update 3

Jetzt wird es spannend und man erhält Einblick in Interna. Spaßeshalber hat der Autor die "Leistung" des Eugen Klein im google Branchenbuch bewertet. Das sah schlussendlich so aus.
-------------------------
Am besten mal googeln unter Eugen Klein, Rechtsanwalt, man wird fündig und es ist lustig zu lesen. Der Beitrag unten ist richtig. Die Schreiben des Herrn Klein sind länger und über weite Strecken rechtlich irrelevant, was aber damit zusammenhängt, dass er Textbausteine aneinanderfügt. Wir sammeln seine Schreiben aus mehreren Verfahren und es ist überwiegend paste and copy. Der Beitrag unten hat ihn auch nicht als Mandant bewertet, sondern lediglich die Schriftsätze beurteilt, dafür muss man nicht Mandant sein. Eugen Klein dürfte wohl auch einer der ganz wenigen Rechtsanwälte sein, die es tatsächlich mal geschafft haben, von einem Gericht das Honorar gestrichen zu bekommen. Es beurteilte seine Leistung als obsolet. Ansonsten ist er lustig, ich wünsche ihm noch viel Spass. Wir hatten ihn auch.

Ursprünglich hat K. noch Stellung genommen, das hat er inzwischen gelöscht. Wir fassen das nochmal zusammen. Er hat nicht gewonnen, sondern gnadenlos verloren. Das Amtsgericht Frankfurt hat ihm sogar vollständig sein Honorar gestrichen. Das ist ziemlich einmalig. Er bzw. auch sein Mandant, hat auch die Gerichtskosten bezahlt. Weiter klagt Herr Klein auch öfter mal bei Bildern, ohne aktiv legitimiert zu sein, auch darüber lacht das gesamte Internet. Einfach mal googeln. Rechtlich gesehen ist es unerheblich, wie oft man ihm irgendwas erklärt, dass er schwierige Prozesse führen kann, ist unwahrscheinlich, da würde ich eine anderen Rechtsanwalt empfehlen. Er scheitert an Grundlagen. Bei ihm gibt es sogar eine gesamtschuldnerische Haftung bei Unterlassungsschulden, also er scheitert wirklich an bread and butter. Darüber hat sich dann das Landgericht Hannover köstlich amüsiert. Unterschied Lichtbild, Lichtbildwerk hat er wahrscheinlich bis zum heutigen Tag noch nicht kapiert, zumindest nach den Unterlagen, die hier vorliegen. Und nein, auch den letzten Prozess hat er nicht gewonnen, da lügt er. Das war ein Vergleich 40 / 60. Und sein Vergleich Fahrrad / Bilder zeigt ja auch schon, dass er der Komplexität der Materie nicht gewachsen ist. So in dem Stil sind auch seine Schreiben. Wenig rechlich Substantielles, viel Geschwätz. Richtig ist, dass die Rechtslage hier relativ simpel war, für ihn aber eine echte Herausforderung. Man kann dem Beitrag unten nur zustimmen. In einem komplexen Rechtsfall, besser einen anderen nehmen, das Angebot ist ja üppig.

Da Herr Klein hier ja so mitteilsam ist, kann er hier sicherlich zur Sachaufklärung beitragen und der interessierten Gemeinde verraten, ob a) der Zahnarzttermin gefaked war, also entweder gar nicht vorhanden war, oder auch problemlos zu einem anderen Zeitpunkt möglich gewesen wäre, und b) was denn der Herr Lochstampfer mit seinen Bildern bei legaler Lizenzierung verdient? Sind es Beträge zwischen 0 und 3,50, wie wir aufgrund unserer Recherchen festgestellt haben, oder Beträge von 140 Euro, wie er behauptet. Ich auf jede Fall würde eher keinen Rechtsanwalt beauftragen, der mit Tricks arbeitet, aber Herr Klein wird uns jetzt sicherlich gleich sagen, ober er hier getrickst hat. Und beim nächsten Prozess wird er dann auch sicher wissen, was sein Mandant mit der Lizenzierung seiner Bilder tatsächlich verdient. Die Aussage der MFM selbst entspricht im übrigen dem Gesetz. § 97 stellt auf tatsächliche Werte ab, nicht auf Phantasiewerte. Ich erkläre ihm aber in der nächsten Verhandlung die Zusammenhänge gerne nochmal und die läuft dann ohne Tricks. Auf die MFM Tarife kann er sich nach Aussagen der MFM eben nur beziehen, wenn sein Mandant das tatsächlich erzielt, tut er aber nicht. Also mit zwei Prozessen hat er jetzt mächtig Schiffbruch erlitten, aber ich vermute beim dritten Mal hat er dann die Zusammenhänge erfasst. Da zahlen aber seine Mandanten ordentlich Lehrgeld, es sei denn ein Gericht ist so nett und streicht sein Honorar.

-------------------------

Der Beitrag gab lediglich Tatsachen wieder, so dass der Versuch, ihn über den Gerichtsweg löschen zu lassen von vorneherein ziemlich hoffnungslos war. Hintegrund ist, dass Eugen Klein auf den ersten Abschnitt mal geantwortet hat, irgendwas mit Fahrräder klauen, da sieht er Parallelen zum Urheberrecht. Der Unterschied besteht, um es schlicht auszudrücken, darin, dass § 97 UrhG eine Entschädigung für entgangenen Gewinn vorsieht, bzw. Ausgleich des Schadens und der beträgt nun mal, wenn der Urheber seine Bilder regelmäßig zu Beträgen zwischen 0 und 6 Euro verscherpelt eben maximal 6 Euro und bei Diebstahl gibt es auch keine Abmahnungen. Irgendwann war Eugen Klein sein eigener Beitrag woll selber peinlich und er hat ihn wieder gelöscht. Darauf beziehen sich die nächsten zwei Abschnitte, das ist aber nicht der Punkt.

Der eigentliche spannende Punkt ist, dass Eugen Klein dann gegen google auf Löschung des Beitrages geklagt hat. Das Verfahren läuft dann so ab, dass google an den Autor des Beitrages eine Aufforderung zur Stellungnahme schickt. Reagiert dieser nicht, dann wird der Eintrag gelöscht. Das ist in diesem Falle beim ersten Mal passiert, weil die Aufforderung von google übersehen wurde. Dasselbe ist dann auch beim zweiten Mal passiert und dann wurde reagiert, mit der Wirkung, dass google den Beitrag nicht löschte und Eugen Klein beim Landgericht Hannover klagte. (Landgericht, weil der Streitwert höher war als 5000 Euro.) Google lässt es also tatsächlich auf einen Prozess ankommen, was man aber eher zufällig erfährt. In diesem Fall ging aus dem Schreiben des Rechtsvertreters von Eugen Klein hervor, Eugen Klein, der Rechtsanwalt, lässt sich bei Rechtstreitigkeiten in eigener Sache selber vertreten, hervor, dass Eugen Klein bereits geklagt hat und netterweise wurde auch das Aktenzeichen bekannt gegeben: 8 O 97/19. Das hat der Autor dann vom Landgericht Hannover eingefordert und erhalten, siehe 8 O 97-19 Urteil.pdf. Das war eine krachende Ohrfeige für Eugen Klein und eine teure obendrein. Gerichtskosten, Rechtsanwalt von google, sein Rechtsanwalt.

Da das Urteil noch ein paar Fragen aufwarf, wurde Eugen Klein noch mit diesem Schreiben um eine Stellungnahme gebeten, worauf allerdings, wie zu erwarten, keine Antwort erfogte.

-------------------------
Sehr geehrter Herr Klein,

wie Sie sicher wissen, analysieren wir die Abmahnindustrie auf der www.recht-eigentartig.de aus systemischer Sicht. Ihr Kasus dient uns hierbei zur Illustration systembedingter Fehlanreize, die durch mehr Transparenz behoben werden könnten. Diesen Zweck erfüllt die www.recht-eigenartig.de. Wir werden dieses Projekt in Zukunft weiter ausbauen. Dieses und sehr zahlreiche andere Initiativen haben auch dazu geführt, dass die Aktivitäten der Abmahnindustrie nun durch Änderung der Rechtslage zumindest teilweise eingedämmt wurde.

Sie begehrten erneut die Löschung meines Beitrages zu Ihrer Person im Google Brancheneintrag. Der Vorgang ist von allgemeinem Interesse, da er zeigt, wie google mit solchen Begehren umgeht. Offensichtlich löscht google die Beiträge nicht ohne weiteres und lässt es sogar auf ein gerichtliches Verfahren ankommen, wobei Sie den Prozess vollständig verloren haben. Das entsprechende Urteil vom 19.3.2020 zum Aktenzeichen 8 O 97/19 liegt uns jetzt vor und wird von uns auf der genannten Seite veröffentlicht und kommentiert. Gegenstand der Veröffentlichung wird auch dieses Schreiben sein. Wir entnehmen Ihrem Schreiben, bzw. dem Schreiben des Herrn Jöckel, wenn Sie nicht selbst der Verfasser sind, dass dies ganz in Ihrem Sinne ist und als förderlich aufgefasst wird. Wir zitieren aus Ihrem Schreiben.

"Vielmehr sind wir es gewohnt, uns mit sachlicher Kritik konstruktiv auseinanderzusetzen und auf diese zu reagieren. Insoweit wird Kritik sogar als förderlich betrachtet."

Sie haben nun die Gelegenheit, sich mit sachlicher Kritik konstruktiv auseinanderzusetzen bzw. offene Fragen zu klären und so zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess beizutragen. Konkret werden Sie aufgefordert, zu den folgenden Punkten Stellung zu nehmen.

1) Bezugnehmend auf das oben genannte Urteil führen Sie in Ihrem Schreiben an google an:

"Die Bewertung war exakt so wie sie nunmehr bereits zum wiederholten Male (!!!) veröffentlicht worden ist, bereits Gegenstand eines Verfahrens gegen die Google Ireland Ltd. vor dem Landgericht Hannover. Wir dürfen Sie auf das Urteil vom 19.3.2020 zum Aktenzeichen 8 O 97/19 verweisen. In diesem Fall wurden Sie durch das Landgericht Hannover sogar darauf hingewiesen, dass es sich bei der Rezension um Schmähkritik handelt."

Tatsächlich wird genau dies vom Landgericht Hannover verneint.

"Schließlich ist auch die Äußerung [......] nicht als unzulässige Schmähkritik zu bewerten."

Die Aussage bezog sich zwar nicht auf meinen Beitrag, sondern auf den zweiten von Ihnen als ungerecht empfundenen Beitrag, aber es ist die einzige Stelle, wo das Gericht zu dieser Frage überhaupt Stellung nimmt. Aus der Tatsache, dass Ihre Klage vollständig abgewiesen wurde, also auch bzgl. meines Beitrages, lässt sich aber entnehmen, dass keiner der drei Beiträge die Grenze zur Schmähung überschritten hat.

Weiter führen Sie aus:

"Erst darauf hin sind Sie [also google] Ihren Pflichten nachgekommen und haben die Bewertung gelöscht."

Das ist fraglich. Tatsächlich wurde Ihre Klage vom Landgericht Hannover ja vollständig abgewiesen. Wieso sollte sich google also aufgrund dieses Urteils veranlasst gesehen haben, meinen Beitrag zu löschen? Die Erklärung ist schlicht, dass mich die Aufforderung von google zur Stellungnahme nicht erreicht hat, da ich üblicherweise nur über eine email Adresse kommuniziere. Reagiert der Autor eines Beitrages nicht, löscht google den Beitrag.

Dass das Urteil nicht anlässlich für die Löschung war, hätten Sie im übrigen auch der Chronologie entnehmen können.

"Die Beklagte führte im Februar 2020 zum Beitrag ein Stellungnahmeverfahren durch und löschte diesen Beitrag am 19.02.2020."

Mein Beitrag wurde also bereits vor dem Urteil, das am 19.03.2020 verkündet worden ist, gelöscht. Dieses Urteil kann also die Löschung meines Beitrages nicht erwirkt haben.

Daher die Frage: Beziehen Sie sich wirklich auf dieses Urteil oder auf ein anderes Urteil und wenn ja, auf welches?

2) Meinen Beitrag halten Sie für inkompatibel mit den von google selbst angeführten Richtlinien zu google maps, die Sie dann wörtlich zitieren.

„Google Maps ist ein Ort, an dem Nutzer sicher kommunizieren können sollen. Aus diesem Grund erlauben wir Händlern oder Nutzern nicht, gefährliche oder abwertende Inhalte zu veröffentlichen. Dazu gehören: Inhalte mit Drohungen oder Inhalte, in denen befürwortet wird, sich selbst oder anderen Schaden zuzufügen Inhalte, mit denen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen belästigt, eingeschüchtert oder gemobbt werden Inhalte, die zu Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen anstiften, begründet durch deren ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexuelle Orientierung, Geschlecht, geschlechtliche Identität oder durch eine ähnliche Eigenschaft, die mit systematischer Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist, sowie Inhalte, die die Diskriminierung dieser Einzelpersonen oder Gruppen fördern oder diese Einzelpersonen oder Gruppen herabsetzen“

Mein Beitrag war abwertend insofern, als er Ihre Kompetenz, basierend auf konkreten Tatsbeständen, siehe drei, in Frage stellte. Sinn der Bewertungen im google Brancheneintrag ist aber genau dies. Der User soll sich ein Bild machen können von der Kompetenz, serviceorientiertheit, Zuverlässigkeit, Engagemente etc. des Anbieters der Dienstleistung bzw. der Ware. Ist dies prinzipiell nicht möglich, wäre dieser google Dienst sinnlos. Wieso Sie in diesem Zusammenhang noch andere Kriterien zitieren, etwa sexuelle Orientierung oder Religion, ist unklar.

Könnten Sie näher erläutern, das würde den Meinungsbildungsprozess fördern, welche Eigenschaften, außer Ihrer Qualifikation, in meinen Beitrag noch angegriffen wurde, bzw. warum dieser "gefährlich" war. Abwertend kann in diesem Kontext nur so verstanden werden, dass kein Sachbezug zu objektiven Tatsachen besteht, siehe 3.

3) Zweifel an Ihrer Kompetenz ergeben sich auch aus dem Schriftverkehr mit dem Landgericht Hannover. Sie können kaum geltend machen, dass Ihnen diese Schriftsätze nicht bekannt waren. Sollten Sie Ihnen tatsächlich unbekannt gewesen sein, beauftragen also einen anderen Anwalt ohne dessen Schriftsätze zu lesen, wirft dies weitere Fragen auf.

a) Wörtlich aus meinem Beitrag zitierend, "....dürfte wohl auch einer der ganz wenigen Rechtsanwälte sein, die es tatsächlich mal geschafft haben, von einem Gericht das Honorar gestrichen zu bekommen. Es beurteilte seine Leistung als obsolet.....“, führen Sie an, dass das Gericht lediglich festgestellt habe, dass der Urheber die Abmahung auch hätte selber verfassen können. Dies ist zwar zutreffend, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Ihre Leistung als obsolet bezeichnet wurde. Weiter hätten Sie der ehrlichkeitshalber noch anmerken können, dass die Klage vom Landgericht FRANKFURT (nicht Braunschweig, wie Sie schreiben) weitgehend abgewiesen wurde. Es ist also eine korrekte Aussage, ihre Ausführungen ändern daran wenig. Sie können aber zu dem Vorgang selbstverständlich Stellung nehmen. Das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ist im Netz. Diesem Urteil konnten Sie im übrigen auch entnehmen, dass die MfM Honorartabelle schon lannge nicht mehr von Gerichten akzeptiert wird. Diesen Schluss hätten Sie schon aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig entnehmen können. Sie wussten also schon lange, dass die MfM Honorare schon lange nicht mehr von den Gerichten akzeptiert wurde, haben aber immer wieder versucht, diese gerichtlich geltend zu machen, was Ihnen in Hannover zumindest eine zeitlang gelungen ist.

b) Wieder aus meinem Beitrag wörtlich zitierend, "... „Weiter klagt auch öfter mal bei Bildern, ohne aktiv legitimiert zu sein...“, führen Sie an, dass dies nur auf einen Fall zutreffe. Tatsache ist, dass Sie in diesem Fall mehrere Blobgetreiber verklagt haben, daher das Adverb öfter. Die Tatsache, dass Sie meistens aktiv legitimiert waren, ändert an dieser Aussage wenig. Die Aussage ist korrekt. Allerdings könnten Sie der interessierten Öffentlichkeit noch mitteilen, wie es passieren kann, dass Sie im Namen eines Künstlers klagen, der seine Werke unter einer common license frei zur Verfügung stellt. Einer Ihrer Standard Textbausteine verlangt doch vom Verletzer des Urheberrechts, dass er genau prüft, ob die Bilder tatsächlich gemeinfrei sind. Könnten Sie der interessierten Öffentlichkeit mitteilen, warum dies nicht auch umgekehrt gilt. Sollte ein Anwalt nicht prüfen, ob er aktiv legitimiert ist, bevor er klagt? Auch das weckt Zweifel an Ihrer Kompetenz. Vermutlich würden Sie intensiver prüfen, wenn Sie für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden könnten. Das ist ein weiterer systemischer Fehlanreiz.

c) Wieder aus meinem Beitrag wörtlich zitierend, "...Er scheitert an Grundlagen. Bei ihm gibt es sogar eine gesamtschuldnerische Haftung bei Unterlassungsschulden, also er scheitert wirklich an bread and butter. Darüber hat sich dann das Landgericht Hannover köstlich amüsiert“, führen Sie an, dass Sie in diesem Prozess sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Instanz erfolgreich waren. Das ist zwar korrekt, ändert aber wenig an den Tatsachen. Auf diesen Punkt werden wir näher eingehen. Tatsächlich übte der Vorsitzende Richter in diesem Verfahren massiv Druck aus, drohte damit die Klage abzuweisen, wenn die gesamtschuldnerische Haftung nicht zurückgenommen wird. Vertreten wurden Sie in diesem Verfahren durch Rechtsanwalt Denis Lucht, der mitten in der Verhandlung, offensichtlich erfolglos, versuchte mit Ihnen telefonisch Rücksprache zu halten. Fraglich ist, ob ein Vorsitzender Richter dem gegnerischen Anwalt tatsächlich derartig massiv unter die Arme greifen kann.

d) Interessant ist noch, dass Sie schreiben, dass ich "danach das Amtsgericht und das Landgericht mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen und sogar Strafanzeige gegen die Richterin am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung erhoben" habe. Woher wissen Sie das eigentlich? Aber zu Ihrer Information. Da Herr Kneppert 100 von Fällen kennen will, wo Herr Lochstampfer schon die MfM Honorare durchgesetzt hat, hat auch er eine Klage wegen Rechtsbeugung erhalten, da er, den Beweis des Gegenteils sind auch Sie bislang schuldig geblieben, etwas kennt, was es gar nicht gibt.

e) Last not least. Anstatt einen removal Antrag zu stellen, hätten Sie besser daran getan, einige wirklich interessante Fragen zu klären. Hatte Herr Lochstampfer an diesem Tag zu genau dieser Uhrzeit einen unaufschiebbaren Zahnarzttermin oder wollte er sich zu der Frage, wie viel er mit der Lizenzierung seiner Bilder tatsächlich verdient, schlicht nicht äußern? Hätten Sie sich anhand von Fakten zu dieser Frage geäußert, wäre dies in Ihrem Sinne zielführender gewesen, als der removal Antrag bei google, bei dem Sie letzlich erfolglos waren. Selbstverständlich haben Sie jetzt die Möglichkeit, entsprechende Dokumente nachzureichen. Das wäre im Sinne der öffentlichen Meinungsbildung zielführender.

f) Dem Urteil des Landgerichts Hannovers ist zu entnehmen, dass der gegnerischen Partei, der Mutter dreier Kinder, von einem Anwalt Ihrer Sozietät, ein "interessantes Reproduktionsverhalten" attestiert wurde. Das Landgericht Hannover stellte hierzu fest, dass nicht bestritten wurde, dass dieser Begriff tatsächlich verwendet wurde. Was konkret ist eigentlich mit "interessantem Reproduktionsverhalten" gemeint? Je nachdem, was mit diesem Begriff konkret gemeint ist, lässt auch dies Rückschlüsse über Ihre Arbeitsweise zu und ermöglicht es der Öffentlichkeit abzuschätzen, mit wem sie es zu tun hat. Das ist der Sinn dieses Google Dienstes.

Sie haben die Möglichkeit, Beiträge im Brancheneintrag bei google zu kommentieren. Das haben Sie anfänglich auch getan, Ihren Kommentar aber dann wieder gelöscht, vermutlich weil Ihnen klar wurde, dass Ihr Kommentar nicht geeignet war, die Öffentlichkeit von Ihrer Kompetenz zu überzeugen. Der Diebstahl eines Fahrrades, diesen Vergleich stellten Sie her, hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun.

Zu den andern Punkten meines Beitrages, Unterschied Lichtbild / Lichtbildwerk, massiven Einsatz von immer gleichen Textbausteien etc. nehmen Sie nicht Stellung, so dass sich eine weitere Diskussion erübrigt. Sollten Sie aber der Meinung sein, dass Ihrer Schriftsätze von Ihrer Kompetenz zeugen, können Sie uns die Erlaubnis geben, diese im Internet zu veröffentlichen, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann.

Da ich mit anderen Projekten beschäftigt bin, werde ich die www.recht-eigenartig.de erst gegen März nächsten Jahres aktualisieren. Sie haben also Zeit, die Fragen in aller Ruhe zu beantworten.

mich für Ihre Bemühungen bedankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

--------------------------------------------------

Zu guter letzt hat Eugen Klein in seinem Frust dann auch noch die infos24 GmbH bewertet. (Die eigentlich mit dem ganzen Vorgang nie was zu tun hatte, denn die www.divina-commedia.de ist eine private Seite von Andrés Ehmann.) Das sah dann so aus.

--------------------------------------------------
"Von einer guten Argentur erwartet man, dass die Stärken gefördert und die Schwächen minimiert werden. Leider besteht die Empgehlung hier wohl mehr darin, fremde Leistungen kostenfrei für sich zu nutzen. Das hat auf Dauer noch niemals funktioniert."
-------------------------------------------------
nachzulesen unter google branchenbuch.

Wir sehen also, dass Eugen Klein Probleme hat, wenn er nicht einfach, wie in seine zahllosen Abmahnungen, einfach nur Textbausteine zusammenklicken kann. Stärken zu fördern und Schwächen auszumerzen, ist nicht nur bei Agenturen eine gute Idee, sondern ganz grundsätzlich, auch bei Rechtsanwälten. Bei uns funktioniert zwar alles, aber das Abmahnbusiness ist ein riskantes Pflaster und darauf lassen sich wohl nur Rechtsanwälte ein, die komplexere Prozesse nicht führen können. Auf jeden Fall war es eine lustige Steilvorlage.

---------------------------------------
Gröööööööööhhhhhhhhhhllllllll ! Ich lach mich schlapp. Also Herr Eugen Klein ist Rechtsanwalt, der hat mal gegen uns, wie gegen viele andere, als im Internet ziemlich bekannter Abmahnanwalt, einfach mal googeln, geklagt und das ging im Endergebnis ziemlich übel für ihn aus. Den Prozess gegen uns hat er zwar gewonnen, sein Heimatgericht Hannover ist da ein ziemlicher Spezialfall, aber dann haben wir uns intensiv mit ihm beschäftigt und alle seine folgenden Prozesse waren dann nur noch eine lange Reihe aus Pleiten, Pech und Pannen. Gut dokumentiert unter recht-eigenartig (einfach googeln). Dann hat er noch gegen google geklagt. Google sollte einen Beitrag von mir rausnehmen aus dem google Branchenbuch, da hat er es sogar auf einen Prozess ankommen lassen vor dem Landgericht Hannover und natürlich gnadenlos zu 100 Prozent verloren, was wohl ziemlich teuer war, Landgericht ist teuer. Er ist jetzt halt völlig frustriert. Er bildet sich auch nicht wirklich ein, dass wir das streitgegenständliche Bildchen gebraucht hätten. Wer sich ein Urteil bilden will über unseren Content, soll man googeln, infos24 Spanisch bzw. Französisch bzw. Italienisch etc... Das geht von eigens für uns komponierte Musik, videos, 600 Seiten Grammatik, audio books etc. etc.. Das Urteil des Landgerichts, wo er völlig abgeschmiert ist, füge ich irgendwann bei der oben genannten Website hinzu. Da gibt es noch ein paar besondere Pointen. Z.B. behauptet er google gegenüber, dass mein Beitrag vom Landgericht als Schmähkritik eingestuft wurde, was glatt gelogen ist. Das exakte Gegenteil ist der Fall. Der langen Rede kurzer Sinn. Abmahnanwalt ist ein riskantes business und es sind wohl auch eher Anwälte, die mit komplexere Verfahren fachlich überfordert sind, die sich darauf "spezialisieren".
-------------------------------------------

Inzwischen hat diese Seite allerdings, was die Abmahnindustrie betrifft, nur noch dokumentarischen Wert, weil der Gesetzgeber den Wahnsinn zwischenzeitlich eingedämmt hat. Auch der fliegende Gerichtsstand ist abgeschafft. Heute wäre die ganze Geschichte also gar nicht mehr in Hannover gelandet, sondern bei einem neutralen Gericht. Allerdings können wir hier soziale und psyhologische Zusammenhänge studieren, die kritisch sind.

 


update 1, 2, 3
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
Home | Impressum | Datenschutzerklärung | Datenschutzerklärung