auf der Basis von Streitwerten festgelegt werden, sondern auf der Basis der tatsächlich angefallenen Kosten. Die "Gewinne" werden dann als Leistungen den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und allein die defizitären Kostenträger werden über den Landeshaushalt finanziert, wobei auch hier nur die tatsächlichen Kosten zugewiesen werden. Bei der Umlage der Kostenarten auf die Kostenträger würden im ersten Schritt "qualitative" Aspekte, sowenig eine Rolle spielen, wie sie jetzt durch die Pauschalzuweisung eine Rolle spielen. Im ersten Schritt würde die Kostenträgerrechnung lediglich eine Ist Situation abbilden. Dass sich langfristig erklärungsbedürftige Differenzen zeigen würden, ist naheliegend. Diese Differenzen können dann entweder sachlogisch erklärt werden, dann bestünde kein Handlungsbedarf, oder eben nicht, dann besteht Handlungsbedarf. Der Unterschied zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Justiz besteht darin, dass in der öffentlichen Verwaltung, die bereits aufgrund der Kosten- und Leistungsrechnung budgetiert, die meisten Leistungen Pflichtleistungen sind, die nicht entgolten werden. Auch freiwillige Leistungen werden entweder nicht entgolten oder zu Preisen abgegeben, die aus sozialen Gründen eben nicht kostendeckend sind. In diesem Fall ist, wie in Berlin, die Effizienz nur über einen Vergleich messbar, der in Berlin dadurch hergestellt wird, dass Bezirke miteinander verglichen werden.

In weiten Teilen der Justiz, insbesondere Zivilrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht etc. wird die Leistung aber entgeltlich produziert. Hier hat dann die Vergütung der Justiz sich an den tatsächlich anfallenden Kosten zu orientieren und eventuelle fallbezogene Zuschüsse des Steuerzahlers (Prozesskostenbeihilfe etc.) haben sich ebenfalls an den Kosten zu orientieren. Eine Lenkungsfunktion würde durch zwei Mechanismen hergestellt werden. Zum einen durch den Vergleich vergleichbarer Amts- / Landgerichte (ähnliche Größe mit ähnlichen Fallzahlen ähnlicher Art, in ähnlichen Städten). Für den Controller im Amtsgericht / Landgericht etc. wäre es dann natürlich hilfreich, wenn die Kostenstruktur eines jeden Amtsgerichts / Landgerichts veröffentlicht würde. Das Verfahren haut die Richter natürlich vom Hocker, ist aber bei Städten / Gemeinden ein längst gängiges Verfahren. Da Richter, wenn man mal die allgemeinen Erfahrungen mit Beamten / Angestellten im öffentlichen Dienst verallgemeinert, sich kaum besonders kooperativ zeigen werden, braucht der Controller klare Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen und er braucht eine politische Rückendeckung, wenn er Änderungen durchsetzen will.

Die Beförderung könnte dann also ganz unabhängig von irgendwelchen schwer durchschaubaren Richterwahlausschüssen erfolgen bzw. die Richterwahlausschüsse könnten mit objektiven Daten versehen werden, die ein weiteres Kriterium bei der Personalauswahl liefern. Moderne Software Pakete wie SAP würden es auch erlauben, bestimmte Einzelkosten, z.B. die durch die Richter verursachten Personalkosten, einzelnen Kostenträgern zuzuordnen. Unabhängig davon, wie die Kosten- und Leistungsrechnung konkret eingerichtet wird und was als Kostenstelle, bzw. Kostenträger definiert wird, lassen sich Daten mit modernen Software Paketen auch je nach Bedarf aggregieren. Da der überwiegende Teil der Kosten der Justiz Personalkosten sind, wären es sinnvoll, direkt den Richter als Kostenstelle zu definieren. Von dieser Stelle könnte dann über den Schlüssel Zeit auf die Kostenträger weiterverrechnet werden.

Der unten abgebildete Forderungskatalog, erstellt von Beamten aus der Justiz, aus dem Jahre 2003 hat natürlich eine klare Ansage: Wir wollen das nicht. Das ist nun 10 Jahre her und die Entwicklung ist weitergeschritten, inzwischen wurde die Kosten- und Leistungsrechnung in einzelnen Amtsgerichten eingeführt, aber es verläuft zäh, was den Autor nicht wundert.

Mindestanforderungen bei Einführung der KLR in der Justiz
3. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe “Neues Haushaltswesen” schlägt die Arbeitsgruppe vor:
a) Auf der Ebene einzelner Spruchkörper, Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte kommt eine Budgetierung nicht in Betracht.
b) Einnahmen und Ausgaben, auf die Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte entweder keinen Einfluss haben oder von deren Einfluss ihre Entscheidungen frei bleiben müssen, sind aus den für die einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu bildenden Budgets herauszunehmen und nicht mit in die gegenseitige Deckungsfähigkeit einzubeziehen. Dies schließt nicht aus, dass solche Daten in den Ist-Kosten erfasst und transparent gemacht werden.
c) Die KLR soll für Zwecke der Geschäftsverteilung nicht eingesetzt werden und dient nicht primär der Stellenzuweisung; sie ersetzt keine Systeme der Personalbedarfsberechnung.
d) Es sollen keine ständigen Tätigkeitsaufschreibungen vorgenommen werden.

aus: Projekt Justizreform Berlin

Soll heißen. Die Kosten- und Leistungsrechnung soll gar nicht eingeführt werden.

Das Problem ist erstmal, dass die Begrifflichkeiten falsch sind. Eine Budgetierung fand schon immer statt. Eine Budgetierung findet auch statt, wenn ein fixes Budget zugewiesen wird. Genau das passiert, wenn global auf ein Kapitel Geld zugewiesen wird. Es geht bei der Budgetierung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung um die Frage, ob sich das Budget an tatsächlich anfallenden Kosten oder an Phantasiewerten orientiert. Der Autor wird den Verdacht nicht los, dass die zahlreichen Steuerungsgruppen, Arbeitsgruppen etc. schlicht keine Ahnung haben, von was sie überhaupt reden. Der Autor ist ja in diesem Business nicht mehr tätig, aber er geht davon aus, dass Laien erstmal eine dreiwöchige Schulung brauchen, auch an der Software, um mitreden zu können. Eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Laien ist wenig sinnvoll.

zu a) Völlig unklar ist auch, seit wann Rechtspfleger und Staatsanwälte Spruchkörper sind. Der Autor geht jetzt mal davon aus, dass Rechtspfleger keine Urteile fällen. Unklar ist zwar, ob die Rechtssprechung qualitativ leiden würde, wenn dies der Fall wäre, aber es ist nicht so. Der Richter selbst kann in der Tat nicht budgetiert werden, aber er kann sehr wohl eine Kostenstelle sein und damit indirekt budgetiert werden. Ihm steht dann das Geld zur Verfügung, das die Kostenstelle vermittels Kostenträgern verdient hat. Das heißt, er wird für konkrete Leistungen bezahlt und die Parteien werden auch nur ganz konkret mit diesen Kosten belastet. Staatsanwälte erstellen ein öffentliches Gut. Dies ist, wie allgemein üblich, über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Das gleiche gilt für Richter. Erstellen sie ein öffentliches Gut, ist dies aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu zahlen. Anzusetzen sind aber tatsächliche Kosten. Eine Quersubventionierung qua Berechnung der Gerichtskosten auf Basis des Streitwertes hat zu unterbleiben.

zu b) Das ist jetzt wirr. Tatsächlich wird das Budget in der Budgetierung der Bezirke in Berlin global nach dem Schema Zuweisung des Medians der Kosten des jeweiligen Kostenträgers multipliziert mit der Fallzahl zugewiesen. Bezirke können also Verluste mancher Kostenträger mit Gewinnen bei anderen Kostenträgern kompensieren. Die Kostenträger sind also "deckungsfähig". Wenn aber die Kostenstelle oberhalb des Richters, Staatsanwaltes definiert wird, etwa Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht dann stellt sich die Frage nach der Deckungsfähigkeit gar nicht. Landet alles in einem Topf, sind die Kosten nicht nur deckungsfähig, sondern schlicht schon gedeckt. Je höher die Kostenstelle angesetzt ist, desto geringer ist die Aussagefähigkeit. Wird das gesamte Amtsgericht zur Kostenstelle, kann man eine Verrechnung der Kosten auch sein lassen. Vermutlich würden aber die Richter und Staatsanwälte bei ihrer eigenen Entlohnung einem solchen globalen System nicht zustimmen. Man könnte ja auch brüderlich die globale Zuweisung durch die Anzahl der Mitarbeiter teilen. Hier würden sie dann geltend machen, dass dies nicht leistungerecht sei. Wenn es aber leistungsgerecht sein soll, dann wird eben irgendwo gemessen. Warum soll ein engagierter Richter nicht besser bezahlt werden als einer, der es locker angehen lässt. Vermutlich käme kein Arbeitnehmer vor einem Gericht durch, der es seinem Arbeitgeber untersagt, seine Leistung zu messen. Hinsichtlich Ausgaben von Richtern / Staatsanwälten, die diese nicht zu verantworten und die folglich nicht in Anschlag zu bringen sind, sind wahrscheinlich externe Gutachten etc. zu verstehen. Diese sind in der Tat nicht anzusetzen. Genauso wenig sind die Einnahmen anzusetzen. Das Ding heißt Kosten- und LEISTUNGSRECHNUNG. Zuerst werden separat die Kosten ermittelt, dann die Leistung. Bei Leistungen, die der Bürger direkt zu bezahlen hat, sind die Kosten anzusetzen, die sein Verfahren verursacht hat. "Leistungen" sind dann auch Bußgeldbescheide, Ordnungsgelder und Geldstrafen etc.. Diese sind tatsächlich nicht anzusetzen. Zugewiesen werden aber nur die Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Kosten und Leistung (das wäre der richtige Begriff, Einnahmen / Ausgaben ist eine andere Rechnungsebene) sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Hier geht die Arbeitsgruppe wohl von einem Ansatz der Gerichtskosten auf Basis des Streitwertes aus. Die Gerichtskosten sind momentan Einahmen des Haushaltes, der das Budget vergibt. In Berlin fließen sie also ein in den Haushalt Berlins. (Genau genommen fließen sie an den Senat für Justiz, rund 226 Millionen Euro. Tatsächlich werden die Einnahmen aber im Gesamthaushalt von Berlin bei den entsprechenden Kostenträgern als Einnahmen ausgewiesen, siehe Gesamthaushalt Berlin 2013). Genau das ist aber Unsinn, weil es so zu einer Quersubventionierung kommt.

zu c) Oh doch. Die Kosten- und Leistungsrechnung dient ganz hervorragend der Stellenzuweisung und der Geschäftverteilung. Produziert ein Gericht Leerkosten, also Kosten der Unterbeschäftigung, steigen automatisch die Kosten der Kostenträger. Es ist dann sehr sinnvoll, den entsprechenden Richter an einem anderen Gericht einzusetzen. Des Weiteren ist es ja sicher auch für Richter interessant zu wissen, wer wie viel arbeitet. Auch das wäre einer Kosten- und Leistungsrechnung zu entnehmen. Merkwürdigerweise und psychologisch interessant wird die Kosten- und Leistungsrechnung von Richtern vor allem als Bedrohung aufgefasst. Denkbar ist aber auch, dass einzelne Richter über eine transparente Darstellung der Leistung feststellen, dass in anderen Gerichten weniger gearbeitet wird. Sie könnten sich ja dann dahin versetzen lassen, anstatt sich für lässige Kollegen abzurackern.

zu d) Doch, das ist absolut notwendig. Die Richter sollen, wie jeder Arbeitnehmer in diesem Lande, ihrem Arbeitgeber gegenüber dokumentieren, was sie eigentlich den lieben langen Tag so machen. Das ist auch perfekt mit einer kreativen Tätigkeit kompatibel. Wer jemals das Schiller Haus in Weimar besucht hat, der weiß, dass Schiller eine Uhr auf seinem Schreibtisch stehen hatte und Schiller genaue Vorstellungen darüber hatte, was er in einem bestimmten Zeitraum leisten wollte.

Das Fazit ist relativ simpel: Die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung hat erstmal keinerlei Einfluss auf eine wie auch immer definierte "Qualität" der Rechtssprechung. Sie würde bei der Einführung lediglich dokumentieren, was der Fall ist. Sie würde also bei der Einführung unter Umständen feststellen, dass manche Amtsgerichte wie z.B. Berlin / Köpenick mit rund 100 Mitarbeitern etwas 5 Millionen Verluste einfährt und das Amtsgericht Charlottenburg mit 380 Mitarbeitern 6 Millionen. Anzunehmen wäre ja eher, dass mit der Anzahl der Mitarbeiter proportional das Volumen steigt und dazu proportional auch die Verluste. Wer will kann sich über die Kostenstruktur der Amtsgerichte ja ein Urteil bilden, der Finanzplan samt rudimentärer Kosten- und Leistungsrechnung ist im Netz (siehe Haushalt Berlin 2013.

Die ganze Diskussion des Richterbundes von der Ökonomisierung der Justiz geht völlig am Thema vorbei. Bei der Einführung wird lediglich gemessen, was ist. Es ist lediglich eine andere Darstellung der Kostenstruktur. Auf die tatsächlichen Verhältnisse hat die Art der Beschreibung erstmal soviel Einfluss wie die Angabe der Körpergröße in Inch oder Zentimeter. Was der Richterbund offensichtlich befürchtet, anders ist die Ablehnung nicht zu erklären, ist die langfristige Wirkung. Wenn er nichts zu befürchten hat, gibt es keinen Grund, Angst davor zu haben, dass die Kostenstruktur mal anders dargestellt wird. Allerdings ist die konkrete Erfahrung eine andere. In der Regel zeigen sich nach der Einführung von Controllingsystemen ganz erhebliche Defizite und der Autor vermutet, dass der Richterbund den Nachweis nicht wird erbringen können, dass höhere Kosten mit einer höheren "Qualität" der Rechtssprechung einhergehen.

Der Autor schließt aus dem Verfahren, das der Anlass dieser Analyse war, dass man schon mit weit weniger Aufwand erhebliche Defizite feststellen kann. Stichprobenweise könnte man ja das Urteil, bzw. den Sachverhalt, Richtern auf Probe vorlegen, die deutlich kostengünstiger sind, oder Leuten, die gerade einen Abschluss in Jura machen. Der Autor würde vermuten, dass man für die Hälfte des Preises, also 2000 Euro brutto im Monat und nicht 4000 Euro, die gleiche Qualität erhielte.

Skurril ist schon die Organisation. Rechtsanwälte können sich immerhin noch als Fachanwalt weiterqualifizieren. Das heißt zwar, wie dieses Verfahren zeigt nicht viel, denn den Fehler mit § 32 UrhG, siehe 7.1 Rechtsanwalt des Klägers und die Unmöglichkeit der gesamtschuldnerischen Haftung bei Unterlassungsschulden haben alle zwei Rechtsanwälte nicht erkannt, ist aber immerhin ein Fortschritt gegenüber einem Richter, der auf dem Fachgebiet ein völliger Laie sein kann.

Versucht man strategisch relevante Parameter zu finden, dann würde der Autor einen Schritt vorher anfangen. Beamtentypisch ist die Nichtkommunikation mit der Öffentlichkeit. Den Fehler begeht auch die Ökokaste, wir unterhalten uns darüber ausführlich hier www.economics-reloaded.de. Die dozierende Ökokaste macht mehr in "Politikberatung". Der Autor würde sagen, dass über diesen Weg Erkenntnisse keine fruchtbare Wirkung erzielen können, denn in einer Demokratie werden Regierungen nun mal gewählt. Dauerhaft sind die Erkenntnisse der akademischen Ökokaste also nur wirksam, wenn es gelingt diese Erkenntnisse, so sie einen nutzwert haben, einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Der Sinn von Seiten wie deutscher Richterbund erschließt sich nicht unmittelbar. Wir lernen zwar, dass Justitia weitgehend unkontrolliert sein will, aber wir lernen nicht, an wen der Appell nun konkret gerichtet ist.

Der DRB fordert deshalb bereits seit Jahren eine selbstverwaltete Justiz, wie sie in fast allen Staaten Europas schon üblich ist. Als Dritte Gewalt muss sie sich wie Legislative und Exekutive in ihren Organisationsbereichen selbst verwalten können. Das beinhaltet, dass sie das Recht erhält, ihren Haushalt unmittelbar beim Parlament einzuwerben, im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen ihre Personalentscheidungen selbst zu treffen und dass eine Rechenschaftspflicht nur gegenüber dem Parlament besteht.

aus: Selbstverwaltung der Justiz

Kritisiert wird wahrscheinlich die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses, siehe Die Kosten- und Leistungsrechnung in der Justiz. Der ist überwiegend mit Politikern besetzt. Wir teilen schon die Grundthese nicht, dass die Judikative von der Legislativen, also vom Parlament, nicht kontrolliert werden darf, schließlich setzt diese die Gesetze und diese ist demokratisch legitimiert und die Judikative hat diese Gesetze umzusetzen. Speziell beim Urheberrecht wandelt aber Justitia abseits der vorgegebenen Pfade. Die Legislative hatte nie vor, eine Abmahn- und Gegenabmahnindustrie zu gründen. Dies war der Wille von Justitia.

Beamtentypisch ist die Auffassung der Richter, dass sie an die Politik appellieren muss, wenn sie denn überhaupt an irgendjemanden appelliert und nicht sinnfrei eine Seite ins Netz stellt, und nicht an die Bürger. Viel mehr verblüfft aber, dass sie ihre Ansichten, dass die Judikative unabhängig von der Exekutive zu sein habe, etwas verdreht ist. Erstens mal werden die Richter nicht von der Exekutive ernannt, sondern vom Richterwahlausschuss. Der Justizsenator / Justizminister sitzt dem Richterwahlausschuss lediglich vor, ist aber nicht stimmberechtigt. Der Richterwahlausschuss wird von der Legistlative gewählt, nicht von der Exekutive und folglich wählt auch die Legislative die Richter. Was mit "Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament" gemeint ist, ist schleierhaft, weil das keinen großen Unterschied macht. Hat die Exekutive im Parlament / Senat / Landtag die Mehrheit, was wohl der Fall ist, dann macht es keinen Unterschied, ob die Exekutive direkt oder das Parlament zustimmt. Der einzige Unterschied wäre die Transparenz. Diese können die Richter aber aus so herstellen.

Die Öffentlichkeit aber wiederum würde interessieren, wie die Richterschaft die verlangte größere Unabhängigkeit überhaupt begründet. Denkbar ist, dass das Recht etwas anders angewendet wird, wenn ein Verfahren gegen die Mitglieder der Exekutive geführt wird und die Richterschaft von der Exekutive abhängt. Das wiederum ist aber schon deshalb nicht der Fall, weil Richter verbeamtet sind. Mehr Unabhängigkeit braucht man nicht. Befürchtet ein Richter, dass die anstehende Beförderung ins Stocken gerät, wenn er ein Mitglied der Exekutive aburteilt, dann soll den Prozess eben ein Richter führen, der die Beförderung schon hinter sich hat. Die Unabhängigkeit des Richters und die alleinige Bindung an Recht und Gesetz ist ausreichend gesichert.

Wir vermuten eher, die Richterschaft sieht allgemein einen größeren "Gestaltungsspielraum", wenn sie vom Parlament nicht kontrolliert wird, fragen uns allerdings, ob wir Organen ohne demokratische Legitimation diese Macht einräumen sollen.

Dass die Richterschaft ihren Haushalt unmittelbar beim Parlament einwerben soll, halten wir ebenfalls für keine gute Idee. Zwar ist nicht ganz klar, worin der Unterschied besteht, aber vermutlich ist eine Budgetierung aufgrund einer Kosten- und Leistungsrechnung nicht intendiert. Gemeint und intendiert ist wohl eher ein "globaler Haushalt", der sich einer konkreten Kontrolle entzieht. Vor allen Dingen soll wohl von vorneherein sichergestellt werden, dass die Kosten- und Leistungsrechnung ins Leere läuft. Wird nämlich der Haushalt von der Richterschaft selbst eingeworben, dann macht die Kosten- und Leistungsrechnung keinen Sinn mehr. Wir finden das sogar alles irgendwie "schlitzohrig".

Was der Richterbund dann sonst noch so von sich gibt, ist auch nicht gerade vertrauenserweckend. Es ist eigentlich schlimmer. Es zeugt von einem totalen Unverständnis ökonomischer Zusammenhänge auf unterstem Niveau.

„Eine leistungsfähige Justiz gibt es für die Länder nicht zum Nulltarif“, sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank am Donnerstag in Berlin. Der Bürger habe Anspruch auf eine Justiz, die effektiv Gerechtigkeit und Rechtssicherheit verwirkliche. Nur durch eine konkurrenzfähige Besoldung von Richtern und Staatsanwälten lasse sich die hohe Qualität der Rechtsprechung auf Dauer sichern.

Leistungsfähige Justiz gibt es für die Länder nicht zum Nulltarif

Wollen die Richter sich in der Öffentlichkeit als abwägende, selbstkritische und unparteiische Beamte präsentieren, dann sollten sie auf Phrasendrescherei aus der untersten Schublade verzichten. Von Nulltarif kann man vielleicht im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung sprechen, da mag so was ein legitimes "Kampfmittel" sein, auch wenn die Gewerkschaften mit ihrem wissenschaftlichen Apparat intern komplexer argumentieren. Von Richtern erwartet man dann schon ein etwas höheres Niveau. Das diskreditiert den Berufstand in der breiten Öffentlichkeit. Ein Lohn zwischen 3800 Euro brutto und 4800 Euro (R1) ist nicht Nulltarif und der Autor bezweifelt sehr stark, dass die Richter, also zumindest die, die an diesem Verfahren beteiligt war, das im Mittel in der freien Wirtschaft verdienen würden. Ein Wissenschaftler auf Spitzenniveau verdient weniger und das ist dann definitiv kein Trivialwissen mehr. Der Leser kann das leicht nachvollziehen. Er kann sich ein Urteil eines Amtgerichts zum Urheberrecht aus dem Netz fischen und dann einen Text aus Nature, also einer wissenschaftlichen Fachpublikation. Ersteres wird er mit ein bisschen googeln schnell verstehen. Bei letzterem hat er keine Chance, es sei denn er arbeitet selber in diesem Bereich. Es gibt kaum ein anderes Wissensgebiet, in das man sich so leicht einarbeiten kann wie Jura. Sollten aber die Richter der Meinung sein, dass sie zuwenig verdienen, steht es ihnen ja offen, sich einen Job in der freien Wirtschaft zu suchen. Tatsache ist, dass es weit mehr Leute ins Richteramt drängt, als es Stellen gibt. Marktwirtschaftlich ist da also noch Luft. Der Autor geht davon aus, dass Systeme, die nicht marktwirtschaftlich organisiert sind, dazu tendieren etwas aus dem Ruder zu laufen.

Richter sollten sich also vor allem mal in der Öffentlichkeit differenzierter äußern. Entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck der Durchschnittlichkeit, und ein Vorgang wie die Abmahnindustrie ist durchaus geeignet, diesen Eindruck entstehen zu lassen, wird die Akzeptanz richterlicher Rechtssprechung sinken und auf diese schwindende Akzeptanz wird die Politik dann reagieren müssen. Es reicht nicht, lediglich auf seine Rechte zu pochen. Der Öffentlichkeit muss die Leistung auch plausibel und belastbar dargestellt werden. Diese wäre weit sinnvoller, als über geeignete Abgeordnete entsprechende Fragen zum Controlling der Justiz an die Bundesregierung zu stellen, siehe Richterliche Unabhängigkeit als Garant der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sinnvoller als Hinterzimmerpolitik ist die direkte Ansprache der Öffentlichkeit. Ist diese nicht davon überzeugt, dass die richterliche Rechtssprechung ein hohes Niveau hat, dann wird langfristig auch die Politik nicht davon zu überzeugen sein. Die Darstellung und Verteidigung des eigenen Verhaltens wäre also ein relevantes Ziel. Im Gegensatz zu einer Steuerung über operatives (Kosten- und Leistungsrechnung) und strategische Controlling, was ja ein systemischer Ansatz ist, ist hier aber Engagement und Eigeninitiative gefragt.

Ein weiterer Parameter, der sich nicht in Zahlen ausdrücken lässt und auch nicht systemisch erzwungen werden kann, ist das Auftreten von Justitia. Hier gilt aber, dass ein adäquates Auftreten langfristig nicht nur durch einen Love Song seitens des Bürgers erzwungen werden kann. Das Internet kann hier eine mächtige Wirkung entfalten, die durchaus geeignet sein kann, ein inadäquates Verhalten zu unterbinden. Verwechselt zum Beispiel ein Richter / Richterin eine Partei mit ihren ebenfalls im Gerichtssaal anwesenden Kindern, wie in dem Verfahren, das Anlass zu dieser Analyse gab, und meint, dass sie einer Partei ständig und alldauernd ins Wort fallen muss, dann muss sie damit rechnen, dass diese Partei sich mal veranlasst sieht, Justitia prinzipiell zu analysieren.

Die Art des Auftretens kann den Eindruck der gnadenlosen Selbstüberschätzung erwecken. Hier könnte Justitia mal in einem internen Kreis durch geeignete Trainer adäquates Verhalten trainieren. Unabhängig davon lässt ein bestimmtes Verhalten auch auf eine innere Einstellung schließen.

Wird vom Richterbund behauptet, dass der Richter die nötige Distanz habe, sich von Emotionen frei machen kann, zur Selbstreflexion fähig ist und objektiv bewerten kann, dann wäre dies inhaltlich zu begründen. Können wir darauf nicht vertrauen und besitzt der durchschnittliche Richter diese Eigenschaften nur in einem durchschnittlichen Maße, dann brauchen wir Verfahren, die die aus dieser zu schwachen Ausprägung dieser Eigenschaften resultierenden Fehlentwicklungen zu korrigieren in der Lage sind.

Bilden sich Arbeitsgruppen in der öffentlichen Verwaltung bzw. gibt die öffentliche Verwaltung "wissenschaftliche Studien" in Auftrag, dann haben diese oft eine merkwürdig blumige, neutrale, pseudowissenschaftliche Wortwahl. Das trifft auch auf diese Studie zu, die sich mit der Erarbeitung strategischer Ziele in der Berliner Justiz beschäftigt, siehe Projekt Justizreform. Controlling in der Wirtschaft funktioniert anders. Ein Controller kann auch mal Tacheles reden.

Ein inadäquates Verhalten ist auch kaum geeignet, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass eine stärkere Unabhängigkeit der Justiz sinnvoll ist. Ein solches Verhalten legt eher nahe, dass eine stärkere Kontrolle durch die Legislative und die breite Öffentlichkeit dringend geboten ist. Des Weiteren lassen aber auch die im Netz veröffentlichten Auseinandersetzungen innerhalb der Richterschaft um die Besetzung von Posten und Pöstchen kaum den Eindruck entstehen, dass die Besetzung von Richterstellen durch die Richterschaft selbst konfliktärmer wäre.

Als weiteres strategisches Ziel nennt die oben genannte Studie die einverständliche Streiterledigung.

Förderung einverständlicher Streiterledigung ist ein strategisches Ziel, das auch unter Akzeptanzgesichtspunkten verfolgt werden könnte. Dass es unter effektiver Rechtsgewährung angesiedelt wurde, unterstreicht das Interesse der Justiz an einer Befriedung von Konflikten und macht deutlich, dass kein Streit wirksamer, also effektiver, als im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt werden kann. Nicht zuletzt kann eine Ausweitung diese Art der Verfahrenserledigung Raum für eine intensivere Befassung mit streitigen Sachen schaffen. Schlichtungsversuche können aber ebenso gut zeitaufwändig und arbeitsintensiv ausfallen; sie sind daher nicht primär unter Belastungsaspekten zu betrachten.

aus: Projekt Justizreform

Auch dies besagt natürlich konkret gar nichts. Wir konzedieren, dass das Urheberrecht ein extremes Beispiel ist (weswegen es ja zur Analyse allgemeiner Zusammenhänge untauglich ist). Es gibt wohl aktuell kein Rechtsgebiet, wo die Rechtssprechung derart abweicht von der öffentlichen Meinung und kein Rechtsgebiet, dass das Justizsystem derartig der Lächerlichkeit preisgegeben hat.

Aber auch ein extremes Beispiel kann bedingt zeigen, wie etwas völlig aus dem Ruder laufen kann.

Klar jedoch ist, dass die einverständliche Streiterledigung dann nicht zu einer von verständigen Parteien akzeptierten Lösung führen kann, wenn die Rechtssprechung für denselben Sachverhalt Streitwerte zwischen 2000 und 13000 Euro im Raum stehen lässt, wie es in dem Verfahren der Fall war, dass dieser Analyse zugrunde liegt.

Dann kann ein derartiges Bedrohungspotential aufgebaut werden, dass "einverständliche Streiterledigung" zur Karikatur wird. Eine außergerichtliche Streitschlichtung könnten im Übrigen auch Rechtsanwälte erreichen. Diese wiederum haben aber an dieser kein Interesse. Rechtsanwälte verdienen ihr Geld mit Klagen und möglichst hohen Streitwerten. Ein Anreiz, den Streit außergerichtlich zu schlichten entsteht also nur, wenn die außergerichtliche Streitschlichtung finanziell attraktiv ist. Dafür braucht es aber eine flexiblere Berechnung der Gebühren, also eine Annäherung an marktwirtschaftliche Gepflogenheiten. Steht z.B. ein hoher Kostenblock im Raum, etwas weil bei einem Verfahren Zeugen geladen, Gutachten eingeholt werden müssen, und kann dieser durch eine außergerichtliche Streiterledigung eingespart werden, dann entsteht durch die außergerichtliche Streiterledigung eine Verteilungsmasse.

Dazu müssten Rechtsanwälte aber lernen, unternehmerisch zu denken und zu handeln, wozu sie kaum in der Lage sind. Die nächste Frage ist natürlich, ob man für eine einverständliche Streiterledigung, auch vor Gericht, überhaupt einen Richter braucht. Da kein Urteil gesprochen wird, braucht man auch keinen Richter.

Der nächste Abschnitt ist dann drollig.

Als zweites Leitziel hat die Arbeitsgruppe die Steigerung der Akzeptanz gegenüber Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligten definiert. Der Begriff „Steigerung“ soll verdeutlichen, dass davon ausgegangen wird, dass Akzeptanz bereits in nicht unerheblichem Maß vorhanden ist. Dennoch muss es Leitziel der Gerichte sein, ihren bereits vorhandenen – im Wesentlichen – „guten Ruf” zu bewahren und zu steigern.

aus: Projekt Justizreform

Die Aussage müsste natürlich, belastbar formuliert werden. Das heißt man bräuchte konkrete empirische Werte. Der Autor geht eher davon aus, dass das Ansehen der Justiz katastrophal ist.

Kalauer vom Typ "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand" oder "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei" etc. suggerieren nicht, dass das Vertrauen in die Justiz besonders groß ist. Sollte die Aussage zutreffen, wovon der Autor nicht ausgeht, dann hält er sie im Übrigen für gefährlich.

Die Erfahrungen mit der Justiz aus zwei deutschen Diktaturen, üppig und anschaulich auf höchsten wissenschaftlichen Niveau bei youtube dokumentiert, z.B. hier Austellung zur Verstrickung der Justiz in das NS-System im Gießener Amtsgericht, aber auch Hundert andere, geben Anlass, die Justiz zu hinterfragen. Vertrauen ist hier abträglich.

Es reicht bei youtube NS Justiz einzugeben. Der Autor geht eher davon aus, dass die Öffentlichkeit gut daran tut, die Justiz genau so kritisch zu begleiten wie die Legislative und die Exekutive. Ein Sonderstatus der Justiz könnte sich nur begründen lassen, wenn man nachweisen könnte, dass sie systemisch so organisiert ist, dass Fehlentwicklungen ausgeschlossen sind, bzw. der Nachweis geführt werden könnte, dass Richter ein ganz besonderer Menschentyp sind.

Allein mit dem Hinweis auf ihre Unabhängigkeit, lässt sich dieser Zusammenhang aber nicht darstellen. Der Autor würde eher vermuten, dass Macht ohne Kontrolle, die Bindung an das Gesetz ist, wie dieses Verfahren zeigt, nur eine sehr schwache Kontrolle, Menschen im Allgemeinen korrumpiert. Es gibt keinerlei Anlass, das Gegenteil könnte ja empirisch belastbar jemand belegen, dass ein Abweichen von fundamentalen Mechanismen, die nämlich der freien Marktwirtschaft mit ihrer harten Kontrolle, die unser aller Lebensstandard sichert, vernünftig ist.

Selbst wenn die Justiz einen guten Ruf hätte, was sie nicht mal hat, muss sie Gegenstand der aufmerksamen Beobachtung durch die Öffentlichkeit bleiben. Wir wollen dieses eine Verfahren, das Anlass zu dieser Analyse gab, nicht überbewerten, deswegen greifen wir ja auch weiter aus um zu einer umfassenderen Darstellung zu kommen. Doch dieses Verfahren zeigt eindeutig, dass die Justiz eben nicht in der Lage ist zu verhindern, dass Recht zum reinen Geschäftsmodell wird und der eigentliche Zweck, die Durchsetzung der Ansprüche der Urheber, lediglich ein Anhängsel ist.

Anschließend wird es dann aber krass.

Zunächst war in Betracht gezogen worden, "Bürgerfreundlichkeit" und "Steigerung des Ansehens" als strategische Ziele zur Erreichung des Leitziels vorzuschlagen. Der Arbeitsgruppe gelang es dann aber nicht, überzeugend zu begründen, warum Steigerung des Ansehens etwas Anderes sein sollte als Steigerung der Akzeptanz. Ebenso erschien der Gruppe der Begriff "Bürgerfreundlichkeit" mehr als die Kehrseite derselben Medaille denn als "Zwischenziel" auf dem Weg zu mehr Akzeptanz. Im Übrigen ist die Bedeutung des Begriffs kaum fassbar zu machen und die Erreichung des Ziels schwer zu controllen. Da weder anders strategische Ziele ausgemacht werden konnten, noch die in Betracht gezogenen Gewinn versprachen, wurde auf die Ebene der strategischen Ziele verzichtet.

aus: Projekt Justizreform

In der Tat ist es so, dass Bürgerfreundlichkeit, Ansehen und Akzeptanz ziemlich auf das Gleiche hinausläuft und in der Tat sind diese Ziele gleichermaßen als Zwischenziel wie als Endziel sinnvoll. Typisch ist dann aber für Beamte / Angestellte im öffentlichen Dienst, dass sie mit den Begriffen selbst nicht allzu viel anfangen können. Unternehmen der privaten Wirtschaft können mit dem Begriff Kundenservice, das ist so was Ähnliches wie Bürgerfreundlichkeit / Ansehen / Akzeptanz eine Menge anfangen, denn ohne diese, kann durchaus Umsatz und Gewinn schrumpfen. Zwar kann man die ökonomische Wirkung eines rotzfrechen Tonfalls und eines kundenorientierten Tonfalls nicht direkt monetär messen, aber wenn ein Unternehmen hier besonders negativ im Internet auffällt, kann das Schicksal besiegelt sein. Und selbstverständlich könnte man die öffentliche Verwaltung genauso öffentlich bewerten wie Hotels, Fluglinien, Betriebssysteme, Ärzte etc.. Da in der öffentlichen Verwaltung keine direkte Sanktion erfolgt, wäre die öffentliche Bewertung sogar besonders sinnvoll. Die Politik hätte dann eher die Möglichkeit gegenzusteuern.

Richtig ist an der These, dass sich Fehler in Verwaltungshandeln schlecht messen lassen. Nehmen wir mal ein Beispiel.

Bewerten lässt sich zum Beispiel der Durchblick, also zum Beispiel inwieweit das relevante materielle Recht beherrscht wird. Wir haben in diesem konkreten Fall tatsächlich mal näher nachgeforscht und getestet. Die Zusammenhänge sind aber etwas schwer darstellbar. Im Detail und ausführlich stellen wir es in Abschnitt 7 dar.

Frau Benz ging davon aus, wie bereits mehrfach erwähnt, dass der Autor und die infos24 GmbH gesamtschuldnerisch haften. Bei Unterlassungsschulden gibt es aber keine gesamtschuldnerische Haftung, weil es nicht reicht, dass einer unterlässt, damit die Schuld getilgt ist. Jeder einzelne muss unterlassen. Das hat das Landgericht dann auch irgendwann eingesehen. Die Kostenrechnung des Gerichts allerdings ging dann wieder gesamtschuldnerisch, was letztlich wohl daran lag, dass Herr Lucht, der Rechtsvertreter des Klägers das Spiel immer noch nicht begriffen hat und wohl auch nie begreifen wird. Das Gericht wiederum hat das durchgewunken. In Erwartung der Dinge die da kommen mögen, haben wir nicht bezahlt. Daraufhin kam ein Vollstreckungsbescheid wieder auf gesamtschuldnerische Haftung.

Gegen diesen wiederum wäre eine Vollstreckungsabwehrklage möglich gewesen. Das wiederum hätte vorausgesetzt, dass der Gerichtsvollzieher, in diesem Fall ein Herr Thorsten Bremer in Berlin, den Termin für die Vollstreckung soweit nach hinten verschiebt, dass das Amtsgericht Hannover überhaupt die Möglichkeit hat, die Vollstreckung zu hemmen.

Thorsten Bremer meinte aber, die VollstreckungsABWEHRklage hemmt die Vollstreckung nicht. Anders formuliert, er hatte keine Ahnung. An dieser Stelle haben wir es dann mal auf sich beruhen lassen.

So Fälle gibt es nun natürlich Millionenfach. Gerichte scheitern auch bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Kostenfestsetzungsverfahren. Da haben wir Werte zwischen 960 Euro und 1100 Euro, sogar mehrere. In diesem Falle mussten wir sogar nicht mal was tun, da kamen die unterschiedlichen Werte ohne eigenes Zutun.

In der Kosten- und Leistungsrechnung und bei einer Budgetierung aufgrund der Kosten- und Leistungsrechnung würden diese Fehler die zugewiesenen Mittel sogar erhöhen, da die Fallzahl steigt. Je mehr Fehler im Kostenfestsetzungsgefahren gemacht werden, desto mehr Fälle. Erfolgt die Budgetierung aufgrund Fallzahl mal Produkt, steigt durch Inkompetenz die Zuweisung.

Ist also die Bürokratie komplett unfähig, wird sie begründen können, warum sie mehr Personal braucht. Je mehr Fehler sie produziert, desto höher ist der Personalbedarf. Bei Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, würde diese Entwicklung gestoppt. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung gäbe es Kräfte, die auf die Vermeidung der durch diese Fehler / Inkompetenz verursachten Kosten hinwirken, weil sie nicht auf die Preise umgewälzt werden können.

Eine Sache haben wir in diesem konkreten Fall noch durchprobiert. Wir haben die Person angerufen, die die Aufsicht über die Gerichtsvollzieher führt. Die hat zwar verstanden, dass eine VollstreckungsABWEHRklage die Vollstreckung abwehrt, bzw. abwehren soll, aber ansonsten war ihr der Vorgang egal. Dieser wiederum hat der Autor dann sehr genau erklärt, dass in einer marktwirtschaftlichen Ordnung jetzt der Chef neben ihr stehen könnte und dieser auf Kundenservice drängt.

Sie sah dann ansatzweise auch ein, dass es nicht reicht, durch die Warteschleife am Telefon was von Service Zentrum berliner Verwaltung zu säuseln, sondern dass die politischen Vorgaben auch mit Leben erfüllt werden müssen. Aber der Autor vermutet, dass der Geist wohl willig, das Fleisch jedoch schwach ist.

Die Bedeutung des Begriffs Bürgerfreundlichkeit ist also ganz im Gegensatz zu dem, was die oben genannten "Arbeitsgruppe" meint, sehr wohl begrifflich fassbar. Das Problem besteht eher darin, dass akzeptable Werte nicht über eine systemische Steuerung erreicht werden können. Allein durch massenhafte konkrete Erfahrungen von Bürgern und Tausenden von lustigen Anekdoten, die jeder kennt und erlebt hat, lässt sich diese Erfahrung nicht kompakt darstellen, geschweige denn systematisch erfassen. Was beim Bürger verbleibt ist ein subjektives Gefühl, das sich aber in Befragungen äußert. 65 Prozent der Berliner bewerten z.B. die Leistungen der Berliner Verwaltung mit ungenügend oder mangelhaft, siehe Tiefschlag für Berliner Verwaltung.

Damit landet Berlin dann auf dem letzten Platz. Das Ergebnis würde der Autor zwar bestreiten, weil strukturell ähnliche Organisationen, und Verwaltung ist strukturell überall ähnlich, auch zu ähnlichen Ergebnissen führen, das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass qualitative Merkmale schlecht darstellbar sind und es damit schwierig wird, im Hinblick auf qualitative Merkmale eine Kontrolle auszuüben.

Bei Justitia ist das dann noch besonders subtil. Nicht nur dass es überhaupt schwierig ist, qualitative Defizite über Kontrollmechanismen aufzuspüren. Justitia hat auch eine Neigung, die Möglichkeit Qualität überhaupt zu messen prinzipiell zu verneinen. Im Zweifelsfalle liegt die mangelnde Akzeptanz von Justitia dann daran, dass dem Bürger der Sachverstand fehlt.

Das war die Argumentation von Eugen Klein von ActiveLaw, Motto alles Recht so in diesem Verfahren. Dieser brachte es innerhalb desselben Verfahrens fertig, dem Autor ein laienhaftes Verständnis der Rechtslage zu unterstellen um dann anschließend festzustellen, dass Rechtssprechung auf der rein subjektiven Einschätzung des Richters beruhe. Das Problem ist, dass subjektiv immer einfach ist. Schwieriger wird es, wenn man Dinge verstehen muss, die objektiv so sind. Über die Qualifikation von Herrn Klein werden wir uns noch unterhalten, siehe Rechtsanwalt des Klägers.

Eine Kontrolle hinsichtlich qualitativer Merkmale kann es nur über die Veröffentlichung von Urteilen geben und zwar mit Namen des Richters und möglichst mit der Möglichkeit, die Urteile direkt auf der Seite zu bewerten.

Die Bewerter können dann selbst wieder bewertet werden, so dass ein kohärentes System entsteht, wie es auch anderen Bereichen existiert. Da Rechtsanwälte, vor allem die Gegenabmahnindustrie, einigen Aufwand betreiben, bei google Top gelistet zu werden, weitgehend durch dadurch, dass sie zum x-ten Mal erzählen, was alle eh schon wissen, wäre dies eine sinnvolle und zugleich öffentlich nützliche Marketingmaßnahme.

Ein allgemeines Geschwafel vom Typ "Abmahnwelle XY flutet durch die Republik. Sind Sie betroffen? Sie müssen sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, rufen Sie an!", siehe auch Strategien von Rechtsanwälten im Netz, bringt keinen Marketingeffekt. Mit einer detaillierten Analyse eines Urteils kann man tatsächlich Kompetenz nachweisen.

Die Frage ist allerdings, ob eine präzisere öffentliche Debatte tatsächlich gewünscht ist. Klarheit und Präzision würde, besonders im Bereich Urheberrecht, tendenziell die Gewinnmargen schmälern. Wahrscheinlich würden durch eine öffentliche Debatte die Streitwerte sinken (was sie ja tendenziell tun), der Ausgang der Verfahren wäre kalkulierbarer ("günstige" Gerichte würden eher verschwinden) und Prozesse wären unnötiger, offensichtlich rechtsmissbräuchliche Abmahnungen würden entlarvt. Wenn die Richterschaft das Bestreben hat, für ihre Urteile mehr Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhalten, dann kann sie ihre Urteile ja auch öffentlich rechtfertigen. Frau Benz z.B. ist es völlig unbenommen, zu unserer Darstellung Stellung zu nehmen. Sollte sie also der Meinung sein, sie sei "ungerecht" behandelt worden, kann sie gerne eine Gegendarstellung liefern. Selbstverständlich veröffentlichen wir diese.

Weiter nennt der oben genannte Bericht Projekt Justizreform die "Schwellenangst" als strategisches Ziel.

Abbau von Schwellenangst ist auch im Zusammenhang mit einem sich wandelnden Verständnis der Justiz zu sehen; weg von der dem Bürger allein hoheitlich gegenübertretenden Behörde, hin zum Selbstverständnis auch als Dienstleister. Der Gruppe ist dabei klar, dass es nicht sinnvoll erscheint, einem angeklagten Straftäter die Angst vor dem Strafverfahren zu nehmen, das selbst schon generalpräventive Wirkung entfalten soll. Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist aber auch dieses bürgerfreundlich auszugestalten. Das operative Ziel richtet sich daher mehr an die noch nicht in die „Mühlen der Justiz” geratene Allgemeinheit. Um die Erreichung des Ziels zu messen, ist als Kennzahl nicht nur die Anzahl der Tage der offenen Tür, sondern auch die Besucherzahl als Quantitätskriterium vorgeschlagen worden. Die Ermittlung der Kennzahl erfolgt im Berichtsweg.

Das hat was. In diesem konkreten Fall interpretierte Frau Benz vom Amtsgericht Hannover aber den Hinweis an den Kläger, dass man den Fall juristisch werde prüfen lassen als "Drohung". Sie schreibt:

Wie die Reaktion des Beklagten zu 2) [infos24 GmbH] in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Beklagten zu 1) [der Autor] zeigt, bestand keinerlei Einsicht und Unrechtsbewusstsein sondern im Gegenteil wurde der Klägerin massiv gedroht.

Komisch hierbei ist, dass der Rechtsanwalt des Klägers auch gedroht hat zu klagen, eigentlich sogar als erster. Also die Klage selbst ist keine Drohung, wer aber dann nicht klein gibt, der droht, und zwar massiv. Der Autor versteht ja, dass Frau Benz den Autor nicht mochte, das muss sie auch nicht. Das Problem ist nur, dass hierin gerade der Witz besteht. Sie muss da drüber stehen. Der Autor mag auch so manche Kunden der infos24 GmbH nicht und teilt auch deren Ansichten nicht. Das spielt aber in einer professionellen Abwicklung von Geschäftsprozessen keine Rolle.

Der Autor hat also dem Kläger damit gedroht, den Fall juristisch prüfen zu lassen. Nach dieser Auffassung ist also ein Zivilprozess kein legitimes Mittel zur juristischen Klärung eines Sachverhaltes, sondern geht eher in die Richtung Androhung von Gewalt oder Ähnliches. Wir sehen also, dass Richter teilweise ein erstaunliches Selbstverständnis haben. Beim Urheberrecht dürfte allerdings tatsächlich eine gewisse Schwellenangst vorliegen. Genau Zahlen wie viele Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vorliegen sind nicht bekannt. Ausgegangen wird von 4,3 Millionen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (über mehrere Jahre hinweg) mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Milliarden Euro. Die Zahlen werden auch vom Bundesjustizministerium akzeptiert, siehe Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken.

Es gibt aber keine Zahlen darüber, wie viele Abgemahnte sich tatsächlich juristisch wehren. Bei völlig unklarer Rechtslage, die weitgehend der subjektiven Bewertung des Richters unterliegt, ziehen es viele vor zu zahlen. Das ist zumindest der Eindruck des Autors aufgrund zahlreicher emails. Die Schwellenangst ist also durchaus berechtigt. Es kann durchaus passieren, dass, wenn man es juristisch durchfechtet, Körperverletzung zu einer deutlich geringeren Geldnote führt, als das herunterladen einer mp3 durch den 12 jährigen Sohnemann. Die Maßnahmen, die zu treffen wären um diese Schwellenangst zu mindern und Rechtssicherheit herzustellen, wurden bereits erwähnt. Der Autor bezweifelt aber, dass die Minderung der Schwellenangst ein attraktives Geschäftsmodell ist.

Das nächste als strategisch relevant erkanntes Ziel überrascht dann.

Mit dem Ziel „überschaubare Abläufe” sind die für Bürgerinnen und Bürger wichtigen organisatorischen Abläufe beim Besuch des Gerichts gemeint. Sie sollen schnell durchschauen können, wohin (welches Zimmer) sie sich mit ihrem Begehren wenden müssen. Dafür bieten sich Standardleitsysteme (beleuchtete Pfeile bzw. Hinweise etc.) insbesondere in großen unübersichtlichen Gebäuden an. Das Erreichen des Ziels wird durch Berichte und Kundenbefragungen ermittelt.

Die Arbeitsgruppe meint also, dass das Auffinden der Räumlichkeiten ein zentrales Problem sei und dass dieses wiederum ein Problem des organisatorischen Ablaufs sei. Des Weiteren könne man Pfeile machen. Yo. Kann man. So hat sich das der Autor noch nie überlegt, bis jetzt hat sich auch in großen Gebäuden immer zurechtgefunden; es gibt da auch schon seit längerem Pfeile und Ähnliches. An der Verdeutlichung des ORGANISATORISCHEN Ablaufes kann man allerdings tatsächlich feilen, insbesondere dann, wenn die organisatorischen Abläufe in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich sind.

Wenn man das dann liest, dann wird man den Eindruck nicht los, dass bei Justitia noch einiges zu tun ist.

Im Hinblick auf die Internetpräsentation ist derzeit nur abzufragen, ob eine solche besteht. Die Kennzahl „Aktualisierungszeitraum Webseiten” ist abhängig von den dort bereitgestellten Informationen. Allerdings sollte Tagesaktualität angestrebt werden.

Puh! Also: Der Aktualisierungszeitraum ist völlig schnurz. Wie bei allen Seiten, die Content anbieten, kommt es auf den Gehalt an und zentral wäre eben eine Dokumentation der Leistung des Gerichts, also der Urteile. Des Weiteren ist die komplette Veröffentlichung einer Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, möglichst übersichtlich darzustellen. Traumhaft geradezu wäre die Möglichkeit, Zahlen online nach verschiedenen Kriterien zu aggregieren. Also eine Website, die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit dokumentiert, das wäre es. Tagesaktuell allerdings muss es nicht sein.

Fazit: Inwieweit Justitia das Vertrauen der Bevölkerung genießt, dürfte weit mehr von der Qualität, konkret Nachvollziehbarkeit, logische Schlüssigkeit, Durchdringung des ökonomischen Kerns eines Problems, Berechenbarkeit, Einheitlichkeit der Rechtssprechung etc. abhängen als von den harten Maßstäben, die sich ökonomisch fassen lassen. Ganz im Gegensatz zu dem was Justitia behauptet, beeinflusst die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung allein die "Qualität", konkret, die Zeit, die sich ein Richter für ein Verfahren nehmen darf, überhaupt nicht. Bei der Einführung erfasst sie lediglich einen Ist Zustand. Eine Wertung, ob ein Verfahren im Bereich gewerblicher Rechtsschutz 4 Stunden, 7 oder 12 Stunden dauern darf, ist aus der Kosten- und Leistungsrechnung nicht abzuleiten. Allerdings ließe sich anhand der Kosten- und Leistungsrechnung die Gerichtskosten präziser berechnen und bzw. präziser in Rechnung stellen und eine dubiose Quersubventionierung beenden. Langfristig würde sie natürlich, vor allem wenn verglichen wird, Klärungsbedarf hervorrufen. Entscheidender sind qualitative Aspekte und diese sind systemisch schwer steuerbar. Bei Unternehmen im Wettbewerb würde irgendjemand bei Fehlentwicklungen, etwa im Kundenservice, reagieren. Produkte, die der Kunde zum Beispiel nicht versteht, schlagen auf den Umsatz durch. Intransparente Verwaltungsvorgänge aufgrund widerwilliger Kommunikation schlagen in der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen und bei Justitia im Besonderen nicht auf den Umsatz durch, erhöhen aber die Macht, wenn man es schafft, dem Bürger Intransparenz als logische Folge einer unglaublichen Komplexität zu verkaufen. Ein direktes Gegensteuern wäre also nur durch eine persönliche Integrität der handelnden Akteure möglich. Hängt ein System lediglich von der persönlichen Integrität der für das System konstitutiven Individuen ab, dann ist es ein hoffnungsloser Fall, siehe auch 6.1 Unabhängigkeit der Richter.

Es gibt wohl nur Weniges, was allen historischen, empirischen Fakten derart widerspricht und ähnlich alogisch ist. Eine wirksame Kontrolle kann aber durch die öffentliche Diskussion entstehen.

Zwar gibt es kaum ein Thema, das derart intensiv auf allen digitalen, papiernen und über elektromagnetische Wellen verbreiteten Medien so intensiv diskutiert wird wie das Urheberrecht, aber so abstrakt führt es zu keiner Einsicht bei Justitia.

Skurril an der öffentlichen Debatte ist auch, dass ausschließlich die Abmahnindustrie, also die Rechtsanwälte, im Fokus der öffentlichen Debatte stehen, siehe z.b. hier Die Tricks der Abmahnanwälte und Tausend andere.

Deren Geschäftsmodell kann aber nur funktionieren, wenn die Richterschaft kooperiert. Wir plädieren also dafür, dass die Judikative, konkret durch die systematische Veröffentlichung von Urteilen mit starken Suchalgorithmen genauso unter öffentliche Begutachtung gestellt wird wie die Exekutive und die Legislative.

Die Verabsolutierung der Unabhängigkeit der Justiz hypostasiert, dass diese im Gegensatz zu ersteren unfehlbar sei und ihr folglich eine ähnliche Rolle zukommt wie dem Papst in der katholischen Kirche. Diese Sichtweise scheint ein Grund zu sein, warum sich die öffentliche Debatte auf Nebenkriegsschauplätzen abspielt. Wie schon auf der www.economics-reoloaded.de ausgeführt, hat der Autor hier eine ganz andere Meinung. Von Macht, die auf Intransparenz und Informationsassymetrien beruht und dem daraus resultierenden Gefühl der Ohnmacht, der nichts anderes übrigbleibt, als sich in ihr Schicksal zu ergeben hält der Autor weniger als nichts.

Das Urheberrecht an sich ist ein irrelevanter Sachzusammenhang. Man kann hier aber mal unter dem Mikroskop Tendenzen beobachten, die wir überhaupt nicht brauchen.


 


update
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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