6.1 Unabhängigkeit der Richte

Jutta Limbach, ehemalige Justizsenatorin von Berlin und ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich in ihrem Buch "Im Namen den Volkes" mit der Stellung und Bedeutung der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat aus unterschiedlichen Blickwinkeln und anhand unterschiedlicher Fragestellungen. Wir werden uns damit weiter unten detaillierter befassen.

Teilweise geht es um Fragen, mit denen sich ein bestimmter Zweig der Volkswirtschaftslehre, der allerdings im Zuge der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor / Master aufgrund der geringen "beruflichen Relevanz" aus den akademischen Lehrpläne hinausexpediert wurde, also alle Strömungen, die man zu Recht oder zu Unrecht unter dem Begriff Liberalismus subsumiert, ebenfalls beschäftigt.

Unstrittig ist, dass Jutta Limbach Fragen anspricht und diskutiert, über die sich Richter Gedanken machen sollten, Richter am Bundesverfassungsgericht natürlich sowieso, wobei man sich fragen kann, ob ihre Kollegen drei Stockwerke weiter unten dies auch tatsächlich tun.

Die Wiedergabe ist nicht ganz richtig, das Buch von Jutta Limbach ist komplexer, aber vereinfachend kann man sagen, es geht um die Frage, wie der Bürger vor Übergriffen des Staates geschützt wird, etwa wenn Mehrheiten auf Minderheiten losgehen und wie umgekehrt Justitia davor geschützt werden kann, von bestimmten Interessensgruppen instrumentalisiert zu werden.

Es geht des Weiteren um die Frage, wie ein Rechtsstaat juristisch mit den Verbrechen eines Unrechtsstaats umgehen soll (sie vergleicht hier die juristische Aufarbeitung der DDR und des dritten Reiches, wobei sie zutreffend betont, dass es zwischen der DDR und dem dritten Reich einen sehr, sehr bedeutenden Unterschied gab: Auschwitz); um die Frage, ob ein totalitäres System Menschen so prägen kann, dass sie Unrecht nicht mehr erkennen können und folglich auch keine individuelle Schuld zugeschrieben werden kann; um die Frage, an welchen sittlichen Normen sich die Rechtsprechung orientieren soll, etwa an der Norm des "billig und gerecht Denkenden" etc..

Dass sie all diese Fragen von einem juristischen Standpunkt aus diskutiert, ist nun sehr naheliegend und nicht zu beanstanden. (Wobei sie manchmal, der Autor ist inzwischen so drauf, dass ihn das bei Juristen überrascht, durchaus auf grundsätzliche philosophische Werke rekurriert, etwa Hans Georg Gadamer oder Hannah Arendt; Popper wird ganz witzig mitverpackt "Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten" ohne namentlich genannt zu werden).

Nach Meinung des Autors hat das Werk aber eine Schwäche. Diese besteht darin, dass letztlich, wir kommen darauf zurück, auf die moralische Integrität Einzelner, also der Richter, bzw. deren Wille zur Reflexion abgestellt wird. Der Autor würde sagen, dass ein System, das allein von der moralischen Integrität der handelnden Individuen abhängt, aus dem Ruder läuft. Der Ansatz der Volkswirtschaftlehre ist hier vollkommen anders, rein systemisch, wie bereits mehrfach beschrieben. Rekapitulieren wir es noch mal. Die Darstellung ist drastisch vereinfacht. Diejenigen, die es ausführlicher haben wollen, seien auf die www.economics-reloaded.de verwiesen.

Der grundsätzliche Lösungsansatz der Volkswirtschaftslehre ist bestechend simpel und wird, auch wenn er dort nur eine Nebenbemerkung ist, bereits im grundlegendsten aller Lehrbücher der VWL, also in Wealth of Nations von Adam Smith, beschrieben. Die unsichtbare Hand des Marktes gibt eine klare Antwort auf alle wesentlichen Fragen, die die Gesellschaft beschäftigen. Preise sind Signale für Knappheit und steuern somit was produziert wird, wie es produziert und wie das Produzierte verteilt wird. Damit entfällt jede weitere Diskussion.

Ganz im Gegensatz zu dem, was Juristen glauben, ist allein der Preis gerecht und angemessen, der das Ergebnis eine Marktprozesses ist. Diese recht simple, dafür aber bestechende Idee, wird dann im Liberalismus à la Friedrich August Hayek und Milton Friedman radikal verschärft und zwar derart verschärft, dass auch die Demokratie ein Posten unter ferner liefen ist. Ein Diktator wie Pinochet, der die Marktkräfte unbehindert schalten und walten lässt, ist besser als eine Demokratie, die über Sozialtransfers, Besteuerung etc. die Marktkräfte daran hindert, sich zu entfalten, siehe Hayek, Freedom, Democracy and the Pinochet Regime. Ähnliche Artikel findet man problemlos auch zu Milton Friedman, wenn man mit Milton Friedman und Pinochet googelt.

Klarer noch ist Milton Friedman. Demokratie bedeutet immer, dass die Mehrheit der Minderheit ihren Willen aufzwingt, die Minderheit sich also anpassen muss. In der marktwirtschaftlichen Ordnung muss sich, so die Theorie, niemand anpassen. Die Menschen beschließen aus freiem Willen miteinander zu kooperieren oder lassen es eben sein. Die freie Marktwirtschaft kennt, so die Theorie, keinen Zwang. Weiter verhindert eine marktwirtschaftliche Ordnung die Anballung von Macht, darum geht es in dem auflagenstärksten Buch von Friedrich August von Hayek: Wege zur Knechtschaft. Greift der Staat, was vielleicht sogar ursprünglich gut gemeint war, in die marktwirtschaftliche Ordnung ein, baut er zum Beispiel Wohnungen, dann zieht er Ressourcen und damit Macht an sich. Irgendeine Gruppe von Beamten bestimmt dann darüber, welches Bauunternehmen zum Zuge kommt, wie gebaut, wie viel gebaut wird. Hat sich der Staat mal entschlossen zu bauen, kann er diese Tätigkeit auch ausdehnen und anderen Branchen, etwa der Softwareindustrie, Ressourcen entziehen. Gibt es eine Gesetzgebung, so Hayek, die z.B. Sozialtransfers prinzipiell erlaubt, dann kann eine Partei auch Stimmen "kaufen". Alles, was folglich dem reinen Spiel der Marktkräfte entzogen ist, ist ein Weg in die Unfreiheit.

Das klingt und tönt jetzt natürlich sehr radikal, die Wiedergabe des Autors ist hierbei noch die Variante light, im Original tönt es noch ganz anders, ist aber nicht vollkommen falsch, bzw. falsch ist es schon, aber eben nicht vollkommen, wie uns die DDR gelehrt hat und wie wir heute in Kuba sehr anschaulich und sinnlich erfahrbar sehen.

Der prinzipielle Fehler von Hayek und Friedman besteht darin, dass er die wohltuende Wirkung des freien Spiels der Kräfte so weit ausdehnt, dass für demokratische Entscheidungsprozesse überhaupt kein Raum bleibt, bzw. der Standpunkt eingenommen wird, dass alles, was der Markt nicht regelt, auch nicht geregelt werden muss. Systemisch ist der Ansatz, weil es nur eine einzige Variable gibt, nämlich den Preis (Lohn, Zins, Profit etc. sind alles Preise: Lohn ist der Preis für Arbeit, Zins der Preis für Geld, Profit der Preis für Kapital), die alles regelt, was zu regeln ist. In der öffentlichen Debatte wird dieser Standpunkt strikt abgelehnt und naheliegenderweise hält auch der Autor nicht viel davon. Anmerken kann man noch, dass diese ökonomische Richtung zwar an den Universitäten nicht vertreten ist, aber für zahlreiche Initiativen wie z.B. Neue soziale Marktwirtschaft das ideologische Fundament bietet.

Wir sehen aber andererseits bei Justitia, dass die vollkommene Ignorierung der Marktverhältnisse zu schweren Verwerfungen führt. Die vermeintliche "Ökonomisierung der Justiz" dient hier vor allem dazu, ein Preisniveau über dem Marktpreis durchzusetzen.

Im Einzelnen wollen wir das aber jetzt nicht diskutieren. Wir müssen nur festhalten, dass es Ansätze gibt, gesellschaftliche Fragen rein systemisch zu lösen. Wenn der Leser einen ökonomischen Text liest, in der Tageszeitung, auf www.oekonommenstimme.org, in einem Buch wherever, hat er es mit einer systemischen Analyse zu tun. Die geht dann nach dem Muster „die EZB senkt den Diskontsatz, dadurch können sich Banken leichter refinanzieren und sind nicht mehr auf das Sparvolumen angewiesen, die Verzinsung von Sparvermögen sinkt, die Versicherung haben Probleme den zugesagten Zinssatz zu garantieren etc. etc.“. Bei solchen Überlegungen geht es nicht um moralische Werte wie "gerecht" oder "angemessen". Es geht um die Steuerung menschlichen Verhaltens durch ökonomische Parameter. Bei Milton Friedman spielen subjektive Bewertungen überhaupt keine Rolle. Wir halten fest: In ihrer wohltemperierten Form, wie sie etwa von Alfred Marshall dargestellt wird, macht der systemische Ansatz Sinn. In der Überspitzung, wie sie von Friedrich August Hayek oder Milton Friedman vorgetragen wird, sind wir über das Ziel hinausgeschossen.

Am anderen Ende der Skala haben wir dann den Ansatz von Jutta Limbach, die wir jetzt bewusst mal falsch, das heißt überspitzt, interpretieren. Jutta Limbach beschäftigt sich mit dem Thema Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Bürgerrechte aus der Sicht einer Bundesverfassungsrichterin. Diesen, also den Bundesverfassungsrichtern, kann man tatsächlich zutrauen, dass sie all das tun, was sie fordert. Sie versuchen aktiv sich mehrere Standpunkte zu einem Problem zu erschließen, bei widersprüchlichen ethischen Grundhaltungen in der Bevölkerung, etwa zum Thema Abtreibung, versuchen sie Kompromisse zu finden, sie setzt sich kritisch mit der öffentlichen Kommunikation von Urteilen auseinander, sie erkennt, dass eine Rechtssprechung, die keinerlei Akzeptanz mehr in der Öffentlichkeit hat, ihre Wirkung verfehlt etc. etc..

Das Problem ist, und das gleiche Problem haben die Kriterien zur Beurteilung von Richtern, die der deutsche Richterbund ausgearbeitet hat, siehe Richterliche Ethik, dass die These nicht alltagstauglich ist. Die einzige Hoffnung, auf die sich all diese Überlegungen stützen, besteht in der moralischen Integrität der handelnden Akteure.

Diese Hoffnung ist bei Jutta Limbach und beim Bundesverfassungsgericht begründet. Überträgt man aber diese Vorstellungen auf die Verhältnisse, die drei Stockwerke weiter unten, und das ist die Stufe, mit der es die Gesellschaft tatsächlich zu tun hat, herrschen, dann ist es völliger Unsinn.

Wir haben also zwei Extreme. Das eine Extrem ist die rein systemische Lösung und das andere Extrem ist die Hoffnung auf eine "moralische Integrität" der handelnden Akteure. Die Wahrheit liegt aber nicht dazwischen, sondern in einem dritten Weg. Die Hoffnung auf "moralische Integrität" ist so was Ähnliches wie Klassenbewusstsein und das ging gründlich in die Hose. Der Arbeiter in der sozialistischen Planwirtschaft sollte aus eigenem Antrieb mitdenken, das Volkseigentum schützen, den Sozialismus verteidigen etc. blabla. Tatsächlich ging ihm natürlich ohne Anreiz genau wie jedem Beamten alles breitseitig sonstwo vorbei.

Im Zuge der berliner Verwaltungsreform hat sich zum Beispiel gezeigt, dass diese unendlich viele Statistiken erstellt und quer durch die Ämter verschickt, die kein Mensch liest. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bringt es fertig, Studien mit Steuergeldern finanzieren zu lassen, die sie ebenfalls nicht liest. Sie gibt dann sogar eine Studie in Auftrag, die die ungelesenen Studien zusammenfasst, die dann aber auch niemand liest. So einem Fall hat der Autor auf der www.economics-reloaded.de mal hinterher recherchiert.

Gäbe es irgendeinen Ansatzpunkt dafür, dass Systeme über einen Appell an "das Gewissen" dazu gebracht werden können, verantwortungsvoll zu arbeiten, bräuchte man kein Controlling in der öffentlichen Verwaltung. Irgendwie haben Richter ein falsches Selbstbild. Sie gehen davon aus, dass sie vollkommen anders ticken, als der Rest der Menschheit. Allerdings finden wir keinerlei Anhaltspunkte, warum dies so sein soll. Hinsichtlich ihrer Besoldung haben wir im Übrigen gleich zwei Probleme. Der systemische Ansatz, Regulierung durch den Preis, hat zwei Momente. Eine objektives und ein subjektives, bzw. eine Annahme über menschliches Verhalten. Zum einen zeigt der Preis an, zu welchen Kosten ein Produkt objektiv erstellt werden kann. Kann eine chinesische Firma ein Smartphone für 65 Dollar herstellen, dann sind 65 Dollar eben eine objektive Tatsache. Apple kann dann zwar wie Juristen argumentieren und finden, dass dieser Preis nicht "angemessen" ist, aber das wird wohl nicht helfen.

Zum zweiten beinhaltet die Steuerung über den Preis auch die Aussage, dass sich Menschen an diese Preise anpassen, das heißt z.B. sich für gut bezahlten Jobs qualifizieren und schlecht bezahlte Jobs verlassen. Bei Richtern und Rechtsanwälten haben wir also, ähnlich wie bei Gymnasiallehrern, gleich zwei Probleme. Erstens wissen wir nicht, was der objektive Marktpreis ist und zweitens besteht keine Notwendigkeit, sich anzupassen. Das System ist weitgehend freidrehend.

Jutta Limbach setzt nun die Messlatte für ihre Kollegen aus den unteren Stockwerken ziemlich hoch, es fehlt aber jede empirische Evidenz, dass diese auch über diese Hürde hinweg springen können und systemisch fehlt jede Erklärung, warum sie dies überhaupt tun sollten. Was haben sie davon?

(Als Treppenwitz könnte man im Übrigen noch die www.divina-commedia.de anführen, um die es ja in diesem Verfahren ging. Da befasst sich der Autor mit der Tätigkeit verbeamteter Geistlicher, vulgo Geisteswissenschaftler. Solange die ihr Geld bekommen, und das bekommen sie nicht dafür, spannende Inhalte zu produzieren, sondern dafür Blubblub für ihre Kollegen zu produzieren, interessieren sie sich einen Dreck für die Frage, warum der Steuerzahler Blubblub finanzieren soll. Es gibt wirklich keine empirische Evidenz, dass der Appell an irgendein "Gewissen", irgendwie wirksam ist oder irgendeine Steuerungswirkung bzw. Reflexion induziert.)

Jutta Limbach diskutiert die Justiz an recht hochdimensionierten Fragen, die durch die zwei deutschen Diktaturen eine hohe Relevanz haben, auch wenn sie nicht gerade den Alltag der Gesellschaft betreffen. Es geht um die Frage, inwieweit Straftaten staatlicher Organe und politische Justiz von einem Rechtstaat nachträglich geahndet werden können. Innerhalb dieses Themenkomplexes misst sie dann der richterlichen Unabhängigkeit eine hohe Bedeutung zu.

Die Fragen, die sie hierbei stellt, könnte man sinnvoller allgemein stellen, also nicht bezogen auf Straftaten staatlicher Organe und politische Justiz und auch nicht eingeschränkt auf Unrechtssysteme. Das Problem ist aber, dass Jutta Limbach nur die Frage stellt, sie aber nicht beantwortet.

Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger habe mitgemacht [im Konjunktiv, habe, weil sie jemanden zitiert] oder geschwiegen. Politische Teilnahmslosigkeit und Gleichgültigkeit hätten bis in die zweite Hälfte der achtziger Jahre hinein das Feld beherrscht. Wie konnte unter solchen Sozialisations- und Lebensbedingungen einen innere Abwehrkraft gegen sittlich verwerfliches Recht entstehen.

aus: Jutta Limbach, Im Namen des Volkes, Seite 65

So weit so verständlich. Wenn durch Presse, Schule, Ausbildung, beruflichem Umfeld etc. etc. suggeriert wird, dass ein Kreis quadratisch ist, dann ist er irgendwann quadratisch. Mit der Frage beschäftigt sich auch der Autor in der www.economics-reloaded.de dann Karl Marx. Es gibt Dokumente aus der Endzeit der DDR, als eigentlich jedem klar war, dass es zu Ende geht, die den Sieg des Sozialismus feiern. Wie schon öfters erwähnt, hat jeder, dem das alles zu abstrakt ist, die Möglichkeit Urlaub in Kuba zu machen. Zwar ist in Kuba alles rationalisiert und Studenten aus Angola konstatieren, dass der Lebensstandard in Kuba geringer ist als der in Angola, aber auf allen Wänden steht "Hasta la victoria siempre", was in dem konkreten Kontext bis zum bitteren Ende bedeutet.

Was den Autor allerdings fasziniert ist der Ausdruck "innere Abwehrkraft". Sie schneidet hier en passant die Tausend Dollar Frage an, über die die Menschheit nun schon seit über sechzig Jahren, seit 1945, so intensiv wie ohne Resultat diskutiert. Der Autor allerdings hat hierzu eine Meinung, auch wenn er nicht der Meinung ist, dass die Justiz zur Verhinderung der Etablierung und Durchsetzung von totalitären Staaten einen relevanten Beitrag leisten kann.

Hat man ein solches System, dann kippt auch die Justiz. Auch die richterliche Unabhängigkeit ist weitgehend irrelevant, allein schon aufgrund der Tatsache, dass Richter auf dem Papier unabhängig sein können, aber mit den politisch bedeutsamen Fällen werden sie dann eben nicht betraut, bzw. "unsichere" Kandidaten werden nicht Richter. Der Autor sieht vollkommen klar, dass Jutta Limbach diese Fragen aus der Sicht der Justiz diskutiert und keinerlei Aussagen macht, über die absolute Bedeutung der Justiz für die Demokratie. Sie hätte aber sagen können, dass die Bürgergesellschaft die Verantwortung nicht auf Institutionen abwälzen kann.

Indem sie das Problem der Verbrechen staatlicher Organe in den zwei deutschen Diktaturen erwähnt, suggeriert sie gleichzeitig, dass es noch ein gesellschaftlich relevantes Problem ist. Relevant ist dieses Problem ganz unstrittig für die Opfer. Das erwähnt sie auch. Wird nicht über mögliche strafrechtliche Konsequenzen diskutiert, dann ist das eine Verhöhnung der Opfer. Noch stärker ist die Verhöhnung natürlich dann, wenn der Stasi Offizier auf seine Seilschaften bauen kann und Karriere macht, das Opfer allerdings, das den aufrechten Gang ging, da schlechter vernetzt, Probleme hat sich beruflich zu etablieren. Hier hätte aber mehr noch als die Justiz die Bürgergesellschaft reagieren müssen. Man stellt solche Leute, also z.B. ehemalige Vernehmer des MfS, nicht ein und man macht mit solchen Leuten keine Geschäfte. Man isoliert sie. Die Bürgergesellschaft darf in solchen Fällen nicht auf die Justiz warten. Selbst wenn die Justiz sich irgendwann dazu entschließt, einen Richter wegen Freiheitsberaubung in den Knast zu schicken, ist damit noch kein Standard vorgegeben. Es ist die Bürgergesellschaft die Tacheles redet, die den Standard setzt.

Jutta Limbach diskutiert die Frage der richterlichen Unabhängigkeit unter dem Stichwort politische Einflussnahme auf Verfahren. In diesem Zusammenhang könnte die richterliche Unabhängigkeit relevant sein. Das Problem ist, dass der normale Kontakt der Gesellschaft mit politischer Einflussnahme, bzw. dem Versuch der politischen Einflussnahme, gar nichts zu tun hat. Bei Familiensachen, Urheberrechtsachen, Insolvenzverfahren, Verwaltungsverfahren, Baurecht, Mietrecht whatever spielt das gar keine Rolle. Wird also die richterliche Unabhängigkeit allein durch die Unabhängigkeit von der Exekutive gerechtfertigt, dann kann man, wenn das Argument allzu häufig in Anschlag gebracht wird, auch eine Instrumentalisierung vermuten. Nicht dass man sie abschaffen sollte. Aber man sollte auch nicht etwas suggerieren, was nicht der Fall ist und sich als Hüter des Rechts und schützendes Schild gegen staatliche Willkür gerieren. Alles hat seinen Platz und seine Zeit in dieser Welt. Die Argumente, die für die richterliche Unabhängigkeit sprechen, dürfen nicht dazu missbraucht werden, Argumente für eine höhere Besoldung zu liefern, wie dies derzeit der Fall ist.

Aber kehren wir zurück zur "inneren Abwehrkraft". Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, also während des zweiten Weltkrieges und danach, schien die Möglichkeit einer neuen Diktatur plausibel, bzw. sie war nicht plausibel, sie ist im Osten tatsächlich entstanden. Unter diesem Eindruck standen dann Denker wie Theodor W. Adorno, Karl Popper, Ernst Bloch und Hanna Arendt. Wer will und ihm guten Willen bescheinigt, mag auch Friedrich August Hayek dazuzählen. Wir gehen auf alle Strömungen in der www.economics-reloaded.de ausführlich ein.

Die Suche nach der Möglichkeit "innere Abwehr" aufzubauen, war der Weg Adornos, er hat ihn in seiner kleinen und leicht lesbaren Schrift "Erziehung zur Mündigkeit", eigentlich ein Dialog mit Hellmut Becker, dargelegt. Abstrakt formuliert geht es ihm um "Entbarbarisierung". Der Ansatz von Popper ist dann wieder ein anderer, aber auch bei ihm brauchen wir die gut informierte, lernfähige Bürgergesellschaft.

So relevant die Fragen, die zur damaligen Zeit aufgeworfen wurden auch heute noch sind, die Schrift Adornos "Kulturindustrie oder Aufklärung als Massenbetrug" ist z.B. auch erhellend für das Urheberrecht, weist sie doch nach, dass die Kulturindustrie eben gerade nicht, wie von Bernd Neuman vollmundig bei seinen Stellungnahmen zum Urheberrecht behauptet die kulturelle Vielfalt fördert, sondern das Gegenteil der Fall ist, kann man bezweifeln, dass die Etablierung autoritärer oder gar totalitärer System heute eine reale Gefahr ist.

Zumindest vordergründig war für die Etablierung totalitärer Systeme eine unterschiedliche Auffassung über die ideale Wirtschaftsverfassung maßgeblich, bzw. diente diese als ideologische Basis. Derartig primitive Vorstellungen über Wirtschaft sind heute nirgends mehr glaubhaft zu vermitteln, weder der Marktradikalismus à la Hayek noch der marxistische Hokuspokus. Die aktuelle Krise, Staatschuldenkrise, Bankenkrise, Eurokrise hat zwar ein niedriges intellektuelles Niveau offenbart und ein Aufflammen nationalistischer Wangenröte, das ist aber weit davon entfernt, eine ernste Gefahr zu sein.

Die "innere Abwehrkraft" von der Jutta Limbach spricht, ist heute schlicht nicht mehr, Gott sei Dank, gefordert. Wäre sie aber gefordert, so würden Richter sie nicht haben. Sie haben sie noch nie gehabt und werden sie auch in Zukunft nicht haben. Sie haben in der Vergangenheit versagt und würden in der Zukunft wieder versagen, wenn eine solch kritische Situation auftreten würde, was aber sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich ist.

Des Weiteren, um es mal vorsichtig zu formulieren, was der deutsche Richterbund auf seiner Website als Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Terroregimes anbietet ist, höflich formuliert, nicht wissenschaftlicher Standard. Es mag ja sein, dass Richter in einem Alter sind, bei dem man die Bedeutung einer Website nicht so klar erkennt und eine einrichtet, weil "alle das so machen". Damit genügen sie aber nicht den Ansprüchen von Jutta Limbach bezüglich einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit. Es reicht eben nicht, vor allem ein Thema in die Öffentlichkeit zu tragen, die vermeintlich zu geringe Besoldung. Man muss der Öffentlichkeit, die das ja letztlich bezahlen soll, auch erklären, wieso man mehr Geld fordert.

Der Ausdruck "innere Abwehrkraft" ist für das, was heute gefordert wird, ein bisschen stark. In der Vergangenheit hätte man sich das natürlich gewünscht, aber da haben Richter ja gnadenlos, flächendeckend und umfassend versagt.

Der Autor wäre schon zufrieden, wenn Richter nur die Grundlagen des materiellen Rechts beherrschen würden, was, wie dieses Verfahren gezeigt hat, nicht der Fall ist, siehe 7.4 Urteil.

Sie haben übrigens auch dann versagt, als es nicht um Kopf und Kragen ging, siehe HITLERS ELITEN NACH 1945 JURISTEN. Gemangelt hat es also nicht an "innerer Abwehrkraft", ein dehnbarer und sehr anspruchsvoller Begriff, er kann auch bedeuten, zu Tode gefoltert zu werden, sondern an der Bereitschaft schlicht ein wenig weniger Karriere zu machen. Justitia ist also, wenn es wirklich ernst wird, nicht das Schutzschild, das die Gesellschaft vor Terror schützt. Sie ist eher der Garant dafür, dass der Terror wohl organisiert und begrifflich klar beschrieben wird und eine irre Logik den Adel einer systematischen Kohärenz erhält.

Das allerletzte, was eine Bürgergesellschaft tun sollte, wenn es ernst wird, ist sich auf Justitia verlassen. Die hat, handelt es sich um solche Grenzsituationen, vollkommen abgewirtschaftet. All das ist aber nicht unser Thema, weil wir in eine solche Situation nicht mehr geraten werden.

Soweit der Autor die letzten Nachbeben des kalten Krieges noch erlebt hat, in Form der Verweigerung des Kriegsdienstes, da hatte er es im zweiten Durchgang auch mit einer Richterin zu tun, würde er insgesamt auch vermuten, dass Richter mit der Einschätzung komplexer historischer Situationen in der Regel intellektuell überfordert sind. Hochdimensionierte Fragen im Zentrum einer gesellschaftlichen Debatte erfordern dann, will man den Maßstäben genügen, die Jutta Limbach anlegt, ein bisschen mehr als drei, vier Paragraphen abspulen.

Das Beste ist also, wir sorgen dafür, dass es keiner "inneren Abwehrkraft" mehr bedarf. Hierbei kann aber das Internet weit mehr leisten, als Justitia. Die Lösung heißt weniger "innere Abwehrkraft" als rationale Durchdringung eines Problems. Zur rationalen Durchdringung eines Problems gehört aber auch, dass die Fakten, die für die rationale Bewertung eines Sachzusammenhanges relevant sind, auch bekannt sind und es liegt in der Natur der Dinge, dass das, was wirklich interessant ist, nicht mitgeteilt werden soll. Das Internet hilft hier schon allein durch die Tatsache, dass es ein unglaubliches Gedächtnis hat.

Liest man z.B. einen Artikel wie diesen zum Urheberrecht, siehe Gesetzentwurf gegen Abmahnabzocker entzweit Experten, dann kann man mit ein bisschen Internetrecherche mühelos dem Text einen tieferen Sinn abgewinnen.

Richter, Anwälte und Filmproduzenten warnten in einer Anhörung im Bundestag am Mittwochabend, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen "unseriöse Geschäftspraktiken" die Urheberrechtsdurchsetzung erschwere. Den Streitwert bei ersten Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen zu senken "setzt an der falschen Stelle an", befand etwa Joachim Bornkamm, Vorsitzender des Ersten Zivilsenats am Bundesgerichtshof (BGH). Besser sei es, die Anwaltskosten bei ungerechtfertigten Abmahnungen "nicht anrechenbar" zu machen. "Sprachlos" machten ihn Forderungen, dass Urheberrechtsverstöße im privaten Bereich gar nicht mehr verfolgt werden sollten.

Da äußert sich also Joachim Bornkam, Vorsitzender des Ersten Zivilsenats am Bundesgerichtshof. Der ist aber auch bei der GRUR (Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) sehr aktiv. Es reicht bei der Suche auf der Seite den Namen Bornkamm einzugeben. Die GRUR wiederum hat ein Ziel.

Heute ist der satzungsmäßige Zeck der Vereinigung die wissenschaftliche Fortbildung und der Ausbau des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auf der Ebene des deutschen, europäischen und internationalen Rechts.

aus: Entstehung, Aufgabe und Ziele

Das Ziel ist also durchaus nicht ergebnisoffen formuliert. Es geht um den Ausbau und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob der den Urhebern überhaupt nützt und unabhängig von der Frage, wie er nützt. Dass man sich die Frage stellen kann, ob der weitere Ausbau wirklich ALLEN Urhebern nützt, haben wir bereits mehrfach erörtert, siehe Musik. Es wäre also sinnvoll, wenn der Deutsche Bundestag, wenn er Herrn Bornkamm einlädt, klipp und klar sagt, dass es sich hier um einen Lobbyisten handelt, der kein neutrales Urteil abgibt.

Und die GRUR ist durchaus in der Lage, auch in ihren Schreiben an das Bundesjustizministerium auch mal handfest zu lügen. Obwohl jeder weiß, dass die Streitwerte für die Abmahnung ins Gigantische gehen und freihändig gewählt werden, in dem Fall der diesem Verfahren zugrunde liegt hatten wir eine Bandbreite zwischen 2000 und 13000 Euro, wird behauptet, dass "fachkundige Rechtsanwälte" den "richtigen Wert" ansetzen, also auf Einnahmen verzichten, siehe Abmahngebühren im Urheberrecht.

Der nächste, der sich in dem Artikel äußert ist Jan Bernd Nordemann, Fachanwalt für was? Natürlich, für Urheberrecht. Der spricht sich, welch Wunder, gegen eine Deckelung aus. Und Mirko Möller von der Bundesrechtsanwaltskammer, das ist die, die Gutachten in Auftrag gibt, die zu dem Schluss kommen, dass die Honorare höher wären, wenn sie nicht festgelegt wären. Die Bundesrechtsanwaltskammer also sozusagen der Robin Hood der Mandanten ist. Richtig irre ist aber das, was wir auf der Website lesen, für die Jan Bernd Nordemann arbeitet.

Wir begleiten ständig die Gesetzgebungsvorhaben im deutschen Urheberrecht. Einige der Partner von BOEHMERT & BOEHMERT sind Mitglieder in Beratungsgremien des Ministeriums für Justiz, Berlin.

aus: BOEHMERT & BOEHMERT

Da vermutet der Autor, dass sich die Partner von Boehmert & Boehmert beim Justizministerium für realistische Streitwerte einsetzen, denn soviel Geld wollen die gar nicht haben. Dass sie das auf ihrer Website schreiben ist nett, aber Demokratie würde bedeuten, dass man nachvollziehen kann, wer hier eigentlich wen informell oder formell "berät". Teilweise hauen einen Aussagen von Jan Bernd Nordemann richtig vom Hocker. Das verspricht nichts Gutes, wenn dieser die Bundesregierung "berät".

Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes kann sicherstellen, dass Presseverlegern mehr Optionen für Geschäftsmodelle im Internet zur Verfügung stehen: Neben den wachsenden Bezahlangeboten bliebe es auch möglich, Qualitätsjournalismus im Internet anzubieten, ohne dass der Nutzer die Inhalte direkt bezahlen muss. Denn das Leistungsschutzrecht könnte auch durch eine Leermedienabgabe über Verwertungsgesellschaften vergütet werden.

aus: Jan Bernd Nordemann: Das Eigentumsrecht des Urhebers im Internet sicherstellen.

Er müsste uns jetzt nur noch erklären, wie eine Zeitung, die sich täglich ändert, auf ein Speichermedium kommt. Die Fiktion soll also sein, dass sich irgendjemand täglich das online Angebot einer Zeitung irgendwo speichert. Als Geschäftsmodell ist das natürlich interessant. Man könnte auch eine Leerabgabe auf Kaffeetassen erheben, mit dem Argument, dass dem Zoll Einnahmen entgehen, wenn Kaffee aus dem Ausland per Internet bestellt wird und dann unverzollt ins Land gelangt. Es gibt Geschäftsideen, da kommen einfach nur Juristen drauf.

Die Frage nach der Unabhängigkeit der Richter ist also in einer Demokratie ein Posten unter ganz ferner liefen. Kann man machen, wichtig ist es nicht. Entscheidend ist aber, wie transparent Entscheidungen ablaufen. Bevor ein Gesetz beim Richter landet, wird erstmal in sehr vielen Hinterzimmern, mit sehr vielen Lobbyisten und "Experten" ausführlich diskutiert. Daran, dass diskutiert wird ist nichts auszusetzen, jeder darf seine Interessen verteidigen, naheliegenderweise. Aber es muss klar sein, wer im Hintergrund gebohrt hat.

Wir brauchen also keine Stärkung der "inneren Abwehrkräfte", das geht sowieso nicht. Romantiker sind ja manchmal der Meinung, dass Bildung vor Barbarei schützt. Deutschland hat aber in seiner Geschichte den unwiderlegbaren Beweis geliefert, dass das völlig falsch ist. Die meisten Juristen während der NS Terrorzeit besuchten wohl ein "humanistisches" Gymnasium. Das hat aber offensichtlich nicht geholfen. Hilfreicher ist ein schlagkräftiges Internet, das genau das erzählt, was niemand erzählen will. Zweitens muss das Bildungssystem so organisiert werden, dass das Wissen, das für die Bewertung der Fakten benötigt wird, vorhanden ist. Artikel 5 Grundgesetz, freie Meinungsäußerung, ist sicher ganz lustig, aber nur basic. Was wir brauchen ist einen Artikel 5, Abs. 4, den es leider nicht gibt:

Alle staatlichen Stellen sind verpflichtet den Bürger umfassend zu informieren. Dokumente, die für staatliches Handeln ausschlaggebend waren, sind zu veröffentlichen.

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes ist zu verschärfen. Es darf schlicht überhaupt keinen Grund mehr geben, Informationen zurückzuhalten.

Artikel 5 Abs. 1 zieht das Pferd von hinten auf. Die Basis der Meinungsfreiheit ist die Information und in den "allgemein zugänglichen Quellen" stehen nur die Informationen, die irgendjemand verbreiten will. Diese interessieren aber nicht. Wirklich interessant sind immer die Informationen, die irgendjemand nicht verbreitet wissen will. Beim Urheberrecht interessiert uns zum Beispiel ganz brennend, wer an diesem Gesetz mitgeschraubt hat und wessen Interessen er vertreten hat. Geht es um Demokratie, dann sollte man bei Justitia den Ball flach halten. Sie ist da ein Posten unter ferner liefen. Wesentlich mehr Wirkung verspricht das, was der Autor unter www.economics-reloaded.de und da im Kapital über die Journaille, Demokratie etc. schreibt.

Inwiefern die Aussagen des deutschen Richterbundes die Allgemeinheit der Richterschaft vertritt, bzw. dessen Aussagen verallgemeinert werden können, wissen wir nicht. Häufen sich aber bestimmte Aussagen, findet man sie also immer wieder, dann haben wir zumindest eine Tendenz und diese Tendenz ist ausgesprochen kritisch zu bewerten.

Die Diskussion um die richterliche Unabhängigkeit begegnet uns meistens im Zusammenhang mit der Besoldung.

Die vom Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit soll die Rechtsprechung vor jeglicher Einflussnahme durch Exekutive und Legislative schützen. Die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit fordert, die Abhängigkeit der Richter von der Justizverwaltung so gering wie möglich zu halten. Es soll jede Einflussnahme auf die Rechtsstellung der Richter unterbleiben, die vermeidbar ist, weil sie nicht aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Justiz erforderlich ist (BVerwG ZBR 2006, 349, 350). Diesem hohen Schutzbedürfnis wird die R-Besoldung gerecht. (Zypries DRiZ 2005,107) Eine Leistungsbesoldung hingegen ist unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits frühzeitig entschieden (BVerfG 12, 81 f.).

aus: Richterliche Unabhängigkeit

Da kommt der Autor zu ganz anderen Schlüssen. Aber gehen wir das mal durch. Erstens ist es grundfalsch. Eine derartig weite Interpretation gibt der Gesetzestext nicht hier. Artikel 97 des Grundgesetzes sieht konkret so aus.

Art 97

(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
(2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.

Absatz 1) besagt also erstmal nur, dass die Richter unabhängig sind, aber dem Gesetz unterworfen. Gesetze macht aber in diesem unserem Lande immer noch die Legislative. Die Richter sollten also diese Gesetze kennen, was, wie das Verfahren zeigt, das dieser Analyse zugrunde liegt, schon ein Problem ist. Wir haben es schon öfters erwähnt.

Die Rechtskonstruktion der gesamtschuldnerischen Haftung bei Unterlassungsschulden gibt es schlicht nicht. Frau Benz vom Amtsgericht Hannover versteht die Gesetze nicht, was ja auch das Landgericht Hannover drastisch zum Ausdruck brachte. Sie hat auch den Unterschied zwischen § 32 Urhg und § 97 Urhg nicht verstanden und sie hat auch den Unterschied zwischen § 2 Abs.1 Ziffer 5 UrhG und § 76 UhrG nicht verstanden.

Sie kann also die Gesetze gar nicht anwenden, weil sie sie schlicht nicht versteht.

Sie kann das auch nicht durch das Argument rechtfertigen, wie der deutsche Richterbund meint, dass Richter von der Legislative unabhängig sind. Denn es ist die Legislative, die die Gesetze macht. Alles andere wäre grober Unfug.

Richter sind also erstmal nur von der Exekutive unabhängig. Der zweite Satz, "...Die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit fordert, die Unabhängigkeit von der Justizverwaltung so gering wie möglich zu halten..." ist kaum haltbar. Wo steht das?

Es ist vollkommen klar, dass zum Beispiel die demokratisch gewählte Regierung darüber entscheidet, wie viel Geld in das Justizsystem gepumpt wird. Damit entscheidet die Exekutive auch darüber, wie viele Richter überhaupt eingestellt werden und auch über deren Besoldung. Was der deutsche Richterbund will, ist deutlich. Er will ein Justizsystem als Selbstbedienungsladen. Die Richterschaft soll also frei darüber entscheiden können, wie hoch die Besoldung ist und wie viele Richter eingestellt werden. Also möglichst viele, damit der Arbeitsaufwand sich in Grenzen hält kombiniert mit einer möglichst hohen Besoldung.

In der Verfassung steht nirgends, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz nur durch die Etablierung eines Selbstbedienungsladen zu realisieren ist.

Wir werden nachher noch mal die Stellungnahme von Jutta Limbach darstellen. Die richterliche Unabhängigkeit macht Sinn. Aber nur, wenn sie nicht zweckgerichtet verstanden und nicht instrumentalisiert wird. In dem angesprochenen Verfahren, mit BVerwG ZBR 2006 etwas merkwürdig zitiert, ging es im Übrigen lediglich um die Frage, ob ein Richter das Recht auf Teilzeitbeschäftigung hat. Hier gelten wohl für Richter Sonderregelungen, über die das Bundesveraltungsgericht dann entschieden hat. Ob es sinnvoll ist, für Richter diesbezüglich eine Sonderwurst zu braten, mag dahingestellt sein.

Was der deutsche Richterbund scheut wie der Teufel das Weihwasser ist jeder Nexus zwischen Leistung und Besoldung. Uns interessiert eigentlich weniger dieser Zusammenhang, als die Frage nach der Qualität der Rechtssprechung, aber diese wird kaum diskutiert. Gehen wir also noch mal die Position des deutschen Richterbundes in Bezug auf die Besoldung durch. Der deutsche Richterbund schreibt:

Die Schwierigkeit einzelner Sachen ist nicht von vornherein abschätzbar. So ist die Entwicklung in einer umfangreichen Strafsache vor der Strafkammer vielfach nicht von dieser zu beeinflussen, sondern ganz entscheidend davon abhängig, ob die Verteidiger etwa eine Konfliktverteidigung betreiben. Auch umfangreiche Zivilsachen, etwa Bausachen, sind von einer Kammer hinsichtlich ihres Umfanges und der notwendigen Beweisaufnahmen (etwa sehr umfangreiche Sachverständigengutachten) nicht von sich aus steuerbar. Wenn es Zuschläge gäbe, müsste es möglich sein, dass alle diese Zuschläge bekämen. Dies ist von der Struktur der richterlichen Tätigkeit, wie dargestellt, jedoch ausgeschlossen. Auch ist die Qualität – als solche auch für die dienstliche Beurteilung von Richtern – allein gleichfalls kein Anhaltspunkt für eine besondere Leistung. Eine Leistungsvergütung ist somit keinesfalls praktikabel.

aus: Thesenpapier zur Richterbesoldung

Zusammenfassend. Die Leistung von Richtern kann nicht beurteilt werden, da Umfang unbekannt und Qualität nicht messbar, und muss folglich pauschal vergütet werden. Mit der Argumentation gibt es jetzt mehrere Probleme.

1) Die gleiche Argumentation, ein Verwaltungsprodukt, hier Rechtssprechung, kann nicht monetär bewertet werden, wird nun schon seit dreißig Jahren von der öffentlichen Verwaltung aller Sparten angeführt, wenn Controllinginstrumente eingeführt werden. Deshalb noch mal: Die Kosten- und Leistungsrechnung BEWERTET KEINE QUALITÄT, sie ermittelt lediglich die Kostenstruktur. Damit können dann überhaupt erst qualitative Aspekte in den Blickpunkt geraten. Stellt man fest, dass ein Amtsgericht, bzw. ein bestimmter Richter, für z.B. Urheberrechtssachen über eine Zeitraum von zwei Jahren mehr Personalkosten produziert als ein anderer, dann kann dies einen sachlichen Grund haben oder eben nicht. Man kann dann die Urteile vergleichen und schauen, ob das teurere Urteil tatsächlich qualitativ besser ist. Stellt man fest, dass beide lediglich Textbaustein Niveau haben, was oft zutreffen dürfte, dann kann man sich über konkrete Maßnahmen Gedanken machen. Stellt man fest, dass ein Richter teuerer ist, weil er tatsächlich recherchiert und nicht nur wiederkäut, dann kann man das so lassen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist die BEDINGUNG für qualitative Aussagen, macht aber selber keine qualitativen Aussagen. Es ist im Übrigen auch der andere Fall denkbar, dass also gerade das, was der deutsche Richterbund befürchtet nicht eintritt, sondern das Gegenteil. Es kann sich auch zeigen, dass der textbausteinzusammensetzende Wiederkäufer ein Problem bekommt und dies umso mehr, wenn die Urteile veröffentliche werden. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse an durchdachten, logisch kohärenten, gut begründeten Urteilen, die zeigen, dass ein Problem umfassend verstanden wurde. An textbausteinzusammensetzenden Wiederkäuern hat sie kein Interesse. Wenn wir auf das konkrete Urteil, das dieser Analyse zugrunde liegt, näher eingehen, können wir das noch mal detaillierter ausführen.

2) Der deutsche Richterbund geht davon aus, dass sich bei der Rechtssprechung um ein Produkt handelt, das völlig einzigartig ist. Dem ist nicht so. Weder ist das Produkt komplizierter als Produkte, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen erstellt werden, noch ist das Produkt komplizierter, als andere Produkte der öffentlichen Verwaltung. Die meisten Produkte, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen erstellt werden, sind sogar viel, viel komplizierter. Man könnte auch sagen, hinsichtlich der Komplexität ist Controlling in der Justiz geradezu ein Witz. Übernimmt eine Softwareschmiede z.B. den Auftrag, eine app zum Erlernen einer Fremdsprache zu entwickeln, jenseits von Vokabel- und Konjugationstrainern, dann ist der Aufwand nur äußerst grob abschätzbar. Hinzu kommt dann noch, dass es nur schwache Anhaltspunkte darüber gibt, welchen Preis man am Markt dafür durchsetzen kann. Jeder Unternehmer wäre selig vor Glück, wenn er so einfache und überschaubare Verhältnisse hätte, wie ein Richter. Auch in der öffentlichen Verwaltung gibt es nicht nur Produkte von der Stange wie etwa Ausstellen eines Personalausweises. Ob die Baugenehmigung für ein fünfstöckiges Hochhaus mitten in der Stadt erteilt werden soll oder für ein Einfamilienhaus auf der grünen Wiese ist nicht das gleiche.

3) Last not least würde der Autor das Argument, dass Leistung nicht gemessen werden kann und folglich die Besoldung pauschal zu erfolgen hat, nicht überstrapazieren, denn das Argument kann umgedreht werden. Wenn Leistung nicht gemessen werden kann, eine Minderleistung also mangels objektiver Kriterien sowieso niemandem auffällt, dann kann die Devise nur lauten so billig wie möglich. Man kann den Lohn dann soweit absenken, bis die Qualität derart sinkt, dass es dann doch jemandem auffällt. Speziell im Urheberrecht kann man vermuten, dass die Richter ihre Urteile so textbausteinmäßig zusammensetzen wie die Abmahnindustrie ihre Abmahnungen. Wir werden noch zeigen, dass in dem Verfahren, das dieser Analyse zugrunde liegt, massiv aus anderen Urteilen, ohne Angabe der Quelle, plagiiert wurde, wobei das nicht mal das Kernproblem ist. Das Kernproblem ist die sinnentstellende Plagiierung. Es wird zwar ein bisschen getextet, aber im Grunde ist die Komplexität der Argumentation überschaubar. XX hat ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung verwendet, nach § 97 Urhg "Schaden" zu begleichen nach Gewinn bzw. Lizenzanalogie, da dann GEMA Tarif, MfM oder sonst ein Phantasiewert und Streitwert freihändig irgendwas zwischen 2000 Euro und 13000 Euro, § 97 a Urhg, Deckelung greift nicht, weil der Fall schrecklich kompliziert. Aus die Maus. Im Grunde eine reine Sachbearbeitertätigkeit.

Die Loslösung der Qualität von der Leistung ist auch deshalb keine gute Idee, weil sich dann Unterschiede in der Besoldung der Richter ja nie rechtfertigen lassen. Verdient ein Richter am Landgericht mehr als am Amtsgericht, dann könnte man das durch die größere Erfahrung rechtfertigen. Nimmt man das aber nicht an und rechtfertigt sich die höhere Besoldung allein durch das Alter, dann ist diese Logik der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

4) Wir sehen also, dass wir ein ganz altes Problem vor uns haben und auch Strategien erkennen, die uns sattsam bekannt sind und die wir überall sehen, wenn Interessensgruppen ihre Privilegien verteidigen. Natürlich kann nur der Malermeister malern und um den Kunden zu schützen, darf niemand einen Malerbetrieb aufmachen, der keine Meister hat. Und natürlich kann man nur mit zwei Staatsexamen Gymnasiallehrer werden, der Bachelor in Mathematik kann Bruchrechnen nicht unterrichten und die Französin mit einem Bachelor natürlich nicht Französisch. Und den Schornsteinfeger kann man natürlich auch nicht frei wählen, da gibt es den Bezirkschornsteinfeger, anders ist der Haubesitzer nicht zu schützen. Das ist alles ein ganz, ganz altes Lied. Die Lösung sieht folgendermaßen aus. Die Honorare für Rechtsanwälte werden frei vereinbart, dann erhält hier einen Marktpreis und einen konkreten marktüblichen Preis pro Stunde. (Marktüblich ist hier nicht so zu definieren, wie Juristen sich das vorstellen, also irgendwie marktüblich. Marktüblich ist der Preis, der sich aufgrund von Angebot und Nachfrage bei freiem Schalten und Walten der Marktkräfte ergibt. Was die Juristen unter marktüblich verstehen, ist für Wirtschaftswissenschaftler ein Phantasiepreis.) An diesem Marktpreis orientiert sich dann die Besoldung der Richter, sie haben ja die gleiche Qualifikation und machen, aus unterschiedlichen Blickwinkeln, dasselbe. Die Richter, die das nicht angemessen finden, können sich ja in der freien Wirtschaft eine Tätigkeit suchen, wo sie den Lohn erhalten, der nach ihren Vorstellungen angemessen ist. Sie werden dann durch das üppige Angebot an Rechtsanwälten ersetzt. Was wir dann bekommen, ist ein Marktpreis und der Marktpreis, das Resultat eines Markprozesses, ist der angemessene Preis. Alles andere als der Marktpreis, ist ein Phantasiepreis.

Richter haben, das zeigt sich krass in Verfahren wegen Verstößen gegen das Urheberrecht, enorme Probleme die Grundlagen unserer Wirtschaftordnung zu verstehen. An diesen Grundlagen setzen aber auch viele Gesetze an. Die muss man verstehen. Normalerweise setzen Streitwerte an OBJEKTIVEN Marktpreisen an. Bei einem Verkehrsunfall z.B., wo es um die Frage geht, wie hoch der Schaden ist, werden MARKTPREISE zugrunde gelegt. Ein 20 Jahre alter Golf mit 180000 km hat dann eben nicht denselben Wert, wie ein Neuwagen und ein Knipsbild hat eben nicht denselben Wert, wie ein Bild von Caroline von Monaco im Bikini, das mit hohem Aufwand von einem Hubschrauber aus geschossen wurde. Und die MfM Tarife beziehen sich auf die Bilder von FOTOJOURNALISTEN und Bildagenturen, die Bilder mit eine Bezug zum aktuellen Zeitgeschehen anbieten und eben nicht auf abgeknipste Grashalme. Es gibt in dieser unserer Welt eine REALITÄT und diese REALITÄT wird monetär mit MARKTPREISEN bewertet. Der Richter kauft bei EDEKA auch nicht zu angemessenen Preisen ein. Er kauft dort zu MARKTPREISEN ein.

Der Nexus zwischen richterlicher Unabhängigkeit und Besoldung ist aber auch unabhängig davon unklar. Will man aus der richterlichen Unabhängigkeit ein Kriterium für die Besoldung ableiten, dann müsste der Zusammenhang näher erläutert werden.

Die Richterschaft beschäftigt sich mit der richterlichen Unabhängigkeit vorwiegend im Zusammenhang mit der Besoldung. Jutta Limbach widmet nun dem Thema ein eigenes Kapitel. Die Besoldung spielt bei ihr allerdings keine Rolle und die Diskussion ist differenzierter.

Last not least ist das Argument, dass sich die Qualität der Rechtssprechung an keinen objektiven Kriterien festmachen lässt, auch für die Richterschaft selbst gefährlich. Für Qualitätsunterschiede, die niemand wahrnimmt, wird niemand bezahlen. Im Zweifelsfalle wird die Öffentlichkeit schlicht behaupten, dass diese nicht vorhanden seien. Das ist wie mit der Wurst und mit dem Käse. Kann der Konsument die Qualitätsunterschiede zwischen einer hochpreisigen Salami und einem hochpreisigen Käse nicht wahrnehmen, wird er langfristig nicht bereit sein, dafür mehr zu bezahlen. Eine zeitlang kann durch geschicktes Marketing der Preis gehalten werden, langfristig sinkt er und zwar solange, bis er auf die Qualitätsstufe abgesunken ist, die dem Preis entspricht.

Doch zurück zu Jutta Limbach. Wie bereits oben geschildert, müssen wir hier ihren speziellen Blickpunkt berücksichtigen. Es geht nicht um die Welt, Wald und Wiesen Verfahren in Bereichen des Mietrechts, Urheberrechts, Handelsrecht, Strafrecht etc. etc. sondern um Verfahren mit politischer Brisanz. Verfahren also, die auch grundsätzliche ethische Positionen betreffen und im Rampenlicht der öffentlichen Debatte stehen. Ein Manko ihrer Argumentation ist, dass sie nicht grundsätzlich klärt, wieso sie davon ausgeht, dass ein durchschnittlicher Richter ihren Anforderungen genügt. Von daher sieht der Autor das kritisch. Für mindestens genau so wichtig wie die richterliche Unabhängigkeit, hält er die Kontrolle von Richtern durch die Öffentlichkeit. Dass im Zusammenhang mit der Besoldung, das ist DAS Thema des deutschen Richterbundes, oft vorgebrachte Argument, dass die "Verantwortung" bei der Besoldung zu berücksichtigen sei, sticht eben gerade nicht. Für das katastrophale Versagen der Justiz im Fall Gustl Mollath übernimmt eben kein Richter die Verantwortung. Richter verantworten schlicht gar nichts.

Sie sind die einzige Berufsgruppe, die qua Gesetz von jeder Verantwortung entbunden ist. Verantwortung beinhaltet persönliches Risiko, andernfalls ist es ein Leerbegriff. Der Autor verantwortet gerne einen Milliardenschaden, wenn er hierfür in keinster Weise persönlich haftet. Dass ein Richter wegen Rechtsbeugung seines Amtes enthoben wird, dürfte kaum vorkommen. Zumindest hat der Autor keine Zahlen gefunden. Für die Rechtsbeugung reicht nicht ein schlichter Fehler, Schlampigkeit, Voreingenommenheit etc.. Das Recht muss bewusst gebrochen worden sein. Das dürfte kaum nachweisbar sein. "Macht ohne Kompetenz" ist das Thema von Friedrich August Hayek. Das müssen wir manchmal hinnehmen, wenn der Markt keine befriedigenden Ergebnisse liefern. Hinnehmbar ist dass dann aber nur, wenn diese Macht durch die Öffentlichkeit kontrolliert wird. Im Idealfall ist die Kontrolle so scharf, wie die Kontrolle durch die ehernen Gesetze des Marktes.

Jutta Limbach öffnet, so jedenfalls interpretiert sie der Autor, das Spannungsfeld zwischen richterlicher Unabhängigkeit als ein Mangel an Kontrolle und richterlicher Unabhängigkeit als Schutz vor Kontrolle. Weniger richterliche Unabhängigkeit hätte sich die Presse z.B. beim sogenannten Deckert Urteil gewünscht, da der Richter am Landgericht, Rainer Orlet, einem Holocaust Leugner Charakterfestigkeit, Verantwortungsbewusstsein und sonst noch alles Mögliche bescheinigte. Unter Verweis auf Heribert Prantl verweist sie dann auf die andere Seite der Medaille. Was wäre wenn ein Gericht dem Druck der Politik nachgibt und z.B. den Bau eines Atomkraftwerkes entgegen dem Willen der Bevölkerung nicht gestoppt hätte.

Der Autor findet, dass hiermit zwar das Spannungsfeld aufgespannt, das Problem aber nicht gelöst ist. Im Übrigen kann man das eine tun, muss das andere aber nicht lassen. Man kann die richterliche Unabhängigkeit ja so lassen wie sie ist, kann aber trotzdem Maßnahmen ergreifen, die eine stärkere öffentliche Kontrolle herstellen, wie z.B. dadurch, wie bereits mehrfach beschrieben, dass die Urteile im Internet veröffentlicht werden. Erst dann wäre es möglich, die Qualität der Rechtssprechung aus wissenschaftlicher Sicht zu bewerten. Was wir ab und an sehen, sind krasse Fehlurteile wie Emmely. Da geht es auch nicht mehr um die Details. Wegen 1,30 Euro führt man keinen Prozess. Aber erst wenn die Presse nach dem Zufallsprinzip Fälle aufgreift, erfährt die Öffentlichkeit davon. Nötig ist eine ständige wissenschaftliche Begleitung, die auch publiziert wird. Die Justiz selbst kann eine Bewertung ihrer Leistungsfähigkeit ganz offensichtlich nicht leisten. Sie hat das Thema nicht mal auf dem Schirm. Für die Richterschaft ist die Qualität ihrer Arbeit derart über jeden Zweifel erhaben, dass es einer Kontrolle nicht bedarf. Etwas lax begründet die Richterschaft die Höhe ihrer Besoldung mit der Verfassung. Vom Geist, den diese Verfassung atmet, öffentliche Diskussion, Transparenz, Kontrolle ist sie nicht wirklich durchdrungen. Wir sehen das noch deutlicher, wenn wir uns mit dem Urteil befassen, das dieser Analyse zugrunde liegt.

Jutta Limbach hat zur richterlichen Unabhängigkeit, die sie insgesamt bejaht, eine kritisch ironische Distanz. Zumindest interpretiert das der Autor so.

Die richterliche Unabhängigkeit ist eines der zentralen Justizgrundrechte in unserer Verfassung. Die sich im allgemeinen einer trockenen Sprache befleißigenden Juristen geraten nachgerade ins Schwärmen, wenn es darum geht, diese Garantie auszuzeichnen. Sie erscheint ihnen als sicherstes Palladium (Heiligtum) der Freiheit. "Unter allen Institutionen unseres Rechtslebens", so Grünhut, "feiert die Idee des Rechtstaates ihren höchsten Triumph in der Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung."

aus: Jutta Limbach, Im Namen des Volkes, Seite 92

Der Autor vermutet, dass die Aussage Grünhuts die unbedingte Zustimmung der Richterschaft hat. Die These kann aber nur richtig sein, wenn Richter besondere Menschen sind, denn im Allgemeinen, vor allem von Wirtschaftswissenschaftlern, wird genau umgekehrt argumentiert. Macht ohne Kontrolle korrumpiert. Oder mit Hayek, "Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut".

Die marktwirtschaftliche Ordnung hat eigentlich nur ein Ziel. Die Kontrolle und Brechung von Macht. Wir schließen uns den Thesen von Milton Friedman, wie schon öfters erwähnt, nicht an. Dies vor allem aus rein ökonomischen Gründen. Seine Vorstellungen zum Sparen sind falsch, seine Geldtheorie ist falsch, seine Zinstheorie ist falsch. Es ist eigentlich alles falsch, siehe www.economics-reloaded.de dann Monetarismus.

Er bemerkt aber, und teilweise stimmt das, dass in einer marktwirtschaftlichen Ordnung Macht gebrochen wird und der Freiheitsgrad höher ist. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsplatz wechseln, der Unternehmer muss nicht an jemanden Bestimmten liefern und hat Auswahl bei den Lieferanten, der Konsument ist nicht von einem Unternehmen abhängig etc.. Während also der deutsche Richterbund in der völligen Abwesenheit von Kontrolle den Rechtstaat verwirklicht sieht, sehen Wirtschaftswissenschaftler diesen verwirklicht, wenn die schärfste aller Kontrollen, die Kontrolle durch den Markt, alles beherrscht. Ein Wirtschaftswissenschaftler würde auch nicht vermuten, dass ohne einen Anreiz und Zwang zur Leistung optimale Ergebnisse erzielt werden und die empirische Evidenz spricht gegen diese These.

Jutta Limbach sieht die richterliche Unabhängigkeit als Resultat des Kampfes des Bürgertums für seine Unabhängigkeit. Die richterliche Unabhängigkeit sollte gewährleisten, dass das absolute Staatsoberhaupt nicht politisch motiviert in Verfahren eingreift. Hier könnte man natürlich differenzieren. Ob ein absolutistisch regierender Monarch in die Rechtssprechung eingreift oder das Volk sich eine Meinung zur Rechtsprechung bildet, sind zwei verschiedene Dinge. Soll das Argument scharf sein, muss es den Wandel unserer Gesellschaftsordnung in den letzten 100 Jahren Rechnung tragen. Es ist mit Sicherheit nicht legitim, wenn eine Partei in einer gesellschaftlich kontrovers diskutierten Frage versucht das Bundesverfassungsgericht zu beeinflussen, denn diese Partei bildet nur einen Teil der öffentlichen Meinung ab. Qualitativ ist dieser Versuch allerdings was anderes, wie der Durchgriff auf die Rechtssprechung durch einen Monarch wie Wilhelm II. Der Unterschied besteht schlicht darin, dass eine Figur wie Wilhelm II schlicht niemanden vertritt und keine Legitimation hat, für irgendjemanden zu sprechen. Eine öffentliche Meinung, wie immer sich diese äußern mag, kann aber einem relevanten Anteil der öffentlichen Meinung entsprechen. Vermengt man diese unterschiedlichen Situationen, wird das Spannungsfeld aufgelöst und die Idee der richterlichen Unabhängigkeit instrumentalisiert.

Die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit zur Aufrechterhaltung einer demokratischen Ordnung dürfte aber auch sonst minimal sein, weil sich autokratische / autoritäre / totalitäre Systeme schlicht einen Dreck um die richterliche Rechtssprechung scheren. Selbst wenn sie ihren Handlungen einen Hauch von Legitimität geben wollen, brauchen sie keine Gerichte. Sie schaffen dann schlicht neue mit den dazu passenden Richtern und den dazu passenden Gerichten.

Im Übrigen ist die Forderung des deutschen Richterbundes nach der Unabhängigkeit von der Exekutive und Legislative auch aus einem anderen Grund dubios, bzw. hat etwas von Selbstbeweihräucherung. Die Forderung kann nur so interpretiert werden, dass der deutsche Richterbund befürchtet, bzw. vorgibt zu befürchten, dass die Exekutive und die Legislative Einfluss nimmt auf die richterliche Rechtssprechung. Letztlich wird also die Gefahr der politischen Einflussnahme auf die Rechtssprechung suggeriert, also ein Konflikt zwischen "Staat" und Rechtssprechung. Suggeriert wird also, dass der "Staat" über die Rechtssprechung die Freiheiten des Bürgers einschränkt. Der Gedanke ist relativ neu, zum ersten Mal ausformuliert wurde er wohl von John Locke.

Bei seinen Kollegen aus der Klassik, Adam Smith und David Ricardo, hatte die Justiz vor allem die Aufgabe, die Bürger daran zu hindern, sich gegenseitig an die Gurgel zu gehen. Im Zuge der zunehmenden Einflussnahme des Staates auf die Wirtschaft, wurde diese Problem, Schutz des Bürgers vor staatlichen Eingriffen, zunehmend bedeutender. Bei Adam Smith und David Ricardo haben wir den Nachtwächterstaat, richterliche Rechtssprechung ist vor allem Strafrecht. Bei der reinen Marktwirtschaft braucht niemand vor staatlichen Eingriffen geschützt zu werden, der Staat tut ja eh nichts, bzw. sollte nichts tun. Im Verlaufe der Geschichte greift er dann zunehmend ein. Erst in diesem Moment entsteht das Spannungsfeld Bürger <=> Staat. Im Alltag eines Richters spielt aber die richterliche Unabhängigkeit gar keine Rolle, weil der Staat gar nicht eingreifen will. Wir wissen nicht, was die FDP geritten hat, diese Anfragen an den Bundestag zu stellen, ein logischer Zusammenhang besteht nicht.

Richterliche Unabhängigkeit als Garant der freiheitlich demokratischen Grundordnung

aus: Richterliche Unabhängigkeit als Garant der demokratischen Grundordnung

In dieser Anfrage der FDP wird jetzt die Frage aufgeworfen, ob Richter zu Kernarbeitszeiten erscheinen müssen. Die Stellungnahme des deutschen Richterbundes zu der Frage ist nun nebulös und hat mit dem konkreten Alltag wenig zu tun. Im Grunde ist es Blabla.

Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit richtet sich gegen alle Versuche der Staatsgewalten direkt oder indirekt auf die Entscheidungen konkreter Fälle Einfluss zu nehmen oder eine solche Einflussnahme zu ermöglichen oder aber mehr als unvermeidbar die Rechtsstellung der Richter zu beeinflussen. Sie gewährleistet Unabhängigkeit im Sinne von Weisungsfreiheit, Handlungsfreiheit und Erkenntnisfreiheit jedes einzelnen Richters. Zentrale Bereiche der persönlichen Unabhängigkeit der Richter – als weitere Voraussetzung einer echten sachlichen Unabhängigkeit, sind in letzter Zeit häufig Gegenstand rechtspolitischer Überlegungen gewesen. Dies zeigt sich insbesondere an der aktuellen Diskussion zu festen Arbeitszeiten der Richter, „Neuen Steuerungsmodellen“ in der Justiz und der geplanten Zusammenlegung der drei öffentlich-rechtlichen Gerichtszweige Finanz-, Sozial- und allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der bayerische Staatsminister für Finanzen, Kurt Faltlhauser, äußerte sich in einem Aufsatz in der Bayerischen Staatszeitung vom 28. Januar 2005 dahin gehend, dass die Gleichbehandlung innerhalb des Öffentlichen Dienstes es erfordere, dass auch Richter zeitlich bestimmte Bürozeiten haben.

aus: Richterliche Unabhängigkeit als Garant der demokratischen Grundordnung

Also richterliche Unabhängigkeit als GARANT der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist schon ein bisschen viel. Warum aber die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht ist, wenn die Richter Kernarbeitszeiten haben, erschließt sich jetzt nicht unmittelbar. In der Antwort der Bundesregierung wird aber gesagt, was wohl mal gesagt werden muss.

Zudem müssen Richter im Gericht anwesend sein, soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrnehmung von Terminen, zur Teilnahme an Beratungen sowie zur Erledigung der Dezernatsarbeit.

Alter Schwede. Der Richter soll also während der Verhandlung anwesend sein. Es gibt natürlich Verfahren, wir kommen darauf zurück, wenn wir uns dem Verfahren widmen, dass dieser Analyse zugrunde liegt, wo der Richter durchaus entbehrlich ist, bzw. sich die Notwendigkeit der Anwesenheit gleich dreier Richter nicht unmittelbar erschließt, aber so wie das Justizwesen momentan aufgebaut ist, sollt er wohl anwesend sein. Eine Internetagentur wie die infos24 GmbH würde Gerichtsverfahren natürlich per Skype abwickeln, aber das finden die Richter wohl nicht so cool. Ob er allerdings seine Kinder, wie in dem Verfahren, das dieser Analyse zugrunde liegt zur Verhandlung mitbringt und sich während der Verhandlung deren Erziehung widmet oder sich auf das Verfahren konzentrieren soll, war nicht Gegenstand der Anfrage der FDP und kann folglich auch nicht beantwortet werden.

Gewichtiger als die Frage nach der richterlichen Unabhängigkeit, kann man machen kann man lassen, ist die Frage nach der KOMPETENZ. Da kann es schon mal, wie das Verfahren zeigt, das dieser Analyse zugrunde liegt, wir kommen darauf zurück, auch schon mal an ganz grundlegenden Dingen scheitern. Sinnvoller wäre es, über die Ausbildung von Juristen nachzudenken, siehe
Optimierung der Ausbildung. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten z.B. geht es nicht um die freiheitlich demokratische Grundordnung. Da geht es ganz schlicht um die Frage, was in einer schwierigen Lebenssituation das Beste für die Kinder ist. Hier wäre wohl eine Zusatzqualifikation in Kinderpsychologie sinnvoll. Beim Urheberrecht kann es sinnvoll sein, wenn man mit Vermarktung von Musik, Bildern, Belletristik vertraut ist. Andernfalls kann es passieren, dass man das Spiel anderer Leute spielt.

Eine gewisse Relevanz hat das Thema Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung beim Bundesverfassungsgericht, das ist ja, wie bereits mehrfach erwähnt, die Perspektive von Jutta Limbach. Die Frage, ob es z.B. sinnvoll ist, bestimmte Parteien zu verbieten oder nicht, ist tatsächlich eine Frage, die zu diesem Themenkomplex gehört. Zwar kann man wie Phillip Rösler zutreffend bemerkt, auch ein blindes Huhn, findet mal ein Korn, Blödheit nicht verbieten, aber man muss sie auch nicht mit Steuergeldern hochpäppeln, was ja passiert, solange sie als Partei an Wahlen teilnehmen kann.

Jutta Limbach konstatiert dann, dass manche Gesetze einen Interpretationsspielraum zulassen.

Die Zeiten sind längst vorbei - vielleicht hat es sie in Wahrheit nie gegeben - , wo noch geglaubt wurde, dass Richter ihre Entscheidung durch eine logische Operation aus einem gesetzlichen Tatbestand gewinnen. Nicht nur Generalklauseln, sondern eine Fülle von mehr oder minder unbestimmten Rechtsbegriffen delegieren die eigentliche Normsetzung auf den Richter oder eröffnen semantische Spielräume, die nicht nur die eine richtige Entscheidung erkennen lassen. Richterliches Entscheiden ist nicht nur Rechtserkenntnis, sondern immer auch Rechtsgewinnung.

aus: Jutta Limbach, Im Namen des Volkes, Seite 97

Sie konstatiert dann des Weiteren, dass die Grenzen zwischen Legislative und Judikative dadurch etwas verschwimmen. Kann man so sehen, kann man anders sehen. Der Autor würde sagen, dass Gesetze, die einen weiten Interpretationsspielraum zulassen, manchmal auch schlicht schlecht gemacht sind. Wenn z.B. der § 97 a Urhg durch die vagen Begriffe "... einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro..." die Option liefert, ihn schlicht nie anzuwenden, weil auch die über Textbausteine in zehn Minuten zusammen geschraubte Abmahnung kein einfach gelagerter Fall ist, dann hätte der Gesetzgeber den Passus eben präzisieren müssen, bzw. der Lobbygruppe nicht nachgeben dürfen. Etwas behämmert ist auch die Formel im HGB, der ja für jedes Unternehmen gilt, das einen nach kaufmännischen Gesichtpunkten eingerichteten Geschäftsbetrieb hat, vulgo doppelte Buchführung. Da stellt sich die Frage, ab wann dies denn der Fall ist. Einfacher wäre es gewesen zu sagen ab z.B. 120000 Euro Umsatz pro Jahr gilt HGB. Rechtsgewinnung mag manchmal ganz gut sein, bzw. ein Weg sein. Das englische common law geht ja diesen Weg. Auf eine Rechtsgewinnung, die einen neuen, wenn auch volkswirtschaftlich wenig sinnvollen Industriezweig wie die Abmahnindustrie erzeugt, kann man allerdings verzichten. Hier geht es weniger um eine Rechtsgewinnung, als darum einer Fehlentwicklung entgegenzusteuern.

Speziell im Bereich Strafrecht sollte diese Rechtsgewinnung, so Jutta Limbach, eine geringe Rolle spielen, denn was strafbewehrt ist und was nicht, sollte vorher bekannt sein und sich nicht erst durch die Rechtsgewinnung im Verfahren ergeben. So weit so gut. Der Autor findet allerdings, dass das ganz grundsätzlich so sein sollte. Nach seinen Erfahrungen im Bereich urheberrechtlich geschützter Werke ist ihm die Rechtsgewinnung etwas unheimlich, insbesondere auch deswegen, weil sie Richtern viel Freude bereitet. Die Rechtsgewinnung würde er eher dem Bereich zuordnen, die das System ins Rutschen bringen und schlichte Unkenntnis des Gesetzes, Unverständnis des Gesetzes, Ignorierung des exakten Wortlautes des Gesetzes und Interpretation eines Gesetzes sich gleichermaßen im Rahmen legitimer subjektiver Bewertungsspielräume bewegen.

Wenn, wie in diesem Verfahren, der Rechtsvertreter des Klägers in Anwesenheit der Richterin erklärt, dass die Rechtssprechung eine Sache allein der subjektiven Bewertung sei, dann entmachtet er sich nicht nur selbst, sondern löst die Bindung an das Gesetz. Das devote Verhalten von Rechtsanwälten lässt sich auch dadurch erklären, dass die Bindung an das Gesetz und damit die argumentative Ebene verlassen wird. Sind Gesetze nur noch dazu da, vage Assoziationen vage zu verbalisieren, dann brauchen wir auch keine Rechtsanwälte mehr.

Jutta Limbach verweist darauf, dass in anderen Zusammenhängen, wie etwa § 242 BGB Treu und Glauben, die Rechtsgewinnung durch die Judikative sinnvoll ist, weil § 242 BGB sozusagen als "salvatorische Klausel" es erlaubt, Lücken im Gesetz an Recht und Gerechtigkeit anzupassen, aber sie gibt keine abschließende Antwort auf das sich hieraus ergebende Problem. In einem Kontext, wo die Richterschaft ohnehin bestrebt ist, aus verschiedenen Gründen, sich objektiven Kriterien zur Messung der Qualität zu entziehen, ist ein Plädoyer für den "semantischen Spielraum" nicht sinnvoll.

Rechtsanwälte und Richter sitzen ökonomisch im selben Boot. Zwar hat die Besoldung der Richter nichts mit der Vergütung von Rechtsanwälten zu tun, aber die Rechtsanwälte orientieren sich, wie auch öffentlich dokumentiert, an der Besoldung der Richter und die Richter, ebenfalls öffentlich dokumentiert, an der Vergütung der Rechtsanwälte. Es mag sein, dass beide Parteien das Problem nicht intellektuell erfassen, aber instinktiv ist ihnen klar, dass eine Minderung des Einkommens der einen Partei immer auch zu einer öffentlichen Debatte des Einkommens der anderen Partei führt. Die Hartnäckigkeit der Unterstützung der Abmahnindustrie durch die Richter ist hierfür ein starkes Indiz. Wer hier annimmt, dass dieser Aspekt keine Rolle spielt, der sollte mal mit den Suchbegriffen Richter Besoldung Rechtsanwälte googeln. Der Zusammenhang ist offensichtlich. Der subjektive Bewertungsspielraum ist ökonomisch relevant.

Mehr als die Unabhängigkeit des Richters können präzis formulierte Gesetze den "Rechtsfrieden" sichern. Vor allem sorgen präzise Gesetze auch dafür, dass die Rechtssprechung einheitlich ist und der Abmahnindustrie eine Optimierung ihres Geschäftsmodells qua Richter Hopping, freie Wählbarkeit des Gerichtsstandes, verbaut wird. Wir sollten uns von der Vorstellung lösen, dass Richter Ausnahmeerscheinungen sind. Juristen verhalten sich genau gleich, wie jede andere Berufsgruppe und wir sollten uns davor hüten, bewährte Mechanismen, die Kontrolle durch den Markt, hier leichtfertig außer Kraft zu setzen. Da wo wir aus übergeordneten Gründen diese Kräfte nicht mehr ganz akzeptieren können, der Autor beschäftigt sich mit so einem Bereich, der Bildung, in der www.economics-reloaded.de dann Milton Friedman, sollten wir eine Lösung suchen, die zumindest tendenziell ähnlich wirkt.

Es ist des Weiteren nicht unüblich, dass Menschen über ihr Handeln in einem erweiterten Kontext nachdenken. Es ist vollkommen logisch, dass auch die Richterschaft ins Kreuzfeuer der Kritik gerät, wenn sie sinnfreie Gesetze anwendet. Sinnfrei ist z.B. die seit 2007 bestehende Verpflichtung für Kapitalgesellschaften die Jahresabschlüsse offen zu legen. Bislang reichte die Hinterlegung beim Handelsregister. Zwar taten dies nur 6 % aller Unternehmen, aber es hat auch niemanden gestört. Ein Gesetz, das offensichtlich niemand für sinnvoll erachtet, könnte man auch abschaffen. Lukrativer war es aber, die Anteile des Bundes am Bundesanzeiger an den DuMont Verlag zu verkaufen und ihm qua Gesetz die Gewinngarantie noch mitzuliefern. Man nennt das, zumal die hierfür zu entrichtenden Gebühren den Marktpreis um etwa das 60 fache übersteigen, Mafia. Wer diese Verpflichtung nun durchsetzt, es werden Bußgelder zwischen 2500 und 25000 Euro erhoben, der sollte schon wissen, was er tut. Insbesondere dann, wenn er vorgibt den Rechtsfrieden zu schützen und deshalb die richterliche Unabhängigkeit einfordert. Wer ohnehin jedes Gesetz mit buchhalterischer Mechanik anwendet, der braucht auch keine richterliche Unabhängigkeit. Man sollte also den Ball flach halten. Es würde schon reichen, wenn Richter über den Sinn eines Gesetzes, das sie anwenden müssen, öffentlich reflektieren. Das würde viel eher dokumentieren, dass sie aus den zwei deutschen Diktaturen etwas gelernt haben.

Das Problem von Jutta Limbach ist, dass sie von Jutta Limbach ausgeht. Für sie reicht es, den Spannungsbogen aufzumachen, also Pro und Contra der richterlichen Unabhängigkeit zu schildern. Ist man sich des Spannungsbogens bewusst, wird man, vermutlich, sorgsam und verantwortungsvoll davon Gebrauch machen. Bei ihren Kollegen zwei / drei Stockwerke weiter unten ist sich der Autor da nicht so sicher und die Presse zunehmend auch nicht, siehe z.B. Wer kontrolliert die Richter. Denkbar ist z.B., dass die richterliche Unabhängigkeit instrumentalisiert und missbraucht wird.

Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten Spannungsbogen, den sie spannt. "Flexible" Gesetze bieten auf der einen Seite die Möglichkeit, Gesetze an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Auf der anderen Seite, und diesen Fall haben wir beim Urheberrecht, kann dieser Spielraum aber auch missbraucht werden. Sie schreibt:

Doch aus schlechten Vorbildern läßt sich am besten lernen; denn an ihnen werden die Tücken eine Systems überdeutlich. Gerade an der Entartung des Rechts im Nationalsozialismus läßt sich studieren, daß juristisches Handwerkszeug nicht davor bewahrt, daß menschenverachtende Ideologien richterliche Entscheidungen determinieren. Der Rechtswissenschaftler Bernd Rüther hat in seiner Habilitationsschrift "Die unbegrenzte Auslegung" die "ungemein große Interpretationsfreiheit von Gesetzestexten" illustriert und dargelegt, daß die "juristische Methodenlehre für beliebige rechtspolititsche Wertvorstellungen" offen ist. Hier wird die durchaus ambivalente Funktion von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen deutlich.

aus: Jutta Limbach, Im Namen des Volkes, Seite 100

Das Problem, dass der "subjektive Bewertungsspielraum" dazu führen kann, dass Gesetze politisch motiviert in die eine oder andere Richtung "gestreckt" werden, sieht sie vollkommen. Hinzukommt, hier interpretiert der Autor ein bisschen, dass eine bestimmte politische Großwetterlage zuerst einige Richter veranlassen wird ein bisschen zu "strecken" und eine gewisse Tendenz zu konformem Verhalten führt dann dazu, dass der Rest der Richterschaft folgt.

Was sie dann sagt, überrascht allerdings.

Die Richter werden den Kampf um ihre Unabhängigkeit nicht schon dann bestehen, wenn sie deren dem Volke dienende Aufgabe deutlich machen. Sie müssen gleichermaßen und zuallererst unter Beweis stellen, aus der deutschen Vergangenheit gelernt zu haben, daß der Schutz der Menschenrechte und vor allem der Minderheiten in unserem Lande ihre vornehmste Aufgabe ist. Das Grundgesetz, sein Grundrechtskatalog und insbesondere das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde sind eine Antwort auf die Rechtlosigkeit und Entartung des Rechts im Nationalsozialismus.

aus: Jutta Limbach, Im Namen des Volkes, Seite 103

Wie bereits oben erwähnt, ist kaum anzunehmen, dass wir in eine solch kritische Situation noch mal geraten. Es ist die Sichtweise einer Bundesverfassungsrichterin, die mit solchen Fragen, etwa beim Verbot von Parteien, konfrontiert ist. Dann geht es tatsächlich um die Frage, ob diese Partei harte Essentials bedroht. Die sind dann die Demarkationslinie. Wir wissen allerdings nicht, wieso Jutta Limbach sich veranlasst sieht, ihren Kollegen das ins Stammbaum zu schreiben. In der Regel teilt man Selbstverständlichkeiten, zumindest in Buchform, nicht mit.

Unabhängig davon verbleibt bei ihrer Argumentation nur die Hoffnung auf die "moralische Integrität" der handelnden Personen. Darauf würden Wirtschaftswissenschaftler nie, absolut nie vertrauen. Wirtschaftswissenschaftler vertrauen auf systemische Kräfte, die die Menschheit auf dem Pfad der Tugend halten, insbesondere eben darauf, dass der Markt Macht bricht und folglich auch niemand Macht ausnützen kann, aus dem ganzen schlichten Grund, dass niemand Macht hat. So die Idealvorstellung, auf die Details gehen wir ausführlich in der www.economics-reloaded.de ein. Dieser Lösungsansatz, also eine systemische Lösung, scheint relevanter. Wenn man immer mehr Aufgaben an den Staat überträgt, dann braucht man auch Mechanismen, die diese Machtanballung wirkungsvoll kontrollieren. In diesem Zusammenhang ist durchaus vorstellbar, dass Justitia eine unheilvolle Rolle spielt.

Machen wir ernst mit Demokratie, dann muss das ganze System auf Demokratie getrimmt sein. Die öffentliche Verwaltung muss entscheidungsrelevante Fakten von sich aus liefern, der Bürger muss die Möglichkeit haben, diese Fakten einzuklagen und das Bildungssystem muss das theoretische Rüstzeug liefern, damit diese Fakten bewertet werden können.

Jetzt kommt die ultimative Werbeeinblendung: Volkswirtschaft ist eine Querschnittswissenschaft. Sie sollte Schulfach sein. Über die Ökokaste kann man sich durchaus lustig machen, das tut der Autor ja ausführlich. Er geht aber trotzdem davon aus, dass sie in den letzten 250 Jahren es geschafft hat, den Korridor, innerhalb dessen irgendwo die Wahrheit liegt, einigermaßen einzugrenzen. Wir haben ja auch in den letzten 100 Jahren sehr illustrativ gezeigt bekommen, was geht und was eben gar nicht geht. Justitia wandelt da eher auf abseitigen Pfaden, die eher nicht gehen. Macht ohne Kontrolle ist etwas, was eher nicht geht.

Die Vermittlung grundlegender ökonomischer Zusammenhänge wäre sinnvoll. Dann bekämen wir auch bessere Richter, denn die Lektüre von Texten dieser Berufsgruppe lassen einen manchmal schon den Eindruck gewinnen, dass es ihnen am Grundverständnis elementarer Grundlagen unserer Wirtschaftssystem mangelt und wenn die Wirtschaft zusammenbricht, dann hilft uns auch Justitia nicht mehr.

Die Bedeutung der Justiz für die Aufrechterhaltung der Demokratie ist minimal, wie wir ja jetzt auch in den verschiedenen Krisenherden dieser Welt beobachten können. Auch wenn der deutsche Richterbund der Meinung ist, dass er mit seine Kolumbienhilfe einen Beitrag leistet zur Etablierung rechtstaatlicher Strukturen, ändert das nichts an der Tatsache, dass die Wirkung, von konkreter humanitärer Hilfe mal abgesehen, schlicht Null ist.

Er könnte sich aber für eine Abschaffung der Drittstaatenregelung einsetzen. Das ist vielleicht nicht so werbewirksam, dafür aber konkret. Politisch Verfolgte kommen nämlich gar nicht mehr nach Deutschland. Die Kolumbienhilfe suggeriert, dass es vor allem Justizangehörige sind, die dem Terror zum Opfer fallen. Das ist Nonsense. Es sind vor allem Abgeordnete des Parlaments, Gewerkschafter, Journalisten, Künstler etc.. Eine höhere Besoldung und die Unabhängigkeit der Richter etc. sind zwar bekannte Forderungen, aber weitgehend sinnlos, wenn das staatliche Gewaltmonopol erodiert.

Der deutsche Richterbund kann wünschen, dass in denen von der FARC besetzten Gebiete die richterliche Unabhängigkeit durchgesetzt wird, er bezweifelt nur, dass die FARC interessiert, was der deutsche Richterbund meint.

Juristen neigen dazu sich gnadenlos zu überschätzen und sich mit einer Aura zu umhüllen, die der rationalen Bewertung eher abträglich ist. Was aber einen wirklich vom Hocker haut, ist die Meinung des deutschen Richterbundes, dass eine objektive Einschätzung der Situation in Kolumbien durch die kolumbianische Botschaft in Berlin erfolgen kann. Ob der deutsche Richterbund wirklich so gnadenlos naiv ist oder nur so tut, kann man nicht beurteilen. Es mag schon sein, dass der deutsche Richterbund auch der Meinung ist, dass man von der iranischen Botschaft eine objektive Darstellung der Situation im Iran erhält, das ändert aber nichts daran, dass dies kompletter Unsinn ist.

Wahrscheinlich geht der deutsche Richterbund auch davon aus, dass bei Betrugsdelikten die Darstellung des Betrügers die Richtige ist. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Organisationen, auch bei der UN, die die Justizsysteme in den verschiedenen Ländern objektiv bewerten, für Kolumbien zum Beispiel liegt von der UN dieses Dokument vor, siehe Examen de los informes presentados por los Estados partes en virtud del artículo 40 del Pacto. Eine Kontaktaufnahme zu Richtern und Staatsanwälten in Kolumbien über die kolumbianische Botschaft ist, vorsichtig formuliert, kein wissenschaftlicher Ansatz.

Wir haben keine Ahnung, wer beim deutschen Richterbund für die Website zuständig ist und der deutsche Richterbund verrät einem das auch ohne weiteres nicht, wir haben diesbezüglich bereits telefonisch und per email angefragt. Allerdings ist das Internet das effizienteste Medium zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Für die Akzeptanz der Rechtssprechung in der Öffentlichkeit ist eine effiziente Kommunikation mit der Öffentlichkeit unumgänglich. Auch das gehört eben zur Professionalität.

Das Urheberrecht ist aufgrund seines ephemeren Charakters, letztlich wird das Problem ökonomisch gelöst, kein besonders interessantes Thema.

[Es sei denn, man hat eben so einen Prozess am Hals. Für Jugendliche ist das natürlich eine Erfahrung, die sie nicht dazu veranlassen wird, Vertrauen zur "Rechtstaatlichkeit" zu entwickeln. Der Kollateralschaden der Abmahnindustrie ist also erheblich.]

Die Abmahnindustrie wird noch ein paar Jahre klagen, dann raubkopiert niemand mehr, aber es wird dann deutlich, dass die Probleme der Urheber mit den "Raubkopien" überhaupt nichts zu tun haben und sie sich ohne "Raubkopien" ökonomisch schlechter stellen. Die Krise der Musikindustrie und der Filmindustrie, wir erinnern uns noch alle an das große Kinosterben in den achtziger Jahren und die Probleme der Musikindustrie, die nur durch die CD kurzfristig entspannt wurde, hat mit den "Raubkopien" rein gar nichts zu tun. Aber selbst wenn in fünf Jahren das Urheberrecht kein Thema mehr ist, können wir daraus eine Menge lernen. Wir können daraus lernen, wie leicht die Justiz von bestimmten Interessensgruppen instrumentalisiert werden kann und wie leicht die Rechtssprechung ins "Rutschen kommt".

Der Autor würde eher vermuten, dass man für die Demokratie mehr tut, wenn man relativ einfache Dinge einfach und klar erklärt. Man könnte also mal eine light Version von Karl Popper unters Volk bringen, siehe www.economics-reloaded.de dann kritischer Rationalismus. Demokratie ist ein Prozess der Erkenntnisgewinnung. Verschiedene Gruppen machen Vorschläge, wie man ein bestimmtes Problem am Besten löst. Sie haben dann, wenn sie ausreichend Leute davon überzeugen können, die Möglichkeit, ihre Vorschläge in die Tat umzusetzen. Ist das Resultat wie erhofft, dann ist das super und sie dürfen weitermachen. Wenn nicht, probiert man es mit einem anderen Lösungsvorschlag.

Dieser Prozess gelingt natürlich dann besonders gut, wenn die Wähler die Fakten kennen und das nötige theoretische Wissen haben, um die Fakten auch zu beurteilen. Wenig realistische Lösungsvorschläge kommen dann gar nicht erst zur Ausführung. Damit ist dann auch klar, wo der Hase im Pfeffer liegt. Die Fakten müssen auf den Tisch, das muss das Internet leisten, siehe Präliminarien zu www.economics-reloaded.de und das Bildungssystem muss auf Demokratie getrimmt werden. Was wir in einer Demokratie weniger brauchen, sind Lobbygruppen, die sich mit der Aura der Allwissenheit umhüllen und noch weniger brauchen wir Leute, die unkontrolliert Macht ausüben. Das war noch nie gut und noch weniger bei Juristen und widerspricht fundamentalen Prinzipien unserer Wirtschaftsverfassung.

Demokratien in Ägypten, Venezuela, Nicaragua, Tunesien wherever scheitern, wenn das nicht begriffen wird. Wähler nehmen hin, dass die Wahlmöglichkeit abgeschafft wird, wenn es ihnen dann wirtschaftlich besser geht, bzw. sie vermuten, dass es ihnen dann wirtschaftliche besser geht. Sie vergessen dabei, dass eine Wahl immer nur eine Option unter vielen ist und die einzige Möglichkeit herauszufinden, was die optimale Option ist, ist Trial and Error.

Das Grundproblem, das der Autor mit Jutta Limbach hat, ist die Tatsache, dass sie alle ihre Hoffnung auf die moralische Integrität der handelnden Akteure setzt.

Diese Überlegungen [sie bezieht sich auf die Zweischneidigkeit der richterlichen Unabhängigkeit und den Interpretationsspielraum von Gesetzen] sollen nicht in der Meinung irre machen, dass die richterliche Unabhängigkeit ein verteidigungswertes Prinzip ist. Ohne eine unabhängige, aufrechte und vertrauenswürdige Justiz werden wir die Demokratie nicht zu bewahren vermögen. Ob die Justitia mit den verbundenen Augen als Wahrbild richterlicher Entscheidungstätigkeit taugt, ist durchaus fragwürdig. Das mag einleuchten, soweit damit das Absehen von Äußerlichkeiten auf den Begriff gebracht oder ins Bild gesetzt wird. Ohne Ansehung der Person zu richten, verspricht aber nur dann ein gerechtes Urteil, wenn statt dessen der Hintergrund des sozialen Konfliktes ins Auge gefasst wird und die materiellen Werte der geltenden Rechtsordnung berücksichtigt werden.

aus: Jutta Limbach, Im Namen des Volkes, Seite 104

Den Nachsatz "...wenn statt dessen der Hintergrund des sozialen Konflikte ins Auge gefasst wird.." muss man wohl interpretieren. Gemeint ist wohl, dass ein Gesetz nicht buchhalterisch angewendet wird, sondern so ausgelegt wird, dass die Rechtssprechung ein gesamtgesellschaftlich sinnvolles Ziel verwirklicht. Um mal ein Beispiel zu nehmen, das nicht aus dem Bereich Urheberrecht stammt. Erntet eine Gruppe Kinder die Kirschen eines Kirschbaums ab, die andernfalls verfault wären [ein in der BRD ziemlich häufig vorkommender Fall, im Schwarzwald werden Kirschen weitgehend lediglich zu Schnaps verarbeitet, ansonsten ist das ökonomisch uninteressant] dann kann man natürlich wegen Diebstahl anklagen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Man kann es aber auch lassen, denn es ist kein Schaden entstanden.

Ein anderes Beispiel, wesentlich spektakulärer, ist die aktuelle, wir schreiben das Jahre 2013, Weigerung der spanischen Richter, Leute, die durch die Immobilienkrise ins Straucheln geraten sind qua Zwangsräumung aus ihren Wohnungen zu werfen. Das macht nämlich in der Tat wenig Sinn, da diese Wohnungen dann schlicht leer stehen würden.

Jutta Limbach liefert aber keine Evidenz dafür, dass der durchschnittliche Richter dies zu leisten vermag. Richter sind nicht mal dann in der Lage "...den Hintergrund des sozialen Konfliktes ins Auge zu fassen und die materiellen Werte der geltenden Rechtsordnung" zu berücksichtigen, wenn es hierfür kaum mehr als ein bisschen gesunden Menschenverstandes bedurft hätte, wie der Fall Emmely zeigt. Richter können auch durchaus mal auf die Idee kommen, einem Ehemann das Recht zuzugestehen seine Frau zu verprügeln, weil dies im Islam üblich sei, siehe Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran. In diesem Fall zeigte die Richterin zwar irgendwann Einsicht, aber das ist wohl eher auf den medialen Wirbel zurückzuführen.

Naheliegenderweise besagen einzelne Beispiele exakt gar nichts. Solange die Urteile aber nicht systematisch veröffentlich werden und damit einer systematischen Untersuchung zugänglich sind, kann man auch keine Aussagen darüber machen, inwiefern der "Appell an das Gewissen" irgendwie sinnvoll ist. Im Übrigen nennt Jutta Limbach selber Studien, die eben genau diese Hoffnung als unbegründet erscheinen lassen.

Um es mal kurz zu machen. Die Hoffnung, dass Justitia sich intensiv Gedanken macht über die wirtschaftlichen, sozialen Aspekte der Rechtssprechung, deren Akzeptanz in der Öffentlichkeit etc. etc. ist in etwa so begründet, wie die Hoffnung, dass ein Monarch gerecht, weise und väterlich über seinem Volke wacht. In die Figur des Monarchen kann man alles mögliche hineinphantasieren. Dass er unparteiisch über den Parteien steht, für Kontinuität sorgt, als Autorität anerkannt wird etc. etc.. Letztlich war die absolute Monarchie aber kein Erfolgsmodell, auch wenn dies der Selbstwahrnehmung Wilhelms II und Konsorten, wie auch der Wahrnehmung von Justitia in dieser Zeit und in der Weimarer Republik, entsprach.

Die Öffentlichkeit dürfte auch mehr Interesse an einer Kontrolle haben, so denn die Fakten und das Wissen zur Verfügung steht, als Justitia hat, auf dem Pfad der Tugend zu wandeln. Geht es also um konkrete Handlungsoptionen und Einflussmöglichkeiten, ist die Öffentlichkeit die interessantere Variable, denn Justitia ist schlicht eher ein nicht beeinflussbarer Parameter. Die gleiche Frage, wie viel Demos, Volk, braucht das Land, wird ja auch immer diskutiert im Rahmen von Volksentscheiden. Der Dauerbrenner ist hierbei der Pöbel, der immer mal wieder nach der Todesstrafe schreit, weshalb man den Pöbel nicht abstimmen lassen darf. Für die ewige Weisheit von Justitia fehlt allerdings einfach die empirische Evidenz. Als Durchschnittleistung über die Jahrhunderte hinweg war sie dem gemeinen Volk nicht überlegen. Die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit wird also sicher nicht gefährdet, wenn man über Justitia mal etwas intensiver diskutiert, zumal mit Justitia ja ein Dialog nicht so richtig möglich ist. Sie sieht hierfür nur eine geringe Notwendigkeit und wird gezwungenermaßen hinnehmen müssen, dass man über sie spricht, aber nicht mit ihr.

 


update
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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