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Trotz der Schlappe, die es sich beim Amtsgericht Frankfurt zugezogen hat, ist das Duo Klein / Lochstampfer weiterhin aktiv. Man probiert es halt immer wieder, selbst wenn einem die Gerichte inzwischen sogar das Anwaltshonorar streichen, siehe Urteil Amtsgericht Frankfurt. (Was ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang ist.) Den vorgerichtlichen Schriftverkehr bilden wir nicht mehr ab, er wurde bereits ausführlich erläutert. Es handelt sich bei den Schriftsätzen von Eugen Klein immer um dieselben gleichen Textbausteine mit den immer gleichen Fehlern. Einen schnellen Überblick kann man unserer Strafanzeige gegen Herrn Carsten Knepper entnehmen. Am Ende ist ein Link.

Das Amtsgericht Hannover allerdings wankt bislang lediglich, gibt sich aber noch nicht geschlagen und darauf baut eben auch das Duo Klein / Lochstampfer. Zwar kommen sie selbst beim Amtsgericht Hannover nicht mehr durch, die Sache endete mit einem Vergleich 60 / 40, aber immerhin kämpft das Amtsgericht Hannover noch und gibt sich nicht geschlagen. Allerdings hat die Sache hier eine Pointe, denn der Vorsitzende Richter, Carsten Knepper, musste schon rotzfrech lügen, damit für das Duo noch was übrig bleibt.Was war passiert ?

Wie üblich hat sich das Duo auf die MfM Honorare berufen, die allerdings schon ein paar hundertmal von Gerichten nicht anerkannt wurden. Hannover ist da wie gesagt standhaft. Allerdings haben wir mal bei der MfM nachgefragt, ob denn für dieses Bild, wie üblich ging es um ein Stockbild allerhöchster Banalität, das Knipsbild eines Löwenzahns, die MfM Tarife tatsächlich gelten. Die Antwort der MfM, genau genommen von deren Vorsitzender Frau Pallaske, verblüffte dann. Die MfM Honorare gelten nur, wenn der Urheber nachweisen kann, dass er diese Honorare auch tatsächlich, also durch eine normale Lizenzierung und nicht über Abmahnungen, auch erzielt. Der Nachweis, dass Uwe Lochstampfer diese Tarife nicht erzielt, war jetzt einfach zu erbringen, denn Uwe Lochstampfer bietet seine Bilder auch zwischen 1 und 6 Euronen auf diversen Stockbilder Datenbanken an und hat sie bereits an diverse Firmen für 3,50 verkauft. Damit ist klar, dass sich das Duo auf die MfM Honorare NICHT berufen kann, denn diese gelten eben nur, wenn der Urheber die MfM Tarife auch tatsächlich erzielt. Damit brach natürlich die Argumentation des Duos zusammen.

Wer die Unterlagen braucht, möge sich an uns wenden. Wir haben sowohl das Email der MfM, Screenshots von Bildatenbanken mit den entsprechenden Informationen, wie auch den Namen des Unternehmens.

Jetzt aber kommt die verblüffende Wendung. Der Vorsitzende Richter, Carsten Knepper, behauptete dann frech, dass er HUNDERTE von Fällen kenne, wo Uwe Lochstampfer seine Bilder bereits für die MfM Honorare lizenziert hat. Das ist eine starke Aussage. Herr Carsten Knepper kennt also etwas, was es schlicht gar nicht gibt. Niemand hat es bis jetzt geschafft, trotzt intensiver Bemühungen, einen EINZIGEN Fall auszumachen, wo Uwe Lochstampfer seine Bilder für einen den MfM Tarifen entsprechenden Betrag lizenziert hat. Viele haben es allerdings schon geschafft, Fälle zu finden, wo er diese Bilder für Beträge zwischen 0 und 6 Euro lizenziert.

Eugen Klein blabberte dann etwas, dass er Unterlagen vorlegen könnte, aus denen sich ergibt, dass Uwe Lochstampfer diese Honorare erzielt, wenn die Beklagte dies gefordert hätte. Damit war das Maximum an Lächerlichkeit eigentlich erreicht, denn der gesamt Schriftverkehr ging einzig um diese Frage. Des weiteren war Uwe Lochstampfer als Zeuge geladen, der hat es aber vorgezogen, zu diesem Punkt nicht Stellung zu nehmen und hatte ausgerechnet an diesem Tag zu dieser Uhrzeit einen unaufschiebaren Zahnarzttermin.

Des weiteren wurde sowohl Carsten Knepper, als auch der Präsident des Amtsgerichts Hannover, wie auch die Staatsanwaltschaft Hannover aufgefordert, Belege vorzulegen, aus denen sich ergibt, dass Uwe Lochstampfer seine Bilder bereits zu den MfM Honoraren lizenziert hat. Dies ist nicht geschehen. Die jeweiligen Antworten waren ausweichend, bzw. auf den eigentlichen Tatbestand, Rechtsbeugung, wurde nicht eingegangen.

Solche Belege gibt es nicht, zumal es auch, so sie existierten, kein großes Problem sein müsste, solche vorzulegen, sie müssten aufgrund der zahlreichen Verfahrene, die das Duo bereits in Hannover angestrengt hat, schon gerichtlich vorgelegt worden sein. Die schlichte Tatsache ist die: Es hat sich beim Amtsgericht Hannover noch keiner die Mühe gemacht, nachzuprüfen, ob die MfM Honorare tatsächlich angesetzt werden können, bzw. man hat sich beharrlich geweigert zur Kenntnis zu nehmen, im Zweifelsfalle eben auch, wie bei Carsten Knepper, durch freches Lügen, dass diese eben nicht gelten. Anders formuliert. Alle in dieser Sache vom Amtsgericht Hannover erstellten Urteile sind falsch, weil die MfM selbst verneint, dass in diesem Falle die MfM Tarife gelten.

Vermutlich gibt das Duo jetzt auf. Sollte aber doch noch jemand betroffen sein, kann er das email der MfM, welches bestätigt, dass die MfM Honorare nur anzusetzen sind, wenn der Urheber nachweist, dass er diese Honorare auch im Rahmen einer Lizenzierung erzielt, sowie Screenshots, die zeigen, dass Uwe Lochstampfer seinen Bilder für Beträge zwischen 1 und 6 Euro auf Stockbilder Datenbanken anbietet, von uns erhalten. Vermutlich wird man auch beim Amtsgericht Hannover allmählich vorsichtig, zumal wir bei jedem Prozess, denn vor dem Amtsgericht Hannover geführt wird, sofern wir davon erfahren, anwesend sind.

Da also Herr Carsten Knepper in seiner Funktion als Richter zugunsten des Klägers eindeutig gelogen hat, haben wir ihm die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen. Dies hat er nicht getan. Schriftverkehr siehe unten. Des weiteren haben wir den Präsidenten des Amtsgerichts Hannover über den Vorfall informiert. Dieser teilte uns mit, Schreiben siehe unten, dass wir am Verfahren nicht als Beklagte involviert waren, was zutreffend ist, aber rechtlich irrelevant. Um Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen, brauche ich am Verfahren nicht als Beklagter beteiligt zu sein und Strafanzeige haben wir dann bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt. Diese wiederum teilte uns vieles mit, allerdings nichts, was im Zusammenhang mit dem Kernvorwurf gestanden hätte: Der Tatsache eben, dass Herr Carsten Knepper in seiner Funktion als Vorsitzender Richter zugunsten einer Partei gelogen hat. Die Lust, die offensichtliche Rechtsbeugung strafrechtlich oder dienstrechlicht zu verfolgen, ist also nicht ausgeprägt, was ja irgendwie nachvollziehbar ist.

Desweiteren hat die Beklagte selbst zweimal Strafanzeige erstattet. Hierauf erfolgte keine Antwort. Schreiben siehe unten.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass auch das Amtsgericht Hannover zunehmend die Tatsachen berücksichtigen wird. Und Tatsache ist, dass sich Uwe Lochstampfer auf die MfM Honorare nicht beziehen kann, weil er diese Honorare eben nicht am Markt erlöst, bzw. nicht durch einen normale Lizenzierung seiner Bilder, weil nach den Aussagen der MfM selbst, dies die Bedingung für die Gültigkeit der MfM Tarife ist.

Leider hat auch die MfM irgendwann den Braten gerochen. Weitere Fragen blieben dann unbeantwortet. Die MfM behauptet, dass die von ihr ausgewiesenen Honorare repräsentativ seien, allerdings verrät sie nicht, wie das Zahlenwerk zustande kommt. Wenn nur hochpreisige Bilder, die es zweifelsohne gibt, ihrem Zahlenwerk zugrunde liegen, dann sind die von ihr ausgewiesenen Honorare eben für den Gesamtmarkt nicht repräsentativ, was sie ja auch implizit mit der oben genannten Aussage offen zugibt. Weiter wäre im Falle von Bildern die gesamte Welt der relevante Markt. Es bleibt unklar, ob wirklich alle Anbieter von Bildern weltweit Eingang in das Zahlenwerk gefunden haben. Zu vermuten ist, dass Anbieter aus Deutschland überwiegen. Des weiteren bleibt natürlich prinzipiell unklar, wie die MfM Homorare die Preise, die üblicherweise für Stockbilder bezahlt werden, um bis um 180 fache übersteigen können. Aber immerhin, mit der oben genannten Aussage macht sie einen Rückzieher, obwohl sie natürlich kein sonderliches Interesse daran hat, das an die große Glocke zu hängen. Die wollen ja ihr Büchlein verkaufen.

Weiter hat Herr Carsten Knepper den Prozess um jeden Preis nach Hannover ziehen wollen. Der fliegende Gerichtstand ist umstritten. Was private Seiten angeht, ist er bereit abgeschafft und nach den neuesten Verlautbarungen unserer Justizministerin soll er auch für gewerbliche Seiten abgeschafft werden. Unabhängig davon war er aber bereits vorher umstritten. Maßgeblich ist nach allgemeiner Rechtssprechung der Adressatenkreis der Website und der war in diesem Fall sehr eng lokal begrenzt, das zuständige Gericht wäre also Radolfszell gewesen, was die Chancen des Duos hier noch Profite zu erzielen wohl drastisch reduziert hätte. Andere Gerichte, siehe Amtsgericht Frankfurt, orientieren sich mehr an harten Fakten und die Richter dort lügen nicht dreist. Carsten Knepper allerdings hat das, entgegen der gefestigen Rechtssprechung und entgegen der Auffassung des Bundesjustizministeriums verneint und den Prozess an sich gezogen. Im Nachhinein kann man sagen, er hätte sich viel Ärger ersparen können, wenn er das mal gelassen hätte.

Allerdings kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Das Duo hat sich wohl erhofft, dass die Beklagte nicht anreist, was diese aber nicht getan hat, sie ist nach Hannoer gefahren und diese Anreise ist mit allem drum und dran so teuer, dass auch dann, wenn das Duo nur 40 Prozent der Kosten trägt, die Sache keinen Gewinn mehr abwirft. Da die Abmahnanwälte bei privaten Websites ohnehin keine Chance haben, da die Honorare bei privaten Webiste gedeckelt sind, bleiben nur noch die "gewerblichen". In Anführungsstriche deswegen, weil der Begriff gewerblich von Abmahnananwälten extensiv interpretiert wird. Handelt es sich aber tatsächlich um ein Unternehmen, wie in diesem Fall, dann kann es für den Kläger verdammt teuer werden. In diesem Fall musste für die Zeit der Abwesenheit jemand auf Abruf bereit stehen, der eine Zertifizierung nach dem Tierschutzgesetz besaß und das war teuer. Hinzu kommen Fahrtkosten, Hotel etc..

Insgesamt ist davon auszugehen, dass das Duo nun seine Tätigkeit einstellt. Sollte sie es aber wieder Erwarten nicht tun, so können wir Unterlagen liefern aus denen hervorgeht, dass es sich auf die MfM Tarife eben nicht beziehen kann, weil die MfM selbst die Gültigkeit für Stockbilder wie die von Uwe Lochstampfer verneint. Wenn man uns benachrichtigt, gehen wir auch nach Hannover als Zuschauer. Wir gehen aber davon aus, dass dort jetzt nicht mehr gelogen wird und man sich an Tatsachen hält. Sollte dies dennnoch der Fall sein, hätten wir eine weiteren Fall für die Staatsanwaltschaft. Irgendwann wird man die Tatsache, dass eine Rechtsbeugung vorliegt, nicht mehr bestreiten können.

Wir haben also die Situation, dass in derselben Sache einmal die MfM Honorare, wie von Frau Benz, vollständig anerkannt werden. Wir haben die Situation, dass diese drastisch reduziert wird und das Anwaltshonorar gestrichen wird, Frankfurt, und wir haben einen 40 / 60 Vergleich, wobei wir eben auch beim selben Gericht, Regina Benz / Carsen Knepper, erhebliche Unterschiede haben. Bei den letzt genannten dürfte das mit mangelnder Qualifikation zu tun haben. Sie kapieren einfach nicht, bzw. wollen nicht kapieren, dass die MfM Tarife nicht angesetzt werden können.

Fazit: Wer betroffen ist, sollte auf keinen Fall bezahlen. Selbst wenn man das Verfahren nicht von Hannover wegbekommt, die vom Bundesjustizministerium geforderte Abschaffung des fliegenden Gerichtstand auch bei "gewerblichen Seiten" ist noch nicht in ein Gesetz gegossen und um Entscheidungen anderer Gerichte scheint man sich in Hannover nicht zu kümmern, ist man auch in Hannover vorsichtig geworden und da auch der Kläger einen Teil der Kosten trägt, wird er letztlich auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Allerdings sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, bei der keine finanziellen Verpflichtungen zugesagt werden.

Schriftverkehr

Schreiben an Carsten Knepper => Antwort keine
Schreiben an den Präsidenten des Amtgerichts Hannover => Antwort => unsere Antwort auf dieses Schreiben
Schreiben an die Staatsanwaltschaft => Antwort der Staatsanwaltschaft




Die Staatsanwaltschaft weigert sich auf den eigentlichen Tatvorwurf, der klar in der Betreffzeile genannt ist, einzugehen. Die Beklagte selbst hat dann nochmal selbst zweimal Anklage erhoben, die den eigentlichen Tatvorwurf noch stärker in den Vordergrund rücken. Auf diese Schreiben erfolgte keine Anwort. Was wir erstmal nachvollziehen, aber nicht gutheißen können.

Anzunehmen ist, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist und das Duo nicht mehr klagen wird. Das Beispiel war zugegebenermaßen harmlos, trotzdem illustrativ. Ein Korrektiv für die festgestellten Mängel könnte eine Bewertung von Rechtsanwälten im Internet sein und eine konsequente Veröffentlichung von Urteilen. Es ist naheliegend, die Gründe wurden erläutert, dass Systeme, die nicht systemisch kontrolliert werden, aus dem Ruder zu laufen drohen.



 


update 1, 2, 3
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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